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Seite 10.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung. Nr. 9
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klärung.
Nachdem in der letzten Stadtverordneten⸗Versammlung die Behauptung aufgestellt worden ist, daß ich meine Stellung als Stadtverordneter bei Gelegenheit von Grundstückskäufen miß⸗ braucht hätte, habe ich heute dem Herrn Bürgermeister Mecum eine genaue und wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhalts überreicht und denselben aufgefordert, eine Untersuchung, insbe⸗ sondere auch durch zeugenschaftliche Vernehmung der in Betracht kommenden Personen, an⸗ zustellen und das Resultat derselben demnächst in öffentlicher Stadtverordneten⸗ Versammlung bekannt zu geben. Ich erwarte hiervon meine völlige Rechtfertigung und den Nachweis, daß ich absolut unanfechtbar und loyal gehandelt habe und daß von maßlosen Spekulationen und
von Bodenwucher, was mich betrifft, keine Rede sein kann.
An meine Mitbürger richte ich die Bitte, im Interesse der Gerechtigkeit mit ihrem Urteil zurückzuhalten, bis die völlige Aufklärung des Falles erfolgt ist und nicht auf leichtfertiges Gerede und böswillige Mißdeutungen hin, die ich gegebenen Falles gerichtlich verfolgen werde, mir das seither gewährte Vertrauen zu entziehen.
Schon jetzt gebe ich bekannt eine Erklärung der Fr. Müller jr. Witwe d. d. 21. Febr. 1902 und des Karl Müller d. d. 22. Febr. 1902, aus welchen hervorgeht, daß die Behauptung, ich hätte bei oder vor Verkauf der Müller'schen Grundstücke gesagt, ich kaufe diese Grund⸗
stücke für die Stadt, unwahr ist. Gießen, den 24. Februar 1902.
Diese Erklärungen liegen an.
Wilnelm Löber.
Bei den Verhandlungen in Betreff des Verkaufes der von Müller Erben an Wilhelm Löber auf hiesigem Ortsgericht verkauften Grundstücke, wobei die Unterzeichnete zugegen war, hat Herr Löber nichts davon gesagt, daß er diese Grundstücke für die Stadt kaufen wolle.
Nach Abschluß des Kaufs sagte uns Herr Löber, daß wahrscheinlich die Stadt die Grundstücke nehmen würde und baten wir ihn dann, nämlich mein Schwager Müller, Jughard und ich, doch mal zuzusehen, ob die Stadt die noch restierenden Grundstücke nehmen wolle. Es wurde dann festgesetzt, daß Löber, Müller und Jughard am nächsten Morgen um 11 Uhr zu Herrn Bürgermeister Mecum gehen möchten.— Ich bescheinige dies recht gerne dem Herrn Löber auf seinen Wunsch.
Gießen, den 21. Februar 1902.
Gees) Fr. Müller jr. Witwe.
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Bei den Verhandlungen in Betreff des Verkaufs der von Müller's Erben an Wilhelm Löber auf hiesigem Ortsgericht verkauften Grundstücke, hat Herr Löber nichts davon gesagt, daß er diese Grundstücke für die Stadt Gießen kaufen wolle.
Nach Abschluß des Kaufs sagte uns Herr Löber, daß wahrscheinlich die Stadt die Grundstücke nehmen würde, und baten wir ihn dann doch mal zuzusehen, ob die Stadt die noch restierenden Grundstücke nehmen wolle. Es wurde dann festgesetzt, daß Löber, Jughard und der Unterzeichnete am nächsten Morgen 11 Uhr zu Herrn Bürgermeister Mecum gehen möchten.
Wie mir später von Seiten des Herrn Löber be— richtet wurde, lehnte die Stadt den Erwerb fraglicher Grundstücke ab.
Vorstehendes wird wahrheitsgetreu Herrn Wilhelm Löber VI in Gießen bescheinigt.
Pfungstadt, 22. Februar 1902.
(gez.) Karl Muller.
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