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Natz.
Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
25.
Mittwoch den 26. März
1851.
Amtlicher Theil.
Das Nachweiſungsbuͤreau fuͤr Auswanderer in Bremen
iſt aus dem Bewußtſein einer jetzt ziemlich allgemein aner— kannten, hier ſchon ſeit Jahren wirklich geübten Pflicht her⸗ vorgegangen— der nämlich, den Auswanderern nicht allein eine moͤglichſt gute und billige Ueberfahrt, ſondern auch ſonſt denjenigen Schutz, den Rath, die Hülfe zu gewähren, deren ſie oft ſo bedürftig ſind und doch in der gewünſchten Weiſe bisher meiſtens ermangelten. Bremen hat den als Verſchiffungsplatz für Paſſagiere erlangten Ruf durch ſeine zahlreichen vortrefflichen Schiffe, die Kunde und Humanität ſeiner Seefahrer, zweckmäßige Geſetze und die Sorgfalt der Behörden, letztere zu überwachen, gegründet: neuere Ein⸗ richtungen unter denen das im vorigen Jahre eröffnete großartige„Aus wandererhaus“ zu Bremerhaven einen ehrenvollen Platz einnimmt, befeſtigen denſelben. Aber die Erkenntniß, daß es dem Intereſſe, wie der in fraglicher Beziehung erlangten Stellung unſeres Staates entſpreche, auf der betretenen Bahn voranzugehen, mußte zu weiteren Anſtrengungen auffordern.
Die gedachten Vorzüge Bremens haben gegründete Klagen Seitens der von unſerem Hafen aus expedirten Auswanderer höchſt ſelten zugelaſſen. Nichtsdeſtoweniger ſind mitunter durch eine geringe Bekanntſchaft der hier an— kommenden Auswanderer mit den betreffenden Verhältniſſen hin und wieder wirklich Unzuträglichkeiten entſtanden. Die— ſen vorzubeugen hat die hieſige Handelskammer das, ledig⸗ lich uneigennützigſte Fürſorge bezweckende,
Nachweiſungsbüreau für Auswanderer gegründet, deſſen vom Senat bereits obrigkeitlich genehmigte und auf alle Art erleichterte Wirkſamkeit im März d. J. beginnen wird.
Daſſelbe hält drei verſchiedene Comptoirs, nämlich
im Bahnhofsgebäude, am Altenwalle (dem Landungsplatze der Oberweſer Dampf ſchiffe) und am Markte,(dem Mittel—
punkte der Stadt) täglich geöffnet. An jeder dieſer Stationen fungirt ein be⸗ ſonderer beeidigter Beamter, der durch eine von der Handelskammer delegirten Direction beaufſichtigt, außerdem vom Senate controllirt wird, feſt beſoldet iſt und in kei⸗ nem Falle irgend eine Vergütung für ſeine
Dienſtleiſtungen annehmen darf. Die letzteren ſind vielmehr durchaus unentgeltlich und beſtehen vor⸗ nehmlich darin:
1) jedem Auswanderer die Adreſſe eines Gaſtwirths und die Taxe zu behändigen, nach welcher er das Logis, die Beköſtigung und den Transport ſeiner Effecten zu bezahlen hat.
Die Gaſtwirthe ſtehen nicht allein unter Controlle der Polizeidirection, ſondern haben ſich außerdem einer ſteten Aufſicht der Direction des Nachweiſungsbüreaus unterworfen, welche auch feſtgeſetzt hat, wie viele Per— ſonen in jedem Lokale aufgenommen werden dürfen. Sodann erhalten die Auswanderer
2) ein Verzeichniß der in Bremen obrigkeitlich conceſſionir⸗ ten Schiffsmäkler und Schiffsexpedienten, unter Bei⸗ fuͤgung der Wohnungen derſelben;
3) eine Liſte, enthaltend die Durchſchnittspreiſe ihrer Haupt— bedürfniſſe, namentlich der Matratzen, wollenen Decken, Blechgeſchirre u. ſ. w.;
4) Verhaltungsregeln für ihren Aufenthalt in Bremen, in Bremerhaven und auf dem Seeſchiffe;
5) Verhaltungsregeln bei der Ankunft am überſeeiſchen Beſtimmungsorte;
6) zuverläſſige Belehrung und Auskunft auf ſpezielle Fra— gen, namentlich wo und wie etwaige Beſchwerden von den zuſtändigen Behörden raſch erledigt werden, inſo⸗ fern dies nicht ſchon durch Vermittelung der Direction geſchehen ſollte.
Eine Aufmunterung zur Auswanderung liegt nicht im Zwecke des Nachweiſungsbüreaus; auch gewährt daſſelbe niemals Geldunterſtützungen.
Dagegen wird daſſelbe auf das Eifrigſte befliſſen ſein, denjenigen, die entſchloſſen ſind, von unſerem Hafen aus das Vaterland zu verlaſſen und eine neue Heimath zu ſuchen, alle ſonſtige Erleichterungen zu verſchaffen und über— haupt in dem Sinne thätig zu ſein, welcher die„deutſchen Geſellſchaften“ in Nordamerika belebt und der Wirkſamkeit derſelben ſo große Segnungen bereitet hat.
Wir wollen uns redlich beſtreben, das vorgeſetzte wichtige Ziel zu erreichen, dies wird aber nur dann mög— lich ſein, wenn die Zwecke des Nachweiſungsbüreaus zu möglichſt allgemeiner Kenntniß gelangen, und zu deren Verbreitung ſollen die gegenwärtigen Zeilen auffordern.
Bremen im Februar 1851.
Die Direetion des Nachweiſungsbüreaus für Auswanderer.


