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Intelligenz- Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M63.
Mittwoch den 13. Auguſt
1851.
Auguſt.
— Buß⸗ bach.
Fried⸗ berg.
Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht.
Indem man den nachſtehenden Aufſatz uͤber die Ur⸗ ſache der Kartoffelkrankheit zur Kenntniß bringt, werden die Herrn Oekonomen erſucht, darüber Beobachtungen an⸗ ſtellen zu wollen, ob ſich wirklich annehmen läßt, daß dieſe Krankheit durch dieſes Inſect entſteht, und ob das dagegen vorgeſchlagene Mittel ſich bewährt.
5 Erfahrungen bittet man hierher gelangen zu laſſen. Friedberg den 6. Auguſt 1851. Der Vorſtand des landw. Bezirks Vereins: pier,
Die Urſache der Kartoffelkrankheit iſt nach den Beobachtungen der Naturforſcher, und namentlich des ſcharfſinnigen Engländers Smee, ein faſt unſichtbares In⸗ ſect aus der Claſſe des Aphides. Dieſes Inſect hat die Geſtalt einer Blattlaus, iſt olivenfarbig, hie und da gras⸗ grün oder röthlich, erſcheint Ende Juli oder Anfangs Au⸗ guſt an den Blättern der Kartoffelſtaude, hat einen Saug⸗ rüſſel, mit dem es ſich dort anſaugt, zuerſt dieſen, dann den Stengel, endlich dem Stamme deu Nahrungsſtoff ent⸗ zieht, in Folge deſſen das Kartoffelkraut abſtehen muß. Die unausgewachſene Kartoffel ſomit ihrer Athmungsorgane (Blätter) und ihres Nahrungsſaftes beraubt, muß mooſig werden, abſtehen ja ſelbſt faulen.— Bis jetzt kennt man kein Mittel, welches dieſes Inſekt(das ſich in kurzer Zeit ins Unzählbare vermehrt) und ſeine Brut zernichtet. Das einzige Verfahren, welches man bis jetzt für gut befunden hat, beſteht in dem Frühſetzen und namentlich im Setzen von ſogenannten Frühkartoffeln, welche dann ausgewachſen ſind, ehe die Kartoffellaus(Auguſt) ihre Zerſtoͤrung im Kartoffelkraut beginnt. Es würde ſich vielleicht der Mühe lohnen, wenn die Landwirthe ihre Kartoffelfelder, während noch der Thau ſich auf den Blättern befindet, mit Gyps, Kalkſtaub, Aſche und dergleichen beſtreuen würden, um ſo dieſes Inſect und ſeine Brut, ehe es ſich weiter verbreitet hat, zu vernichten. Angefangene kleine Verſuche laſſen die⸗ ſes hoffen.
Bekanntmachung.
Nach einem Beſchluſſe des landwirthſchaftlichen Be⸗ zirksvereins dahier ſoll ein junger Mann, mit den noͤthigen
Vorkenntniſſen verſehen, auf Koſten des Vereins im Wie⸗ ſenbau unterrichtet werden. Es möchte erwünſcht ſein, wenn Männer, die ſich als Bauaufſeher, Geometer ꝛc. eine Exi⸗ ſtenz gründen wollen, ſich anmelden würden. Luſttragende wollen ſich mit Zeugniſſen über ihre Kenntniſſe und ihr ſittliches Verhalten bis zum 25. d. M. dahier ſchriftlich an⸗ melden. Friedberg den 8. Auguſt 1851. Der Vorſtand des landw. Bezirksvereins Su sd tek.
Verordnung über die Vollziehung des Geſetzes, die Stellvertretung im Militärdienſte betr.
(Fortſetzung.). 42. Bei der körperlichen Unterfuchung derjeni⸗ gen, welche einſtehen wollen, müſſen die Aerzte mit der größten Umſicht und Sorgfalt zu Werke gehen und keinen Mann für vollkom⸗ men tauglich erklaren, bei welchem in dieſer Hinficht die mindeſte Be⸗ denklichkeit vorliegt, oder bei welchem ſich Spuren eines verborgenen, äußerlich nicht erkennbaren Fehlers oder Gebrechens, oder auch nur Anlagen zu einem körperlichen Uebel finden, deſſen weitere Ausbildung im Laufe der Dienſtzeit eine Untauglichkeit herbeiführen könnte. Sind dergleichen Anſtände vorhanden, ſo hat der Arzt dieſelben auf dem Anmel⸗ dungsprotocoll zu bemerken, ohne die Untauglichkeit beſtimmt auszuſpre⸗ chen. Auch iſt Jeder, der einſtehen will, durch den unterſuchenden Arzt zu befragen, ob er irgend einen körperlichen Fehler habe oder früher gehabt habe, und zwar unter der Bemerkung, daß er, wenn er einen Fehler verſchweige, bei ſpäterer Entdeckung deſſelben keinerlei Auſpruch auf Einſtandsgebühr oder ſonſtige Vergütung habe. So oft der Unter⸗ ſuchte einen Fehler angibt, muß dieß in der Beſcheinigung über den ärztlichen Befund angeführt und zugleich bemerkt werden, ob ſich die Angabe durch die Unterſuchung beſſätigt hat oder nicht. Hinſichtlich der im Dienſte anweſenden Unteroffiziere und Soldaten welche ein⸗ ſtehen wollen, haben die unterſuchenden Militärärzte ihrem Befund die Bemerkung beizufügen, ob und an welchen Krankheiten dieſelben ſeit Jahresfriſt behandelt worden find.§. 43. Wenn die Reihen⸗ folge in den verſchiedenen Klaſfen von Einſtehern feſtgeſetzt worden iſt, ſo läßt das Kriegsminiſterium eine nach den Nummern dieſer Reihenfolge eingerichtete Hauptliſte der angenommenen Einſteher auf⸗ ſtellen, nach welcher die Abgabe zum Dienſte erfolgt. F., 44. Nach Art. 14 des Geſetzes vom 14. Juli 1851 werden zuerſt die mit Ein⸗ ſteherpatent verſehenen Excapitulanten, nach deren Erſchöpfung die nichtpatentiſtrten,— und wenn durch die Excapitulanten das Be⸗ dürfniß nicht gedeckt iſt, die Nichtexcapitulanten verwendet. Wenn in einer dieſer drei Klaſſen nicht alle verwendet werden können, ſo gibt die frühere Anmeldung den Vorzug. Hinſichtlich derſenigen, welche ſich bei verſchiedenen Behörden an einem und demſelben Tage gemeldet haben, wird die Reihenfolge durch das Loos feſtgeſetzt; dieſe Verlooſung wird bei dem Kriegsminiſterium ohne Anweſenheit der betreffenden Leute vorgenommen.§. 45, Wenn das Kriegsminiſte⸗ rium von den Provinzialbehörden die Liſten über die auf das Con⸗
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