Ausgabe 
20.8.1851
 
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Mainz

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Fried⸗ Buß⸗ berg. bah.

tt. pf. kr. 5.

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Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

M 65.

Mittwoch den 20. Auguſt

1851.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter ſowie an die Gr. Gens⸗

darmerie des Regierungsbezirks. Betreffend: die wiederholte Entweichung des Karl Ludwig Wilhelm Raſch, Sohn des Philipp Raſch, von Fauerbach II. Rubrikat iſt am 31. v. M. abermals aus dem Dienſte entlaufen, um ſehr wahrſcheinlich ſein früheres Vagabunden⸗ leben fortzuſetzen. Wir beauftragen Sie, auf denſelben zu fahnden und ihn im Betretungsfalle zu arretiren und an uns abzuliefern. Ein Signalement deſſelben fügen wir bei. Friedberg den 12. Auguſt 1851. J. B. d. D. Rauten buſch.

Signale ment:

Alter: 14 Jahre. Größe: ungefähr Fuß. Haare: blond. Stirn: etwas breit. Augenbraunen: blond. Augen: grau. Naſe: ſtark. Mund: breit. Kinn: rund. Geſichtsfarbe: bleich. Statur: der Größe nach ſtark. Beſondere Zeichen: an der lin⸗ ken Wange eine Narbe.

Kleidung:

1 grauen Turnerhut; 1 blaues Kamiſol; 1 Hoſe von geſtreiftem Baumwollenzeug; 1 ditto Weſte, roth geſtreift; 1 altes leinenes Hemd, deſſen Kragen inwendig mit neuem Tuch beſetzt iſt.

Bekanntmachung, die Veredelung der oberheſſiſchen Schafzucht betreffend

Mit Bezugnahme auf unſere betreffende Bekanntma⸗ chung vom 24. Auguſt 1850 bringen wir Nachſtehendes zur Kenntniß unſerer oberheſſiſchen Landwirthe:

Von den, dem landw. Verein von Oberheſſenngehöri⸗ gen, zwei engliſchen Böcken iſt der eine, für Schmeer zuchtvieh beſtimmt, wieder auf dem Vogelsberger hofe bei Ulrichſtein, der andere für reines Vieh auf dem Gräfl. Solmſiſchen Gute Arnsburg bei Lich unter⸗ gebracht worden. Zu einem jeden dieſer Böcke können nur

60 70 Stück Schafe zum Sprunge zugelaſſen werden, und zwar unter nachſtehenden Beſtimmungen:

1) Die Sprungzeit dauert vom 1. bis Ende September; für dieſe Zeit wird ein Weidegeld von 30 kr. per Stück Schafe entrichtet.

2) Diejenigen, welche den für reines Vieh beſtimmten Bock benutzen wollen, haben Beſcheinigungen ihres Bürgermeiſters(auf ſtempelfreiem Papiere) beizubrin⸗ gen, daß das betreffende Zuchtvieh auch reines Vieh ſei.

3) Die ſich zuerſt anmeldenden Schafzüchter haben den Vorzug vor den ſpäteren, die zuzutreibenden Schafe ſind auf Rechnung der Beſitzer auf die betreffenden Sprungplätze, Vogelsbergerhof und Arnsburg, hin⸗D und nach der Sprungzeit auch wieder zurück⸗ zubringen. Diejenigen Schafzüchter Oberheſſens, welche eine beſtimmte Anzahl Schafe zu den engliſchen Böcken zum Sprunge treiben wollen, werden nun aufgefor⸗ dert, ihre Anmeldungen nebſt der Angabe der Zahl der zuzutreibenden Schafe längſtens bis zum 20. Au⸗ guſt d. J. und zwar die Beſitzer von Schmeervieh dei Herrn Revierförſter Haberkorn in Windhau⸗ ſen, die von reinem Vieh bei der Gräfl. Solms. Oeconomieverwaltung in Arnsburg bei Lich zu machen.

Die Großh. Herrn Buͤrgermeiſter werden erſucht, vor⸗ ſtehende Bekanntmachung in ihren resp. Gemeinden zu ver⸗ offentlichen.

Laubach den 1. Auguſt 1851.

Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen, Otto, Graf zu Solms⸗Laubach.

Aus dem Leben eines Vogelsbergers in Krieg und Krieden. Erzählung von W. O. v. Horn. (Fortſetzung.)

Zu dem Bilde meines lieben Kaspar's gehört in⸗ deſſen noch Etwas, deſſen ich nicht vergeſſen darf. Die romantiſche Periode des Daſeins, die liebe Jugend, liegt weit hinter ihm. Mein Blick mußte kein Kennerblick ſein, ſtünde ergnicht jener Lebenshöhe nahe, von der es abwärts geht zum ſtillen Grab ich meine damit den Stand⸗ punkt, zu dem ich ſelbſt nur noch anderthalb Schritte habe, nämlich den der Fünfziger, wenn er ihn nicht ſchon erreicht hat. Das iſt wieder eine Abnormität, da neuere Romantiker es meiſt mit lebenswarmen Jünglingen zu thun