Ausgabe 
22.10.1851
 
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3 im Beſonderen. er Burglirche; dard. 2 . 83. Mittwoch den 22. Oetober 18351. ei ſe.

f 5 10 zu Friedberg am 4. November. Leu en Amtlicher Theil. 29Vilbel 153. 1. Da. fc Spt.. g f 3)Butzbach 5. 1 Mainz 5 Die Großherzoglich Heſſiſche 2 75Hungen 23 7 5 a Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks 55 zwar jedesmal Morgens 10 Uhr auf den Rathhäuſern 10 6 963 Friedberg Sie werden alsbald die erforderlichen Vorladungen 3 r an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter und Gendarmen erlaſſen auch die Verzeichniſſe der Eidespflichtigen 8 Tage 4132 des Regierungsbezirks. vor 1 65 Termin 20 einſenden letzteres bei Meidung

f i der Ordnungsſtrafe. Betreffend: In Unterſuchungs die der E des K 8 f

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goldenen Damenuhr.

an Sußbach Vor etwa 8 Tagen iſt der Rubrikatin eine goldne Ocaober. 1 Damenuhr mit goldnem Haken entwendet worden. Die Uhr

iſt etwas hoch(nach der früheren Mode), hat deutſche Zif⸗ 18 4 fern und auf ihrer goldnen Ruückſeite iſt ein kleines Kränz⸗ dean, dak, chen eingravirt; der Haken ſtellt eine gewundene Schlange

* 2 vor, deren Augen ein kleiner Rubin und deren unterer Theil von Silber iſt. N f Ne Sie werden Ihr Augenmerk auf dieſen Diebſtahl ge 1* nichtet halten und etwaige Spuren zur Entdeckung des 4 Thäters alsbald zu unſerer Kenntniß bringen. . 0 Friedberg den 12. Oktober 1851. 5 137 1% Ouvrier. 144 11574 1% .. 5 efebb e 1 1107 an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks Betreffend: In Anklageſachen gegen Konrad Wolf, Sohn des Georg 1 Wolf von Echzell, wegen Körperverletzung. 47 Falls ſich Johannes Günther von Rebges⸗ 2 hain, der ſich in die Wetterau begeben haben ſoll, in einer Fghrer Gemeinden aufhält, haben Sie dies alsbald an uns 2-, uu berichten. 16 17 Friedberg den 13. Oktober 1851. f 17 Sure er. 1 2 10

An Dieſelben.

Betreffend: Die Ableiſtung des Verfaſſungseides von neuaufgenom⸗ menen Ortsbürgern.

41 Die vorſchriftsmäßige Ableiſtung des Verfaſſungseides findet diesmal

Die Ertheilung eines unentgeltlichen Un⸗ terrichts im Hufbeſchlage

Ur Angehörige der Provinz Oberheſſen, im Winter 1852 betreffend.

An dem von den landw. Vereinen von Starkenburg und Rheinheſſen hervorgerufenen Unterricht in der Kunſt des Hufbeſchlages zu Darmſtadt können auch Ange hörige der Provinz Oberheſſen Theil nehmen, vorausgeſetzt, daß die Theilnahme aus Starkenburg und Rhein- heſſen nicht ſo ſtark iſt, um weitere Annahmen von Theilnehmern möglich machen zu können, und zwar unter nachſtehenden Beſtimmungen:

1) Der Unterricht dauert vom 15. Januar bis zum 15. Marz 1852 und bezieht ſich ſowohl auf theoretiſchen Unterricht über die Natur des Hufes und ſeine Krankheiten, als auch auf praktiſche Anweiſung im Anfertigen von Eiſen für die verſchiedenen Hufformen u. ſ. w. und in der Kunſt des Beſchlages ſelbſt ce. Außerdem wird in etwa erübrig⸗ ten Stunden Unterricht in der Kenntniß der beſſeren und neueren landw. Werkzeuge, im Rechnen, Zeichnen ꝛc. er theilt werden.

2) Zu dem Unterrichte können nur Solche zugelaſſen werden, welche die nöthigen Handgriffe des Schmiedehand werks bereits ſich zu eigen gemacht haben, und von dieſen erhalten bei gleicher Befähigung diejenigen den Vorzug, welche ſchon in auswärtigen Conditionen ſtanden(gewan⸗ dert ſind).

3) Der Unterricht wird unentgeltlich erteilt.

4) Außerdem erhalten diejenigen, welche die nöthigen

Intelligenz-Blatt

fuͤr die

eng Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

den Regierungsbezirk Friedberg