Ausgabe 
9.8.1851
 
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gemeldeten oder eines Theils derſelben das Prüfungsverfahren ſtattfin⸗

und Corps⸗Commandeure überlaſſen. Je größer die Vortheile find, welche das Einſteherpatent nach Art. 14 und 17 des Geſetzes zuſichert, deſto nöthiger iſt es, daß hinſichtlich der Vorſchläge dazu mit der größten Sorgfalt und Umſicht verfahren und daß Niemand dazu vor⸗ geſchlagen wird, dem nicht ein vorzüglich braves Betragen bezeugt werden kann, oder deſſen Tüchtigkeit oder Zuverlaſſigkeit irgend einer Ausſtellung unterworfen iſt. Eben ſo iſt zur Beibehaltung von Gra⸗ den und Julagen Niemand vorzuſchlagen, wenn nicht beſtimmt ge⸗ ſagt werden kann, daß die fernere Verſehung des bisherigen Grades von Seiten des betreffenden Mannes oder die Beibehaltung eines Spielmannes in ſeiner gegenwärtigen Kategorie dienſtlich wünſchens⸗ werth ſei.§. 35. In Bezug auf die Ertheilung von Einſteherpatenten und in Bezug auf die Geſtattung des Einſtehens mit Beibehaltung von Graden und Zulagen(§. 34) gelten folgende Regeln: 1) Die Er⸗ theilung des Einſteherpatents ſchließt nich nothwendig die Beibehal⸗ tung des Grades in ſich, ſo wie umgekehrt die Beibehaltung von Grad und Zulage ohne Einſteherpatent geſtattet werden kann. 2) Verheirathete oder über 36 Jahre alte Excapitulanten konnen nur dann einflehen, wenn ſie ein Einſteherpatent erhalten(H. 23). 3) In der Regel erhalten blos ſolche Leute ein Einſteherpatent, welche nicht bereits beabſchiedet ſind, ſondern ununterbrochen fortdienen. 4) Sol⸗ daten, welche nicht im letzten Jahre beſtändig zu Dienſt waren, kon⸗ nen in der Regel kein Einſteherpatent erhalten, ehe ſie zwei Capitu⸗ lationen gedient haben; nur bei ganz ausgezeichneter Qualification und Aufführung können Ausnahmen ſtattfinden.§. 36. Hinſichtlich der Einſteherpatente haben ſich übrigens die militariſchen Vorgeſetzten nach den ihnen am 20. November 1837 ertheilten und im Militar⸗ Verordnungsblatt Nr. 193 bekanntgemachten näheren Vorſchriften zu achten.§. 37. Wenn ſämmtliche Anmeldungsprotocolle von den Regiments⸗ und Corps⸗Commandeuren eingekommen ſind, ſo beſchließt das Kriegsminiſterium, welche der Angemeldeten angenommen und welche etwa nicht zugelaſſen, welchen der Erſteren Einſteherpatente bewilligt und welchen die Beibehaltung von Graden und Zulagen geſtattet werden ſolle. In Folge dieſer Beſchluſſe läßt es die An⸗ nahmsurkunden(nach Muſter 7) und die Einſteherpatente(nach Mu⸗ ſter 8) ausfertigen und den noch im Dienſte ſtehenden Leuten durch die Regiments⸗ und Corps⸗Commandeure, den bereits beabſchiedeten aber durch die Regierungsbehörden zuſtellen. Uebrigens werden die einſtehenden Excapitulanten in der Regel den Regimentern und Corps, worin ſie ſtehen oder geſtanden haben, wieder zugetheilt. Auch ſollen ſie in der Regel derſelben Schwadron oder Compagnie zugetheilt werden, jedoch unbeſchadet der Befugniß der Commandeure, ſie in einzelnen Fallen zu anderen Compagnieen oder Schwadronen, und zu anderen Bataillonen oder Diviſionen deſſelben Regiments zu verſetzen. Haben dieſelben während ihrer neuen Dienſtzeit Gelegenheit zu einer anderweiten Anſtellung, wodurch ihre Verhalkniſſe bedeutend verbeſſert werden, oder treten ſonſtige beſondere Umſtande ein, ſo wird ihnen auf Nachſuchen von dem Kriegsminiſtertum die Erlaubniß ertheilt werden, ſich für den Reſt ihrer Dienſtzeit wieder vertreten zu laſſen, wenn nicht beſondere dienſtliche Gründe dagegen ſind. II. Nicht⸗ excapitulanten.. 38. Ungediente Leute, welche einſtehen wol⸗ len, melden ſich bei der Regierunghbehörde des Bezirks, zu welchem ihr Heimathsort oder ihr Aufenthaltsort gehört. Die Anmeldung kann zu jeder Zeit geſchehen. Die Regierungsbehörde führt für die⸗ jenigen, welche ſich im Laufe eines Jahrs melden, ein Verzeichniß, welches die genaue Bezeichnung der Einzelnen in Bezug auf Namen, Alter, Heimaths⸗ und Aufenthaltsort, ſodann den Tag ihrer Anmel⸗ dung enthält. Dieſes Verzeichniß wird, wenn es nicht früher einge⸗ fordert wird, am Schluſſe des Jahrs an das Kriegsmimniſterium ein⸗ geſchickt.§. 39. Wenn ſich ein Nichtercapitulant bei der Regierungs⸗ behörde zum Einſtehen meldet, ſo trägt ihn dieſelbe vorläufig blos in das nach§. 38 zu führende Verzeichniß ein und gibt ihm einen An⸗ meldungsſchein in einer dem Muſter 6 ähnlichen Form. F. 40. Im Fall ſpäter das Kriegsminiſterium verfügt, daß hinſichtlich aller An⸗

II. Gemeinſchaftliche Beſtimmungen in Bezug auf Er⸗

den ſolle, ſo leitet die Regierungsbehörde nachdem die Anmeldungs⸗ protocolle in ähnlicher Form wie Muſter 5 aufgenommen worden

0 7 das gedachte Verfahren nach§. 27 u bis k ein und ſendet, wenn die mai

ſelend bet

Protocolle hiernach erledigt ſind, dieſelben ſofort an das Kriegsmini⸗ Friedberg

ſterium ein, welches über die Annahme oder Abweiſung der Einzelnen verfügt und den angenommenen die Annahmsurkunden ertheilt.

capitulanten und Nichtexcapitulanten. 6. 41. Die ſämmt⸗ lichen Civil- und Militärbehörden, welche ſich über das Betragen zſc.

eines Mannes geäußert haben, ſind ſtreng verpflichtet, auf das weitere Betragen deſſelben bis zur nächſten Truppenergänzung ein wachſames Auge zu halten und jede nachtheilige Veränderung, welche, wenn ſie ſchon vor ihrer erwähnten Aeußerung vorgelegen hätte, ſie abgehalten haben würde, dieſe Aeußerung zu thun, dem Kriegsminiſterium als⸗

bald anzuzeigen.(Fortſetzung folgt.)

Verein gegen Bettelei. Mit Rückſicht auf unſere Mittheilung vom 1. Juni d. J. und um unſerem Verſprechen nachzukommen, theilen wir Nachſtehendes unſeren Mitbürgern mit. d Der Verein beſtand vom 1. April 1850 bis 31. März 1851 aus 308 Mitgliedern, welche an Beiträgen 836 fl, 33 kr. lieferten..

Es wurden unterſtüͤtzt 4709 arme Reiſende, beſonders

Handwerker, und hierzu 492 fl. 11 kr. verausgabt. Sodann empfingen 23 Arme der Umgegend Unter⸗ ſtützung an ſtaͤndigen Gaben. Mit dieſer Anzeige verbinden wir

19 noch die Nachricht, daß die beiden Jahres-Rechnungen

des Vereins vom 1. April 1849 bis 31. März 1850 und 1. April 1850 bis 31. März 1851 Sonntag den 10. d. M., Nachmittags von 3 Uhr bis Abends auf dahieſigem Rathhauſe zu Jedermanns Einſicht offen liegen und 2) die Einladung zur General-Verſammlung, in welcher die Ergänzungswahl des Ausſchuſſes ſtattfindet, und welche Montag den 11. d. M. Abends 7 Uhr im Rathhausſaale ſtattfinden wird. Friedberg den 4. Auguſt 1851.

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Der Ausſchuß des Vereins gegen Bettelei Für die Wittwe Lenz

iſt ferner eingegangen: von Gr. Oberlieutenant v. Löhr zu Marien⸗ ſchloß 1 fl.; Commando daſelbſt 1 fl. 45 kr.; Gr. Commerzienrath Keim daſ. 30 kr.; hieſigem H.⸗V. 6 fl.; Bäckermeiſter Conrad Stelz 30 kr.; Kammacher Wilhelm Mai 30 kr.; Bäckermeiſter Steinhäuſer 1 fl.; Kaufmann Hatteroth 24 kr.; Frau Wittwe Lorenz 12 kr.; Apo⸗

theker Wahl 2 fl; Gr. Lehrer Wahl 1 fl.; Gr. Pfr. B. in O 1 fl.;

Kaufmann Maper Hirſch 1 fl.; von einer Wittwe 1 fl.; von ihrem Sohne fl.; im Ganzen alſo 18 fl. 51 kr. und mit dem bereits in No. 45 d. Blts. verzeichneten Betrage 40 fl. 42 kr. f

Den gütigen Gebern, im Namen der Wittwe, herzlich dankend,

zugleich die Nachricht, daß obige Summe ihrer Beſtimmung gemäß ab⸗

gegeben worden iſt. Friedberg den 2. Auguſt 1851. Namens des Comités: P. Cronenberg.

Bekanntmachungen von Be⸗ hörden.

d ο⏑νι⏑πιοτινιινν

Immobilien-Verſteigerung.

mittags 10 Uhr, werden auf freiwilligen An⸗ trag der Erben der dahier verſtorbenen Philipp Hoffmanns Wittwe die zu deren Nachlaß ge⸗ hörenden Immobilien, nämlich: ſteigert.

Gemarkung Stadt Friedberg:

ag. No. a 188 14 121,90[Klftr.= 62 Rth. Garten in der 13. Gewann an Johannes

Schäfer, 216 7 213,3[◻OKlftr.= 108 ½ Ruthen Garten in der 17. Gewann am

Wildkautsgraben an Chriſtian Sta⸗ delmann,

209 21 337,0[◻Klftr.= 171 Ackergar⸗ ten, theilt mit Philipp Preußer II. und Conſorten,

Gemarkung Ockſtadt:

(1296) Montag den 11. Auguſt d. J., Vor⸗ 178 1 120 Ruthen Garten an der Burg⸗ leimenkaut an der Friedberger Grenze an Martin Mondigler, 175 15

in hieſigem Rathhauſe öffentlich meiſtbietend ver⸗

Friedberg den 30. Juli 1851. In Auftrag

Der 55 Heſſ. Bürgermeiſter

Arbeits-Verſteigerung. (1322) Nachſtehende Arbeiten am hieſigen

Pfarrhofe ſollen Montag den 11. Auguſt, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Schulhauſe dahier an die Wenigſtnehmenden öffentlich e werden: kr ö

1) Schreinerarbeit 55 55

2) Weißbinderarbeit 30 20

3) Schloſſerarbeit 55

4) Dachdeckerarbeit 34

Steigbedingungen u. ſ. w. werden bei

der Verſteigerung ſelbſt noch bekannt gemacht. Obererlenbach den 4. Auguſt 1851.

Für den Kirchenvorſtand

Brentano, Pfarrer.

Hofraithe-⸗Verſteigerung.

(1163) Dienſtag den 26. Auguſt d. I., Vormittags 11 Uhr, wird in hieſigem Rath

en der.

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Pfand

dur deih⸗ und 332) Die darauf folgende an werden in und Pfand⸗An zum 20. d. hirten noch al bielend verſte Friedbert.

Arb! (1333) Nachmittags hauſe nachve lieferungen, A. zur Unt

J Maurer:

D Dagdecker J Ehteiner.

) Waßbinde 0 Nnerſtei 00 At 4 L Jud 0, 0 Rue Abt b. zut Unt

wol! 1) Weißbin sentlich an gegeben. Friedbe

S (1334) dufroh, ſol n den Bil Uäfnagende Muungen in ducte Sou fu Montag r Prtgrol en, und e gungen 0

driedbe.

. Jag (1383 g 10 uftchende dupachtet ende