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ritdbetg
Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
5 im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M..
Sonnabend den 11. Januar
1831.
Das„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1851, ebenſo wie im Jahre 1850, wöchentlich zweimal (Mittwochs und Samſtags) ausgegeben.— Das„Intelligenz⸗Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats- und Lokalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglcher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr
1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen
Semeſter 46 kr.
des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.
Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr. für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den
Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.—
Friedberg.
Die Expedition des Intelligenzblattes.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Johannes Bramm von
Arnshain und Conſorten wegen thätlicher Verletzung der Amts⸗ und Dienſtehre. Der Zimmergeſelle Johannes Hauf von Kirtorf iſt mit einem auf ein Jahr giltigen, am 7. Auguſt d. J. nach Friedberg ausgeſtellten Heimathsſchein von Kirtorf abgereiſt und ſein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt. Da ſeine Vernehmung in obiger Sache erforderlich iſt, ſo be⸗ auftragen wir Sie, im Falle er ſich in einem Ihrer Orte aufhält, demſelben aufzugeben, ſich alsbald und bei Ver⸗ meidung der Arretirung bei Gr. Landgerichte Homberg zu ſiſtiren; auch uns davon, daß es geſchehen, berichtliche An— zeige zu machen. Friedberg den 30. Dezember 1850. Dürr ien
Die ſelbe
an die Großh. Bürgermeiſter resp. Beigeordneten und Polizeicommiſſäre, ſowie die Gr. Gendarmen dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Diebſtahl mittelſt Einbruchs zum Nachtheil des Handels- manns J. G. C. Lindheimer zu Frankfurt a. M.
Am 1. auf den 2. Januar d. J. ſind die nachver— zeichneten Gegenſtände zu Frankfurt a. M. entwendet wor⸗ den. Wir tragen Ihnen auf, deßhalb Nachforſchungen an—
zuſtellen und, wenn Sie etwas entdecken, uns alsbald Anzeige zu machen. Friedberg den 3. Januar 1850. Ou t nem 1) Ein circa 2“ langes bleiernes Waſſerſteinrohr nebſt dazu gehörigem kupfernem Seiher; 2) eine große Kaffeekanne von engliſchem(Britania)
Metall, deren unterer Rand abgenommen iſt;
3) das meſſingene Auslaufrohr, der kupferne Keſſel, einige
Schrauben und Meſſingtheile einer Handſpritze;
4) einige Schlüſſel. 7 Das Mühlchen in der Morgenbach. Eine Begebenheit aus dem Jahre 1716. (Fortſetzung.)
Bei dieſer Angelegenheit war ſie mit ihren Gedanken, denn der Jakob hatte das Mädchen lieb und hatte heute ſo etwas fallen laſſen vom Fortgehen, wenn er nicht Hoffnung habe, fur immer in der Mühle zu bleiben.— Es war gar ſeltſam— aber mit einemmale brach der Mutter und der Tochter der Faden. Sie bückten ſich beide zur Spuhle, ihn zu ſuchen. Als er wieder angeſponnen war, ſagte die Mutter:
Marie, weißt du auch was Neues?
Was denn? fragte das Mädchen.
Der Jakob will fort!
Glück auf die Reiſe! Laßt ihn laufen, Mutter!
Du dummes Ding, haſt gut reden, kollerte die Mut— ter. Was fangen wir dann an?
Wir nehmen einen andern!
Hätteſt du erlebt, was ich ſchon in meinem Witt⸗ wenſtande erlebt habe, du würdeſt anders reden! So einen wie den Jakob kriegen wir nicht wieder. Was haſt du nur gegen ihn?
Gar nichts, ſagte Marie, ich kann ihn nur nicht leiden!


