Ausgabe 
26.3.1851
 
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Bettel oder Arbeit. (Iſt zum Leſen geſchrieben.) (Eingeſandt.)

Schon manches Wort iſt über den Bettel vor den Thüren auf Straßen und Markten in den letzten paar Jahren geredet worden und Vieles hat ſich wirklich zum Beſſern gewendet. Auch unſere Stadt hat ſich ja eines Vereinesſog. Armen-Vereins zu erfreuen, der zum Zwecke hat, den Bettel vor den Thüren abzuſchaffen; und von ſeiner Nutzbarkeit zeugen gewiß die vielen anderwärts ins Leben

gerufenen Vereine nach hieſigem Muſter. Der Bettel iſt

der größte Krebsſchaden, der an unſerm Volke und ſeiner Wohlfahrt nagt. Dieſes behauptete ſchon Luther und nach ihm viele mit uns. Hauber ſagt in den Schulblättern aus Süddeutſchland:Das blinde Al moſengeben iſt von höchſt ſchädlichem Einfluß auf den öko⸗ nomiſchen und ſittlichen Zuſtand der Geſellſchaft. Am furchtbarſten verpeſtet der Bettel die arme Kinderwelt nach Leib, Seele und Geiſt. Bettelkinder ſind die beſten Kunden der Conditoreien). Luther hat in ſeinem noch erhaltenen Haushaltungsbuche unmittelbar nach denBettlernDiebe aufzuführen gehabt. Wer denHausbettel«, d. h. vor den Thüren, nährt, der nährt denHausdiebſtahl. Es iſt keine Frage,unter den Urſachen des gegenwärtigen Ver⸗ derbens nimmt die große Sorgloſigkeit der Leute gegenuber der Bettel nicht die letzte Stelle ein., Ein Volks- und Armenfreund berechnete, daß eine Stadt von etwa 8000 Seelen täglich 60 Bettelnde in ihren Mauern hat. Ein

) Bei uns in Friedberg der Weck⸗ und Wurſtläden, ſo daß einer ſagt:Wer den Weg nach Oberroßbach nicht weiß, gehe nur den Wurſtſchalen nach.

um ſich Etwas hineinwerfen zu laſſen.

jeder dieſer Bettler trägt durchſchnittlich den Werth von 30 kr. davon bei einem bettelnden Handwerksburſchen fand man 12 fl. kleine Kreuzer in den Stiefeln das

macht täglich 30 fl. und in einem Jahre 10,950 Gulden.

Und wenn man dies auf den dritten Theil ermäßigt, ſo macht das für ein Land wie Würtemberg, jährlich 775,426 fl., und auf ſechs Bettler nur je fünf unwürdige gerechnet, bleiben 600,000 fl. übrig, als blind und entſittlichend für Almoſen vergeudet. Das ſind Zahlen, die mehr ſprechen als die beredteſte Zunge zu ſagen vermag. Soll dieſem Schaden gründlich abgeholfen werden, ſo ſei man aller Orten darauf bedacht, dem herumziehenden Bettler, ſei es wo es wolle, Nichts mehr zu reichen. Bekommen die Bett ler Nichts mehr, dann bleiben ſie von ſelbſt weg und wer⸗ den genöthigt im Schweiß ihres Angeſichts ihr Brod zu eſſen. Wer nicht will arbeiten, der ſoll auch nicht eſſen. Wenn der Hunger nagt, dann werden die faulen Hände ſchon wieder zur Arbeit greifen, wozu ſie geſchaffen ſind. Dazu hat Niemand Hände, daß er ſie ſchlaff hohl hinhält, Für Kinder, die noch wenig arbeiten können, rufe man Arbeitsſchulen ins Leben, was mit wenigen Mitteln moglich iſt; nur guter Wille und vereinte Kraft, dann muß es gelingen, wie

ſolches viele Exempel in der Nähe und Ferne beweiſen. Statuten-Entwürfe und viele Sitzungen, in denen man hin⸗

und herredet, bedarf es da nicht; eben ſo weniggroße Geiſter oder Leute und Männer vonGewicht; auch nicht viel Geld und Zeit, Alles das braucht man nicht, ſondern die alleinige Ueberzeugung, daß es da und da fehlt, und daß man helfen wolle. Mittel und Wege finden ſich von ſelbſt. Wer aber die Hand an den Pflug legt, ſehe nicht zurück. f 45

Sodann werden

Bekanntmachungen von Be⸗ hörden.

c NN Edictalladung⸗

(423) Nach erkannten Concurſen werden alle diejenigen, welche Anſprüche an das Vermögen des Waldſchützen Georg Bender von Hungen bilden können auf Montag den 28. April und alle Gläubiger des Wirthes und Schuhmachers Heinrich Becker von Trais⸗ münzenberg auf Donnerſtag den 1. Mai l. J., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung Ausſchluſ⸗ ſes von der Maſſe zur Anmeldung ihrer For⸗ derungen vorgeladen. Wer liquidirt ohne per⸗ ſönlich zu erſcheinen wird ſo angeſehen als trete er den Beſchlüſſen bei, welche die Mehrheit der anweſenden Gläubiger über Verſilberung der Maſſe und Wahl eines Curators und Gläubiger⸗ ausſchuſſes faſſen wird. 8 Hungen den 22. Februar 1851. 0 Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Langsdorff.

Bekanntmachung.

(44) Die zu dem Nachlaſſe des verſtorbenen penſionirten Großh. Stabarztes Renz dahier gehörigen Immobilien, beſtehend in:

a) einem dreiſtöckigen ſehr ſchönen Wohnhauſe nebſt Neubau und Holzſtällen in der Burg gelegen, g

p) in einem an der Uſa gelegenen Haupt- und Nebengebäude, welches ſich ganz be⸗ ſonders zum Betriebe einer Gerberei oder eines derartigen Geſchäfts eignet, ferner

0c) ein vollſtändiger Branntweinbrenn⸗Apparat

oll

0 Mittwoch den 16. April, Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier meiſtbietend verſtei⸗ gert werden.

Mittwoch den 2. April, Morgens 9 Uhr, die ebenfalls zum fraglichen Nachlaſſe gehö⸗ renden Getränke, als circa 9 Stück rein gehaltener 18461 Bergſträßer Wein, 2 Stück rother Lützelſächſer 18461, ſodann 8 Stück Aepfelwein und 8 Stück Zwetſchenbrannt⸗ wein, ſowie eine Anzahl ſehr gut gehaltener Fäſſer aller Größe verſteigert, wozu man Steigliebhaber unter dem Anfügen einladet, daß die Verſteigerungsbe⸗ dingungen im Termin bekannt gemacht werden. Friedberg den 27. Februar 1851. Groß. Heſſ. Landgericht Dre.

Gläubigeraufforderung.

(A6) Ueber das Vermögen der Gebrüder Dotterus Rothſchild II. und Samuel Hirſch Rothſchild zu Heldenbergen iſt der förmliche Concurs erkannt worden und werden daher deren ſämmtliche bekannte wie unbekannte Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen und Vorzugsrechte Mittwoch den 30. April l. J., Vormittags 10 Uhr,

dahier anzuzeigen und zu begründen und zwar bei Vermeidung ſtillſchweigend eintretenden Aus⸗ ſchluſſes von der Concursmaſſe. Groskarben den 8. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius.

Oeffentliche Aufforderung.

(479) Die Erben der Magdalene Geck von Beienheim haben ein zu deren Nachlaß gehöriges Grundſtück 546,4 1/91 156 Klafter Acker auf dem Dornaſſenheimerweg verkauft, können aber ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweiſen.

Es werden deßhalb etwaige Berechtigte hier⸗ durch aufgefordert, ihre Anſprüche an das be⸗ zeichnete Grundſtück binnen 6 Wochen dahier

geltend zu machen, widrigenfalls ohne Rückſicht darauf der ſtattgehabte Verkauf beſtätigt werden wird. Friedberg den 7. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Irle. v. Preuſchen.

Bekanntmachung.

(478) Montag den 28. April d. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll die in Kaichen gelegene, den Friedrich Penſels Eheleuten daſelbſt gehö⸗ rige Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Scheuer, Mühlwerk mit 1 Gang und etwa 9 Morgen Gelände auf dem Rathhaus zu Kaichen unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen verſteigert und ſofern ein annehm⸗ bares Gebot geſchieht, alsbald zugeſchlagen werden. Groskarben den 17. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius.

Edictalladung.

(499) Die Kinder des verſtorbenen Wirths und Zieglers Chriſtian Höres zu Oſſenheim haben die Erbſchaft unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Anſprüche jeder Art an den Nachlaß ſind deßhalb bei Georg Maul zu Oſſenheim oder im Termin Mittwoch den 9. April d. J., 5 Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen, gegenfalls ſie bei der Ver⸗ theilung des Nachlaſſes nicht berückſichtigt werden. Alle Schul dner des Ehriſtian Höres werden zugleich aufgefordert, bis zu obigem Termin ihre Schuld an Georg Maul zu bezahlen, gegenfalls ſie ſofort gerichtlich belangt werden. ö Friedberg den 16. März 1851. Großh. Oeſſ. Landgericht Dr.

Oeffentliche Aufforderung. (499) Die Pfandſcheine Nr. 18361 und

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