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ntelligenz-Blatt
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
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Sonnabend den 31. Mai
18531.
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2— 1 Amtlicher Theil.
. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscemniſſion des Regierungsbezirks
Friedberg b an die Gr. Bürgermeiſter resp. Beigeordneten und
Polizei⸗Commiſſare des Regierungsbezirks. Betreffend: Den Gewerbsbetrieb. i b
Es ſind in neuerer Zeit vielfach Klagen darüber er⸗ hoben worden, daß die Vorſchriften des Gewerbſteuerge⸗ ſetzes vom 1. December 1827 ſo häuſig umgangen und übertreten würden. Um dieſem Uebelſtande zu begegnen, ſchärfen wir ihnen den§. 35 jener Verordnung, welcher alſo lautet: b a „die Bürgermeiſter ſind verpflichtet, darüber zu wachen, daß Niemand in ihrer Gemeinde ein Ge⸗
werbe betreibt, ohne das erforderliche Patent dazu verlangt zu haben, und verbunden, die Contra;
venienten dem Steuer⸗Commiſſär des Bezirks an⸗
zuzeigen,
hiermit nachdrücklichſt ein, und machen Sie zugleich auf
folgende Beſtimmungen, gegen welche am meiſten gehandelt wird, aufmerkſam:
1) alle Bauhandwerker(ſowohl fuͤr Neubau, als Repa⸗ ratur) können, inſofern dieſelben nicht ſchon vor dem 14. September 1841 hierfür patentiſirt waren, nur dann das zu ihrem Gewerbsbetrieb erforderliche Pa⸗ tent erhalten, wenn ſie die vorgeſchriebene Prüfung beſtanden und hierauf unſere Erlaubniß zur Ausübung
des Gewerbes erhalten haben.
2) Die Wittwen der Bauhandwerker können das Ge⸗ ſchäft des verſtorbenen Mannes nur durch geprüfte Kinder oder Geſellen fortſetzen.
3) Als Geſell iſt nur derjenige anzuſehen, der in der Werkſtätte, oder, bei nicht in Werkſtätten betriebenen Gewerben, doch in ſpeciellem Auftrag und für Rech⸗ nung des Meiſters arbeitet.
4) Sämmtliche Gewerbe, die Jemand betreibt, muͤſſen im Gewerbspatent aufgeführt und jeder Nachtrag im Patent muß von dem Steuer⸗Commiſſär viſirt ſein.
5) Der für Reparaturarbeit und für einen Geſchäftsbe⸗ trieb im Kleinen Patentiſirte darf keine neuen Ar⸗ 9 25 fertigen und das Gewerbe nicht im Großen betreiben.
Schließlich weiſen wir Sie an, jede bei Ihnen vor⸗ gebrachte Beſchwerde wegen Umgehung des Gewerbſteuer⸗ geſetzes auf Verlangen alsbald, mit Ihrem Gutachten, an den einſchlägigen Steuer⸗Commiſſär einzuſenden.
Sie werden ſich nach dem Vorbemerkten genau be⸗ meſſen, indem wir ſonſt mit Disciplinarſtrafen gegen Sie vorſchreiten müßten.
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Was Siner fertig bringen kann, wenn er will. (Schluß.)
Und wieder rief er das Sprüchlein durch's ganze Dorf. Alles lachte, die Spieler ſammt dem Wirth fluchten unb tobten, aber ſie ſchlichen zwiſchen der Stunde heim, und als er um eilf Uhr horchte, war das Weſpenneſt völlig leer. Und er hatte die Freude zu erleben, daß die Furcht vor ihm ſie heilte. Zwar verdachten ſie's ihm dann und wann noch einmal; Jacob aber hatte jetzt an den Weibern ſeine Spione, und richtig trieb er's wie zuvor, bis Abends das Wirthshaus leer blieb. Er rechnete da⸗ rauf, daß der Spott der Beſſeren, die Bitten der Frauen, die beſſere Erkenntniß ſeine Bundesgenoſſen ſeien, und hatte richtig gerechnet. N
An einem andern Abend ſah er ein Pärchen in einer Ecke ſtehen. Da rief er durch's Dorf:
Der Schlechte vor dem Licht entweicht! Das Laſter ſtets im Finſtern ſchleicht. Soll' ich vom Pärchen die Namen ſagen? S hat Eilf geſchlagen!
Da gab's ein Gerede am andern Tage: Wer war's 2 Wer war's? Viele fragten ihn. Er aber ſagte; Find' ich ſie noch einmal, ſo werden ſie Alle genannt. Auch das wirkte. Die Furcht hütet auch den Wald, ſagte er, und damit iſt ſchon viel erreicht. Die Hauptſache aber thut der liebe Gott.
Fand er Buben auf der Straße, ſo faßte er ſie am Lappen und führte ſie zum Schöffen. Der war ein recht⸗ ſchaffener Mann, der, wie alle Beſſeren im Dorfe, ſeine Luſt an dem neuen Nachtwächter hatte.
Im Frühjahr wurde das erſparte Geld ans Straßen⸗ pflaſter verwendet, und Jedermann freute ſich darüber; aber mehr freuten ſich die Rechtſchaffenen über die Ord⸗ nung im Dorfe. Die Männer blieben daheim, ſparten das Geld, hielten die Kinder in Ordnung und arbeiteten etwas für die Haushaltung, um die Zeit zu verkuͤrzen.


