erhoben werden kann.—. 20. Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben darüber zu wachen, daß die Agenten den Be⸗ ſtimmungen des§. 17 nicht zuwiderhandeln; daß Niemand, um Aus⸗ wanderer anzuwerben, unter welchem Vorwande es ſei, im Lande umherreiſe; daß die an den Wohnort von Agenten kommenden Aus wanderer durch Mäkler oder ſolche Perſonen, welche ſich für Mäkler oder Zwiſchenhändler ausgeben, weder beläſtigt noch einem Agenten zugeführt oder zugewieſen werden; daß die Auswanderer auch durch Gewerbtreibende oder andere nicht übervortheilt werden. Die betreffen⸗ den oberen Verwaltungsbehörden haben, wo es nothwendig erſcheint, zu veranlaſſen, daß Mißſtänden in dieſen Beziehungen durch Local⸗ verordnungen entgegengewirkt werde.—§. 21. Agenten, welche bei ihrem Geſchäftsbetriebe den Beſtimmungen dieſer Verordnung zu⸗ widerhandeln, werden, inſofern die Handlung nicht unter das Straf⸗ geſetzbuch fällt, mit einer Polizeiſtrafe von zehn bis fünfzig Gulden, welche bei Wiederholungen bis zu dem doppelten Betrag ſteigen kann, beſtraft.—§. 22. Perſonen, welche ſich mit der Annahme und Be⸗ förderung von Auswanderern befaſſen, ohne dazu nach den Beſtim— mungen dieſer Verordnung conceſſionirt zu ſein, find, neben der wegen Betriebs des Gewerbs ohne Patent nach§. 30 der Verordnung vom 1. December 1827 beziehungsweiſe nach§. 2 der Verordnung vom 10. Januar 1835 verwirkten Gewerbſteuer-Contraventionsſtrafe, zu⸗
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einzelne Zuwiderhandlung zu belegen.—. 23. Perſonen, welche ſich den in der Auswanderung begriffenen Reiſenden als Mäkler oder Zwiſchenhändler, oder als Führer anbieten und in dieſer Eigenſchaft oder unter anderem ähnlichen Vorwande ihre Dienſte dergeſtalt wid⸗ men, daß ſie den Agenten, Geldwechslern, Wirthen oder ſonſtigen Gewerbtreibenden Auswanderer zuführen oder zuweiſen, ſind für jeden einzelnen Fall mit einer Polizeiſtrafe von drei bis ſieben Gulden zu belegen.—§. 24. Soweit eine zufolge dieſer Verordnung aus⸗ geſprochene Geldſtrafe von dem Verurtheilten wegen Zahlungsun⸗ fähigkeit nicht beizutreiben iſt, muß dieſelbe mit 24 Stunden für je einen Gulden im Gefängniß verbüßt werden.—§. 25. Für die
bereits conceſſionirten Agenten wird zur nachträglichen Beibringung
der in den§§ 2 bis 4 vorgeſchriebenen Vollmachten und Nachwei⸗ ſungen, ſowie zur Ergänzung beziehungsweiſe Leiſtung der im§. 6. erforderten Caution eine Friſt von zwei Monaten vom Tage des Erſcheinens dieſer Verordnung im Regierungsblatte beſtimmt. Die Conceſſion derjenigen Agenten, welche nach Ablauf dieſer Friſt den erwähnten Bedingungen nicht vollſtändig entſprochen haben, find von da an erloſchen. Für diejenigen, welche jenen Erforderniſſen in der beſtimmten Friſt Genüge leiſten, ſollen mit Rückſicht auf dieſe Ver⸗ ordnung alsbald neue Conceſſionen ausgefertigt werden. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels.
folge der Verordnungen vom 26. März
1841 und 24. April 1846
mit einer Polizeiſtrafe von drei Gulden bis ſieben Gulden für jede
Darmſtadt den 25. Januar 1851.
Qu d wei 9 v. Dalwigk.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
N NN Immobiliar-Verſteigerung.
(424) Auf freiwilligen Antrag der Karl Kleins Eheleuten dahier werden Montag den 24. März, Vormittags 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren in hieſiger Stadt nächſt dem Bahnhöfe belegenen Hofraithen ſammt Hausgarten und Stallung und zwar beide Wohnhäuſer, erſt im Einzelnen und dann im Ganzen, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen öffentlich meistbietend verſteigert. Friedberg den 9. März 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben dee r.
Oeffentliche Bekanntmachung.
245) Nachdem dem Philipp Heil zu Rendel K ae des Ortsbürgers Johannes Eck⸗ hardt daſelbſt ein Curator beſtellt worden iſt, ſo wird dieſes mit dem Anfügen bekannt ge⸗ macht, daß derſelbe nur mit Genehmigung dieſes Curators Rechtsgeſchäfte gültig abſchließen kann. Zugleich werden alle Diejenigen, welche Forde⸗ rungen an den Philipp Heil machen zu können glauben, zu deren Anzeige und Richtigſtellung dei Vermeidung der Nichtberückſichtigung auf Dienſtag den 1. April l. J., Vormittags 9 Uhr, hierher vorgeladen.
Großkarben am 4. März 1851. b
Großh. Heſſ. Landgericht. Jie ger
Immobilien-Verſteigerung.
Dienſtag den 1. April, Morgens um 5 werden in hieſigem Rathhauſe, Folge Auftrags der Erben der dahier verſtorbenen Karl Dechers Eheleuten, folgende Immobilien einer freiwilligen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt, als:
O⸗N. Pag. u. Nr.
1 35 205 Hofraithe, als Wohnhaus mit zwei Hinterbäuen, Scheuer und Stall an Zadick Grödel. Zins der Pia corpora 1 fl. 51 kr. 1½ hll., der Kirche J fl. 21 kr
2 32 192 Gerbhaus nebſt Särtchen an David Grödel. Zins ins Hospital 1 fl. 48 kr.;
3 202 25 44,2 ◻Klftr. Garten zwiſchen
22½ Ruthen, dem Mainzer⸗ und Fauerbacher Thor an folgendem Stück,
4 203 26 44,2[◻IKlafter daſelbſt an 22 ½ Ruth., Philipp Philippi; 8 288 30 39,3[◻lftr. in der Stadt
20 Ruthen, an Johannes Walz lr; Gemarkung Burg Friedberg:
6 741 4 406,9 Uaiftr. zwiſchen der 209 Ruthen, Pfingſtweide an Chriſtian Frohberg;
7 836 94 22,4[◻Klftr. Wieſen im Ried
11½ Ruth., an Ludwig Langs⸗ dorf. Zins in die Kirche 2 kr. 1 Heller; Gemarkung Fauerbach II.: 8 384 11 42 Ruthen Acker in der Schlockergaſſe. Sodann werden Nachmittags 2 Uhr in der Wohnung der Erben dem Meiſtgebot ausgeſetzt: eine Kelter mit eiſernen Schrauben, Mahl⸗ trog und Stein, einen zweiſpännigen Wagen mit eiſernen Achſen, Ernte- und Holzleitern, Dunghorden, Ketten und ſonſtige Gegenſtände, 3 Stück Schaafe, 1 Lamm, 18 Hühner und 1 Flug Tauben, Fäſſer, Kiſten, einen Hafer⸗ kaſten, mehrere hunderte irdene Töpfe und dergleichen Hausgeräthe. Friedberg den 12. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
Fruchtverſtei gerung. (451) Dienſtag den 25. l. Mts., Mittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrath des vereinigten Armenfonds dahier 50 bis 60 Malter Korn und 10 bis 20 Malter Gerſte zweimalterweis meiſtbietend ver⸗ ſteigert.
Friedberg den 12. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben de x.
Bau⸗ und Werkholz-⸗Verſteigerung.
(480) Mittwoch den 26. d. M., des Nach⸗ mittags um 2 Uhr, ſollen im hieſigen Gemeinde⸗ wald 96 eichen Bau- und Werkſtämme von 7 bis 40 Zoll Durchmeſſer und 10 bis 45 Fuß Länge, worunter auch einige große Klötze be— findlich, welche ſich beſonders zu Schmiedſtöcken eignen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Vilbel den 13. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Hinkel.
Steinfahren.
(183) Montag den 7. April l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll bei Herrn Gaſtwirty Schneider zu Wölfersheim die Herbeifuhr von
6 Cubikklafter Baſalt aus den Wiſſelsheimer Brüchen auf die Straßenſtrecke von Sodel bis zur Landesgrenze bei Dorheim loosweiſe an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Nidda den 15. März 1851. Der Großh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Nidda imd Bekanntmachung.
(481) Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadt Großenlinden jährlich drei Krämermärkte geſtattet ſind, welche für das Jahr 1851 abgehalten werden:
1) Dienſtag den 8. April,
2) Dienſtag den 1. Juli,
3) Dienſtag den 2. September, jedesmal 8 Tage nach Gießer Lätari⸗, Gießer Johanni- und Gießer Bartholomämarkt.
Ich erſuche alle Ortsvorſtände dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen.
Auch diejenigen Krämer, welche Stände von hier ausgeſtellt zu haben wünſchen, ſolches als⸗ bald an mich gelangen zu laſſen.
Schließlich bemerke ich noch, daß den erſten Markt kein Standgeld erhoben wird.
Großenlinden den 14. März 1851.
Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Menges.
Edietalla dung.
(493) Die Kinder des verſtorbenen Wirths und Zieglers Chriſtian Höres zu Oſſenheim haben die Erbſchaft unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Anſprüche jeder Art an den Nachlaß ſind deßhalb bei Georg Maul zu Oſſenheim oder im Termin Mittwoch den 9. April d. J., 5 Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen, gegenfalls ſie bei der Ver⸗ theilung des Nachlaſſes nicht berückſichtigt werden. Alle Schuldner des Chriſtian Höres werden zugleich aufgefordert, bis zu obigem Termin ihre Schuld an Georg Maul zu bezahlen, gegenfalls ſie ſofort gerichtlich belangt werden. Friedberg den 16. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Del Dachdeckerarbeit.
(49) Montag den 31. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Vögler die zur Herſtellung des Kirchthurmdaches zu Berſtadt erfor— derliche Dachdeckerarbeit, veranſchlagt zu 185 fl., öffentlich an den Wenigſtnehmenden dahier in Accord gegeben werden. Berſtadt den 15. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Schweitzer.
Bingen
— boftaithe
) Nontag d 10 Uhr, wird bon den Wilhelm Hlfte Balthaſer Se in Wohnhaus, Hof dian Müller, mei Friedberg de
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Beka
(497) Nona um 10 Uhr, ſol Tornifkrlacchen! verwallungoraths! weg an den Wen geben und die Liefe heute an in oben werden.
Friedberg den
Ram Verf
(498) Montag mi den zum Nag Höre u Oſſen durch öfferthche dieselbe beſtehen J in Holzmo ſtellen, Sch „ einem Flüg 2) in Betten, in einer fil ) in einer go 5) in circa 3 i Aepfelwein, ) in 200 Pf 3
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