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Nr. 44.
Mitteldeutsche Sonntaos⸗ gebung.
Seite 3.
—..—— fleißig, aber er huldigt agrarischen Neigungen,
er steht im Banne des Junkertums. Er giebt seinen agrarischen Standesgenossen neun Zehntel ihrer Forderungen und beschwört sie, doch um des Himmels und des lieben Friedens willen von dem letzten Zehntel zu lassen. Dabei kennt er seine Pappenheimer genau genug, um zu wissen, daß sie so leicht von ihren Forderungen auch nicht ein Jota ablassen. So klang denn seine Rede sehr resigniert, man möchte sagen wehmütig aus. Es war so etwas wie ein politisches Schwanenlied, das Graf Posadowsky sang. Seine Rede fand nur schwachen Beifall bei den Zollparteien, sie können es dem Grafen nicht verzeihen, daß er den Kommissionsvor⸗ schlägen nicht zustimmt.— Vor dem Staats⸗ sekretär sprachen der Freisinnige Zwick und unser Genosse Segitz wirksam gegen die Fleisch⸗ zölle. Ersterer bemerkte ganz richtig, daß das Borsäure-Verbot nur den Zwecken der Fleischverteuerung dient; während Segitz die arbeiterfeindliche Zollpolitik des Zentrums ge⸗ bührend beleuchtete. Trimborn vom Zentrum sprach nach Posadowsky. Bebels Ausführungen haben den zollwütigen Vertreter der Großstadt Köln arg nervös gemacht; er zittert um sein Mandat, wenn er sich auch den Anschein des Gegenteils giebt. Die Theorie der politischen doppelten Buchführung— als Reichstagsabge⸗ ordneter und Stadtverordneter von Köln—, die er vortrug, entfesselte wahre Lachstürme auf der Linken. Schließlich bewies unser Ge⸗ nosse Haase-Königsberg die von der Mehrheit keck geleugnete Fleischnot an der Hand eines unanfechtbaren Zahlenmaterials und— durch die Zugeständnisse so unanfechtbarer Zeugen, wie des Oberpräsidenten von Ostpreußen und des Regierungspräsidenten von Königsberg. Die Regierung höre die Führer der Bündler bei ihren Untersuchungen, nicht aber auch die Gegenseite.— Am Mittwoch wurden dann die von der Kommission vorgeschlagenen Mindest⸗ sätze für Rindvieh, Schafe, Schweine in nament⸗ licher Abstimmung angenammen.
Politische Rundschau.
Gießen, den 30. Oktober.
Wahlen.
fanden in dieser Woche außer bei uns in Hessen noch in Württemberg, Rudolstadt und der Schweiz statt. In Württemberg waren in den Landtagskreisen Vaihingen, Ravensburg und im Amt Heilbronn Nachwahlen vorzunehmen. Im letzteren Kreise ergab die Wahl Stichwahl zwischen unsern Genossen Schäffler und dem Konservativen Bürgermeister Hegelmeier⸗Heilbronn.
Wenn die Volkspartei, die den Ausschlag giebt, bei der Stichwahl Stand hält, dürfte das Mandat unserem Genossen zufallen. In den beiden anderen Kreisen kommt unsere Partei nicht besonders in Betracht. Das Mandat für Vaihingen wurde der Volkspartei durch den Bündler entrissen; in Ravensburg siegte wieder der Zentrumsmann.
Die Stichwahlen in Schwarzburg⸗ Rudolstadt haben den von unseren Genossen in der Hauptwahl erfochtenen Sieg vervoll⸗ ständigt. Im Wahlkreise Rudolstadt II siegte unser Genosse Bloß über den Freisinnigen. Somit hat unsere Partei in dem Rudolstädter Landtage die Hälfte der vorhandenen 16 Sitze inne; es kann dort ohne ihre Zustimmung kein Gesetz mehr gemacht werden. 5
In der Schweiz endlich wurden die Nationalratswahlen vorgenommen. In diesem, der 147 Mitglieder umfaßte, waren bisher nur 4 Sozialdemokraten. Jetzt sind die Sitze auf 167 vermehrt worden; es kommt aber hier die Listenwahl in Anwendung, die für die bürger⸗ lichen Parteien ebenso vorteilhaft als für die Sozialdemokratie ungünstig ist. Vier Genossen wurden gewählt: Greulich, Vogelsanger, Geschwind und Scherrer; vier andere kommen in Stichwahl.
Ein furchtbares Kriegsgerichts⸗Urteil. Vom Kriegsgericht in Halle wurde vorige
Woche ein Urteil gefällt, das in ganz Deutsch⸗ land Aufsehen hervorrufen muß. Zwei Soldaten, die kurz vor ihrer Entlassung standen, die Kürassiere Hch. Leopold und Wilh. Sommer müssen wegen eines kleinen Verstoßes gegen die heilige Disziplin in das Zuchthaus! Sie waren wegen Aufruhr angeklagt und wie sie dazu kamen, ersteht man aus folgendem Sach⸗ verhalt.
Als die Angeklagten im Manöver waren, fand am 6. September in Paschwitz bei Eilenburg ein Tanz⸗ vergnügen statt, an dem die Angeklagten und mehrere Kameraden teilnahmen. Abends 11 Uhr bot der Vize⸗ wachtmeister Trautmann Feierabend und forderte die Kürassiere auf, in ihre Quartiere zu gehen. Die beiden Angeklagten verließen zunächst den Saal, entschlossen sich aber dann, noch etwas dort zu bleiben und noch einmal zu tanzen. Dem Wirt erklärten sie, er könne event. dem Wachtmeister sagen, sie, die Angeklagten, wären dort einquartiert. Letzteres war jedoch nicht der Fall. Leopold glaubte, der Wachtmeister würde gegen ihn, wenn er, L., noch etwas dort bleibe, nichts unternehmen, da der Wachtmeister auch nicht als ganz makellos galt. Trautmann soll nämlich, so behauptet Leopold, bei dem vorigen Manöver den Mannschaften das auf den Quar⸗ tierbilletten zurückerstattete Quartiergeld, pro Per⸗ son 80 Pf., vorenthalten haben.
Als die beiden Angeklagten wieder in den Saal wollten, forderte sie der Wachtmeister nochmals auf, in die Quartiere zu gehen. Leopold entgegnete aber:„Herr Wachtmeister, ich möchte noch etwas hier bleiben, ich habe Ihnen noch etwas unter vier Augen zu sagen.“ Die beiden Angeklagten gingen nunmehr die Treppe hinunter auf den Hof, wo Leopold dem Wachtmeister wegen der Unterschlagungen der Quartiergelder Vorhal⸗ tungen machte. Leopold erklärte dann dem Wachtmeister: „Ich bekomme heute noch 80 Pfennige von Ihnen, und einem Vorgesetzten, der Untergebene be— nachteiligt, brauche ich keinen Gehorsam zu leisten; ich gehe nicht nach Hause.“ Der Gefreite Sommer sagte:„Ich schließe mich dem(Leopold) an.“
Dieses war die sog. militärische Meuterei. Wegen der Beschuldigungen seitens Leopolds schwebt ein Ver— fahren gegen den Wachtmeister Trautmann. Dieser Zeuge erklärte, als ihm die Unterschlagung vorgehalten wurde:„Ich kann mich nicht mehr entsinnen, ob ich damals auf Quartierbillette Geld zurückbekommen habe.“ Zeuge bekundete auch, er könne nicht an⸗ nehmen, daß die beiden Angeklagten sich zur Gehorsamsverweigerung verabredet haben. Die Angeklagten räumten den Thatbestand ein, bestritten aber die Zusammenrottung und gegenseitige Verabredung mit aller Entschiedenheit. Leopold erklärte auch heute, daß er vor dem Vizewachtmeister keinen Respekt und keine Achtung gehabt, weil dieser seine Unter⸗ gebenen benachteiligt habe. Er habe geglaubt, solchem Manne gegenüber den Gehorsam verweigern zu können. Der Anklagevertreter nahm nicht an, daß Leopold Rädels⸗ führer gewesen ist, beantragte gegen diesen aber 7 Jahre und gegen Sommer 5 Jahre 6 Monate Gefängnis. Das im Gerichtssaal allgemeines Staunen hervorrufende Urteil lautete gegen Leopold auf 6 Jahre 6 Mo⸗ nate und gegen Sommer auf 5 Jahre Zucht⸗ haus und Entfernung aus dem Heere.
Daß ein solches Urteil möglich ist, durch welches zwei Menschen dem Zuchthaus über⸗ liefert werden, die sich nur eine Kleinigkeit zu schulden kommen ließen, muß jedem Menschen zu denken geben. Man wird dabei an das Löbtauer Zuchthausurteil erinnert. Welch' eine Strafjustiz, die auf eine kindische Unbesonnenheit so ungeheuerliche Strafen setzt! Trau⸗ riger noch muß aber die Thatsache stimmen, daß ein gebildetes Volk nicht für humanere, dem heutigen Stande der Kultur entsprechende Gesetze sorgt.
Zur Sozialdemokratie übergetreten
ist der freisinnige Reichstagsabgeordnete Jacobsen, der den dritten schleswig⸗holstein⸗ schen Wahlkreis vertrat und hat deshalb sein Mandat niedergelegt. Früher bearbeitete Jakob⸗ sen den Wahlkreis für den bekannten, seit einigen Jahren verstorbenen M. v. Egidy. Als dieser jedoch die Bedingung der ausschlaggebenden Wähler, nach der Wahl in die freisinnige Frak⸗ tion einzutreten, ablehnte, nahm Jakobsen selbst das Mandat an und trat als Hospitant der freisinnigen Volkspartei bei. Im Wahlkreis Schleswig⸗Eckernförde waren 1898 bei der Reichstagswahl 6357 freikonservative, 5895 freisinnige und 4116 sozialdemokratische Stim⸗ men abgegeben worden. Bei der Stichwahl siegte Jacobsen mit Hilfe der Sozialdemokratie mit 10029 gegen 6820 Stimmen. Ob Jacobsen
in diesem Kreise von unserer Seite wieder auf⸗ gestellt wird, ist natürlich fraglich. Der Wahl⸗ kreis ist überwiegend ländlich; im Bezirk Schleswig herrscht der Bauernstand, im Bezirk Eckernförde der Großgrundbesitz vor; der letztere Bezirk bringt der Sozialdemokratie die meisten Stimmen.
Kloster⸗Scheußlichkeiten in Frankreich.
Kürzlich brachte ein Pariser Blatt, die „Aurore“, Enthüllungen über Vorkommnisse in einer geistlichen„Erztiehungsanstalt“ in Tours, die bei jedem fühlenden Menschen Empörung hervorrufen müssen. Fast unglaub⸗ lich klingt, was da berichtet wird; doch sind ähnliche Skandale von französischen Klöstern schon früher bekannt geworden, sogar ein fran⸗ zösischer Bischof wandte sich vor nicht langer Zeit gegen die systematische Kinderausbeutung in Klosterschulen. Geradezu haarsträubend ist aber, was das genannte Blatt über die Strafen erzählt, die über die armen Kinder verhängt wurden und es führt folgende Beispiele an:
Das Kreuz mit der Zunge. Das strafwürdige Kind muß sich platt auf den Boden vor die fromme Schwester hinwerfen und mit der Zunge auf dem Fußboden der Werkstätte oder des Speisesaals eine gewisse Zahl von Kreuzen zeichnen— bis hundert. Die hochwürdige Schwester Marie Sainte Rose du coeur de Jesus(„Heilige Rose vom Herzen Jesu“) hat sich das Extravergnügen ausgedacht, das„Zungenkreuz“ in den— Aborten vor⸗ nehmen zu lassen. Wenn das Kind vor Ekel schwach wird, zerrt man es an den Haaren hin.
Die Wasserprobe. Dem Kinde wird die Zwangsjacke umgehängt, und es wird dann mit dem Kopfe in ein mit Wasser gefülltes Becken getaucht; die Strafe dauert so lange, bis das Röcheln des gepeinigten Mädchens— bedenklich wird.
Die Zwangsjacke. Sie wird aus den geringsten Anlässen, wegen einer Zerstreutheit bei der Arbeit oder bei dem Gebete, einer Un⸗ achtsamkeit usw. verhängt. Die zarten Mädchen müssen oft vierzehn Tage mit der Zwangsjacke bekleidet im Verließe zubringen. Marie Sainte Rose du coeur de Jesus, der entschieden die Peinigerpalme gebührt, findet ein besonderes Vergnügen daran, den auf diese Weise jedes Widerstandes unfähigen Kindern Exkremente auf das Gesicht zu streichen und in den Mund zu stecken.
Die Totenkammer. Gleichfalls ein Kellerraum, in den die Leichen herabgelassen werden. Dient als strengstes Verließ für die Kinder, die man zuvor durch Erzählungen über die Leichname, die auf dem Stroh des Verließes gelegen haben, in Grausen versetzt. Mehrere Kinder sind infolgedessen wahnsinnig ge— worden.
Die saubere Anstalt, um die es sich hier handelt, das Kloster Notre-Dame de Charite in Tours, nimmt Waisenmädchen, von den Eltern im Stich gelassene Kinder usw. auf; die Stadt Tours hat ihr zwölf Pfleglinge anvertraut, für die sie 1400 Francs jährliche Pension bezahlt.
Von einem Unterricht kann kaum die Rede sein. Die meisten Zöglinge können weder lesen noch schreiben. Der Form halber wird ihnen eine Stunde Unterricht per Tag erteilt, bei der aber jede intellektuelle Kultur streng ausge⸗ schlossen bleibt. Sonst sind die Kinder und halberwachsenen Mädchen nur dazu da, zu arbeiten, um der Kongregation Geld zu gewinnen. Die Arbeitszeit sst unmenschlich lang; mit der Außenwelt dürfen die Kinder nicht in Berührung kommen. Das genaunte Blatt hat noch weitere Enthüllungen gemacht, die womöglich noch schlimmerer Art als die mitgeteilten sind, von der klerikalen Presse aber abgeleugnet werden. Es ist aber bereits eine gerichtliche Untersuchung im Gange und die Aussagen ehemaliger Zöelinge bestätigen die Enthüllungen. Voraussichtlich wird sich das Parlament mit dieser Angelegenheit beschäftigen.
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