daß noch vor Ablauf der im Art. 33 der Verordnung vom 4. October 1850 für die Wirkſamkeit dieſer Verordnung feſtgeſetzten Zeit die Stän⸗ diſchen Verhandlungen über jenen Entwurf beendigt und hiernach das Nei beabſichtigte Geſetz erlaſſen werde, bis dahin aber die Fortdauer der ge⸗ Mee dachten Verordnung zur Erhaltung der Sicherheit des Staates dringend e nothwendig iſt, ſo haben Wir auf den Grund des Art. 73 der Verfaſ⸗ 1 ſungsurkunde verordnet und verordnen hiermit, wie folgt; Einziger Ar⸗
0 tikel. Die Beſtimmungen der Verordnung vom 4. October 1850, die Vervielfältigung und Verbreitung von Druckſchriften und verſchiedene
Ni durch Druck, Rede, bildliche oder andere Darſtellungen begangene ſtraf⸗ il f bare Handlungen betreffend, ſollen von dem Tage an, mit welchem die
Ul haben vorlegen laſſen, es aber vorausſichtlich nicht möglich ſein wird, f 64
gedachte Verordnung erliſcht, bis zur Erlaſſung eines Geſetzes zum Schutze gegen den Mißbrauch der Preſſe in Wirkſamkeit erhalten werden. Ur⸗ ndlich ꝛc. . Ludwig. v. Dalwigk. v. Lindelof. 3) Geſetz, die Erhebung der Staatsauflagen für das Nn zweite Quartal des Jahres 1851 betr. Ludwig III. von Gottes Gna⸗ e den Großherzog von Heſſen und bei Rhein dc. ꝛc. Nachdem Wir mit i Unſeren getreuen Ständen übereingekommen ſind, daß das Jinanzgeſetz 0 vom 7. October 1845 auch für das zweite Quartal des Jahres 1851 13 noch fortbeſtehen ſoll, ſo haben Wir verordnet und verordnen hiermit, N wie folgt: Art. 1. Das Finanzgeſetz vom 7. October 1845 wird auf das zweite Quartal des Jahres 1851 ausgedehnt und in Wirkſamkeit g geſetzt, und es ſind daher nach Maßgabe deſſelben die ſämmtlichen direc⸗ ten und indirecten Steuern, ſowie ſolche durch die vorliegenden Geſetze und Verordnungen beſtimmt ſind, bis zum 1. Juli des Jahres 1891 fortzuerheben. Art. 2. Unſer Miniſterium der Finanzen iſt mit der Vollziehung dieſes Geſetzes beauftragt. Urkundlich c. Darmſtadt, den n 29. März 1851. 1 8 Lud wi g. F. v. Schenck. 110 4) Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der Staatsſchuldentilgungs⸗ 1 kaſſe⸗Rechnung für 1848.— 5) Bekanntmachung, den Steuerausſchlag 1 zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für 1849, 1635 1850 und 1851 betr.— 6) Bekanntmachung, die Niederſchlagung von 2 Zielen Communalumlagen zweiter Klaſſe in der Gemeinde Bieben, 1 Reg.⸗Bez. Alsfeld, für 1850 betr.— 7) Bekanntmachung, die Nichter⸗ 6 1 hebung eines Theils der für 1850 in der Gemeinde Mackenheim vorge⸗
ſehenen Umlage erſter Klaſſe betr.— 8) Ordensverleihung: Geh. Rath ö Dr. Böckmann dahier das Comthurkreuz J. Klaſſe des Verdienſtordens 1 Philipps des Großmütyigen.— 9) Dienſtnachrichten Am 18. De⸗ l zember 1850 Regierungsrath Betz zu Mainz zum Oberfinanzrath er⸗ 311. nannt mit dem Dienſt als Fiscalanwalt in der Provinz Aheinheſſen. Am 11. Januar dem Pfarrer Heyer zu Oberingelheim die evangeliſche Pfarrſtelle zu Biebesheim, Reg Bez. Darmſtadt, übertragen. Am 17. 1* 3 Februar Hauptzollamtsgehülfe Rau zu Mainz zum Gehulfen bei dem 0 Nebenzollamte I. zu Worms und Hermann Dietz zum Gehülfen bei 1 dem H.⸗3Z. Mainz ernannt. Am 20. dem Schullehrer Schneider zu Birkenau die 1. evangel. Schullehrerſtelle zu Biſchofsheim, R. B. Darm⸗
ſtadt, und am 24. dem Schulvicor Löffler zu Fleſchen bach, R.⸗B. Als⸗
feld, die evang. Schullehrerſtelle daſ. übertragen. Am 1. März dem
Freiprediger Ritſert die ev. Pfarrſtelle zu Darmſtadt und dem Pfarrer Stein zu Steinbach die evang. Pfarrſtelle zu Niederſaulheim, R.-B. Mainz, ſowie am 3. dem Mitprediger und 1. Knabenſchullehrer zu Groß⸗ gerau Ritſert, die evang. Pfarrſtelle zu Oberingelheim, übertragen. Ferner der Advocatanwalt Rauch zu Alzei unter die Zahl der Advocat⸗ anwälte bei den Gerichten in Mainz aufgenommen, ſodann der G.⸗Acceſ. Fitting zu Alzei zum Advocatanwalt bei dem Kr.⸗G. zu Mainz und die Gerichtsacceſſiſten Levita zu Mainz und Petri zu Alzei zu Advocat⸗ anwälten bei dem Kr.⸗G. zu Alzei ernannt. Endlich Locomotivführer⸗ Lehrling Blümler zu Darmſtadt zum Locomotivführer bei der Offenbach⸗ Frankfurter Eiſenbahn ernannt. Am 8. dem Schullehrer Ackermann zu Hammelbach die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Birkenau, R.⸗B. Hep⸗ penheim, dem Schullehrer Katzenbach zu Schwabsburg die evangel. Schullehrerſtelle zu Mommenheim, R.⸗B. Mainz, und am 10. dem Schulvicar Krug zu Lengfeld die kath. Schullehrerſtelle zu Sauerſchwa⸗ benheim, R.⸗B. Mainz, übertragen. Am 13. Oberſteuerbote Bürger von Gladenbach nach Darmſtadt verſetzt.— Am 22. Februar der Aſſi⸗ ſtenzarzt bei der acad. chirurg. Klinik zu Gießen, Dr. med. Hofmann, auf Nachſuchen, von der erwähnten Dienſtſtelle entbunden.— 11) Er⸗ ledigt ſind: die Phyſicatsarztſtelle des Ph.⸗Bez. Battenberg; die Phy⸗ ſicatswundarztſtelle zu Altenſchlirf, R.⸗B. Alsfeld; die vereinigte evang. Schullehrerſtelle zu Oberfinkenbach und Unterfinkenbach, R.⸗B. Erbach, mit jährl. 209 fl. 40 kr., ohne Wohnung; die evang. Schullehrerſtelle zu Siefersheim, Reg.⸗Bez. Worms, mit jährl. 255 fl. nebſt 30 fl. Woh⸗ nungsentſchädigung und 25 fl. für Heizung des Schullocals; die evang. Schullehrerſtelle zu Stockheim, Reg.⸗Bez. Erbach, mit jährlich 206 fl. 30 kr. nebſt 17 fl. 30 kr. für Heizung des Schullocals; die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Mörfelden, R.⸗B. Darmſtadt, mit jährl. 303 fl. 25 kr.
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Miszellen. 1
Die Pariſer Diebe ſind bekanntlich ſehr geſchickt, immer neue Kniffe zu erſinnen, wenn die alten verbraucht ſind. Ein alter Hageſtolz in Paris, ehemals Weinhändler, der aus alter Gewohnheit immer noch einen ſehr guten Keller führte, bemerkte, daß man ihm jede Nacht einige der beſten Flaſchen Wein ſtahl. Er ließ die Schlöſſer ändern, traf Vorkehrungen, nichts half. Da bekam er eines Tages fol— genden anonymen Brief:„Mein Herr, Sie werden ſeit langer Zeit en detail beſtohlen, jetzt hat man vor, es im Großen zu thun. Ihr Keller wird in künftiger Nacht ganz geleert werden, wenn ſie es nicht zu verhindern wiſſen.“ Der alte Herr gerieth in große Verlegenheit und faßte den Eutſchluß, ſich ſelbſt zum Wächter ſeiner Weine zu machen. Er kaufte ſich zwei Piſtolen und ſetzte ſich hinter ein großes Faß die Nacht hindurch auf die Lauer.— Er ſaß— ſaß — ſaß,— es kam Niemand als endlich nur der Strahl des Tages durch eine Lücke. Er ſah nun wohl, daß er an⸗ geführt ſei, und eilte ſehnſuͤchtig nach einer Taſſe Kaffee hinauf nach ſeiner Wohnung. Jetzt aber ſah er erſt, wie er angeführt ſei, denn offen waren alle Schlöſſer und die Käſten ausgeleert. Geld, Pretioſen, Wäſche, Kleider. Alles war weg. 5
Ein junger Araber, welcher die franzöſiſche Sprache
nicht verſteht, wandert jetzt in Begleitung eines Dolmetſchers durch die Straßen von Paris. Vor einigen Tagen traf
er mit einigen Damen zuſammen: Eine davon ſang eine
Romanze und fragte den Dolmetſcher:„Was der junge Araber davon hielte?!“—„Mein Freund,“ ſagte er,„glaubt eine Nachtigall zu hören?“—„Was meint er wohl von
mir?“ fragte endlich die neugierige Schöne. Der Begleiter
des jungen Mannes ſprach mit ihm einige Worte und ant— wortete dann:„Er ſagte, er denke bei ihrem Anblick an das ſchönſte Kameel ſeiner Heimath!“
Der Schneidermeiſter M. C. in S., Oberamts Rotten— burg„war längere Zeit krank und hat ſeinem Beichtvater reumüthig gebeichtet, daß er ſeinen Kunden ſchon manchen ſchönen Lappen Tuch abgeführt habe, dies aber nie mehr thun werde; welches Verſprechen er auch wirklich hielt. Eines Abends jedoch kam er von einem Kundenhauſe zurück und brachte einen großen Scharlachfetzen mit. Als dies ſeine Haushälterin bemerkte, lamentirte ſie, wie er ſeines feierlichen Verſprechens unerachtet, ſchon wieder zu rippſen anfange. Der Schneidermeiſter blieb darüber kalt und ent—⸗ ſchuldigte ſich damit, daß ihm dieſe Farbe noch nie vorgekommen ſei. Ein guter Entſchuldigungsgrund.
Kaiſer Franz von Oeſtreich hatte auf ſeinem Meier— hofe zu Vöſendorf bei Laxenburg einen Kuhſtall errichten laſſen, den wohl ſchwerlich ein Bauer zum Muſter nehmen möchte. Der Boden beſtand aus Marmorplatten, die Krippen waren in den eleganteſten Formen von Eiſen, ſchoͤne Gar— dinen verhüllten die Betten der Kuhwärter; kurz es war eine Wirthſchaft, wie ſie zum Vergnügen und Prunke von Jemand angelegt worden, dem die Vergleichung der Koſten mit dem Ertrage ſehr gleichgültig war. Einſt nahm der Kaiſer den Burgpfarrer Landerer, der als ein ſarkaſtiſcher Mann bekannt war, mit ſich, um ihm die Vöſendorfer Pracht zu zeigen.„Nun, Herr Pfarrer,“ ſagte der Monarch,„ich weiß wohl, Sie finden an Allem etwas zu tadeln. Sagen Sie mir, giebt es hier denn etwas auszuſetzen, fehlt etwas?“ —„Nichts, gar nichts, Eure Majeſtät,“ erwiederte der Pfarrer,„blos fuͤr jede Kuh ein Sopha!“
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