Ausgabe 
8.10.1851
 
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Ad mi denfalls in die Hände der jetzigen Gewalthaber gefallen

ier der 2 il, und von dem nur die neueſten Papiere weggebracht a0

d, iſt bereits 1 worden n 8 9 deſ⸗ n, was man gefunden hat, wird im Druck erſcheinen. . ſich denten läßt, ſind die darin erzählten Vorgänge vim höchſten, ergreifendſten Intereſſe, und die Thaten rei⸗ ein in der 2 chen von des unglücklichen Gallilei Zeiten bis in die Nähe gende Scene unſerer Tage. in wir unſen In Europa verlangt es der Anſtand, durch Abnehmen d unbekünmen des Hutes zu grüßen, während der Morgenländer es für K war wenig eine Schmach hält, mit unbedecktem Haupte vor einem an⸗ der Karpf dern zu ſtehen. Er wirft ſich dem Höheren zu Füßen, ohne aus Kuchen das Haupt zu entblößen. Außer in Rußland hat das Mi⸗ e meine Leutz liar in Curopa das Vorrecht, die Kopfbedeckung aufzube⸗ Auch in un halten; in Rußland muß der gemeine Soldat dieſelbe ab⸗ nicht viel un uchmen und auf zehn Schritte Entfernung vor Offizieren den nit ſchlt Front machen. Wir lachen über die Naſenringe der dase ſpärlichel Kurdinnen und anderer und vergeſſen die Ohrringe und ben aufſtunden Baumeln unſerer Frauen. Die Morgenländer haben

uns zukamen einen Abſcheu vor den Corſetts unſerer Damen und begrei⸗

entgegen und fen nicht, wie deren Wespengeſtalten Wohlgefallen erregen dnaner alten konnen. Die Schminke wird bei uns heimlich gebraucht; ch bel ihnen die Armenierin trägt dieſelbe dick und ſehr bemerklich auf. Lant, ein Faß Schmuck- und Putzſachen gehören zur Toilette unſerer Aten, daß wi Damen; in Guiana tragen die Frauenzimmer nur einen ach zu fragen Schurz als einfachen Schmuck, wogegen die Männer ſich delle. Da ich alf alle Weiſe mit bunten Federn vielfarbiger Vögel ſchmük⸗ ie, die, wenn ken. Bei uns wird die Frau nach dem Manne benannt; ee nahm ich auf einigen Südſee-Inſeln nennt ſich der Mann nach ſeiner dickte ein paatſfrau. Bei uns verlangt die Höflichkeit, daß, wenn

würde ein Mann den Schimpf, von einem Andern nach dem Befinden ſeiner Frau gefragt zu werden, mit Blut rächen.

Auch ein Bild aus Sibirien, das man ſich nur als kalte arme Einöde denkt! Der Champagnerluxus ſoll nir gends größer ſein als in Sibirien, namentlich in Kras nojarks, wo die Erde Gold in Menge birgt und die Leute über Nacht reich werden. Es ſoll in dieſer Stadt Manner geben, die noch vor wenigen Jahren als Handlungsdiener oder arme Arbeiter in ärmlichen Kramladen ſaßen oder in den ſibiriſchen Wäldern nach Gold ſuchten und jetzt im Be ſitz großer Maſſen dieſes Metalls ſich in ſarda-napaliſchen Lüſten wälzen. Beſonders ſollen die Gaſtmähler und der Champagner maßloſe Summen koſten, weil man dieſen Wein nicht aus kleinen, ſondern aus ſehr großen Gläſern in ſehr großer Menge und zu jeder Zeit trinkt, während die Flaſche 18 bis 20 Rubel koſtet. Kommt man zu jemand früh morgens oder ſpät abends, iſt man beim Frühſtück, Mittags- oder Abendeſſen, zum Thee oder Ball, Champagner muß immer in Strömen fließen.

Aus einer Strafanſtalt enſprang ein Sträfling, der, weil er krank war, an mehreren Stellen des Leibes Heft pflaſter liegen hatte. Im Steckbrief ſtand:Man erſucht alle Civil⸗ und Militärbehörden, dieſen gehefteten Sträf ling gebunden einzuliefern.

Ein Engländer, der unterhalb Charenton uber den Fluß fuhr, fragte den Fährmann:Habt Ihr auf dieſer Ueberfahrt niemals einen Menſchen verloren?O, niemals! war die Antwort,ſelbſt meinen Bruder, der ſich vor ungefähr einem Monat hier erſäufte, fanden wir

denn bald mül freunde und Verwandte ſich begegnen, ſie ſich nach dem 8e und einen Befinden ihrer Angehörigen erkundigen, im Morgenlande

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drei Tage darauf wieder.

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halten hatten,

tben und Tod übrigeus die atd von feinem gemein beliebt aing ich ſelbſt Tbeil des Ta richtete groß.

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hoͤrden. NN NN Nain⸗Weſer⸗Eiſenbahn Section Gießen. f ) Bei den Erdarbeiten in der Lindner

ien fleißige Arbeiter gegen gaten Lohn Beſchäftigung erhalten. Piegen den 12. Auguſt 1851..

Der Großb. Heſſ. Sections⸗Ingenieur

Eickemeyer.

In 12. December 1776 und Johann Wilhelm,

don nahm der allein anweſende Johannes die lerliche Erbſchaft in Beſiz. Auf Antrag des

Ißteren werden nun deſſen oben genannte Brü⸗

uu, oder deren etwaige Leibes⸗ Teſtaments⸗ our Vertragserben, aufgefordert, ihre Erbrechte cn dem Nachlaſſe des Johannes Schreitz I. von glorſtadt ſogewiß binnen drei Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls ſie als darauf vazichtend und der Nachlaß als alleiniges Eigen⸗ tum des Johann Peter Schreitz angeſehen wer⸗ zn würde. l Friedberg den 19. September 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Irle. v. Preuſchen.

Oeffentliche Ladung. 4633) Das Vermögen des nunmehr ver⸗

ſtorbenen Heinrich Schneider II. von Södel iſt nur 495 fl. überſchuldet. Deſſen Sohn Philipp hat ſich gegen Uebernahme des Nachlaſſes und unter Verpfändung ſeines ſämmtlichen Vermö⸗ gens mit den bekannten Gläubigern des Erblaſ⸗ ſers dahin verglichen, daß er 60 pCt. der an⸗ gemeldeten Forderungen in drei gleichen Zielen, nämlich Weihnachten d. J. und Martini der beiden folgenden Jahren, die beiden letzten Zie⸗ len mit Zinſen bezahlt. 220 5 Alle noch unbekannten Gläubiger werden hier⸗ mit aufgefordert, ſich im Termin Donnerſtag den 23. Oktober l. J., Vormittags, über Bei⸗ tretung zu dem Vergleiche zu erklären, widrigen⸗ falls dieſelbe unterſtellt werden wird. Friedberg den 19. September 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. J..

Hofraithe⸗Verſteigerung.

336) Donnerſtag den 9. Oktober, Mor⸗ W Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die zum Nachlaſſe der verſtorbenen Georg Schrei⸗ bers Eheleute dahier gehörende Hofraithe, be⸗ ſtehend in Wohn- und Backhaus, Scheuer und Stallung, nochmals öffentlich meiſtbietend ver⸗ eigert. 1 N Die Hofraithe und dazu gehörenden Neben⸗ gebäude befinden fich in einer der frequenteſten Straßen hieſiger Stadt, in welchen ſchon ſeit längeren Jahren eine Bäckerei mit gutem Er⸗ folg betrieben wird, wobei der Steigerer gleich zeitig auf eine entſprechende Kundſchaft rechnen kann; auch eignen ſich die Gebaͤude ihrer gün⸗ ſtigen Lage wegen zu einer andern Gewerbs⸗ anlage.

Oie Verſteigerung erfolgt erbabthellungshalber und im Intereſſe minderjähriger Erben und werden Steigerer hiermit eingeladen.

Friedberg den 29. September 1851.

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Marktverlegung zu Altenſtadt.

(1659) Der in dem diesjährigen Landkalen⸗ der auf den 24. und 25. October d. J. be⸗ ſtimmte Altenſtädter Vieh- und Krämermarkt wird nicht an dieſen Tagen, ſondern den 29. und 30. October d. J. ſtattfinden und zwar in der Art, daß den 29. der Vieh- und am 30. der Krämermarkt abgehalten wird.

Die Gr. Bürgermeiſter im Regierungsbezirk Friedberg werden um gefällige Veröffentlichung dieſes in Ihren resp. Gemeinden dienſtfreund⸗ lichſt erſucht.

Altenſtadt den 27. September 1851.

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Kreuder.

Oeffentliche Aufforderung.

(1686) Anſprüche an den von der Erbin unter der Rechtswohlthat des Inventars an getretenen Nachlaß des Johannes Gerſter von hier ſind binnen 4 Wochen bei unterzeichnetem Landgericht geltend zu machen, widrigenfalls ſie bei der Nachlaßregulirung nicht berückſichtigt werden. Friedberg den 29. September 1851. Großh. Heſſ. Landgericht e

v. Preuſchen. E DNieta lig dung.

(1687) Nach einem Eintrage in den ritter⸗ ſchaftlichen Hypothekenbüchern hat der Ritterrath Freiherr v. Wetzel zu Obermörlen am 1. Hor⸗ nung 1790 von dem Kurmainziſchen Amtskeller und Factor Georg Hirſch zu Friedberg ein Ka⸗ pital von 2400 fl. aufzunehmen beabſichtigt, und es iſt die desfallſige Schuldverſchreibung von Hauptmann, Rathen und Ausſchuß der ohnmittelbaren freien Reichsritterſchaft, Mittel⸗ Rheiniſchen Kreiſes, am 24. Februar 1790 unter der Bedingung beſtätigt worden, daß vorerſt