Ausgabe 
8.2.1851
 
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Intelligenz-Vlatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

N 12.

Sonnabend den 8. Februar

1831.

Amtlicher Theil.

i Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirk Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks, ſowie die Polizeicommiſſäre zu Engelthal, Arnsburg und Wickſtadt.

Betreffend: Die Vornahme der Feuer-Viſitation für das Jahr 1851. Wir weiſen Sie hierdurch an, für das Jahr 1851 alsbald die Feuer⸗Viſitation nach Vorſchrift vorzunehmen und die Protokolle binnen 4 Wochen von Ihnen und den Viſitatoren unterſchrieben anher einzuſenden. Friedberg den 5. Februar 1851.

Ouvrier. Regierungsblatt⸗Auszüge.

Nr. 59 enthält: 1) Edict, die Einberufung der außerordent⸗ lichen Ständeverſammlung betr. 2) Bekanntmachung, die Ergeb⸗ niſſe der Verwaltung der allgemeinen geiſtlichen Wittwenkaſſe vom Jahre 1848 betr. 3) Geſtorben find: am 23. Juli die Lehrerin an der oberen Mädchenſchule Eva Trau zu Kaſtel, im Reg.-Bez. Mainz; am 22. Nov. der penſ. Geh. Archivrath Lindt zu Darmſtadt; am 26. der penſ. Friedensgerichtsſchreiber Hoffmann zu Mainz; am 28. Nov. der Revierföſter Bernhard zu Birkenau; am 6. Dec. der Domkapttular Fell zu Mainz.

Nr. 60 enthält: 1) Verordnung, die Forterhebung der directen und indirecten Steuern für das erſte Quartal 1851 betr.: Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog ꝛc. ꝛc. Da es nicht moglich ge weſen iſt, die nach Unſerer Verordnung vom 7 Oktober d. J. aus⸗ geſchriebene außerordentliche Ständeverſammlung zeitig genug zu ammenzuberufen, um noch vor dem Ablauf des Termins, bis zu welchem durch Unſere Verordnung vom 29. September d. J. das Finanzgeſetz vom 7. Oktober 1845 prorogirt wurde, eine weitere Verlängerung deſſelben mit Unſeren Ständen vereinbaren zu können, die Forterhebung der beſtehenden Abgaben aber zur Beſtreitung der Staatsbedürfniſſe unumgänglich nothwendig erſcheint, ſo haben Wir auf den Grund des Artikels 73 der Verfaſſungsurkunde weiter ver ordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Die beſtehenden directen und indirecten Auflagen, ſowie ſolche durch die vorliegenden Geſetze und Verordnungen beſtimmt find, ſollen nach Maßgabe des Finanzgeſetzes vom 7. Oktober 1845 in deu erſten drei Monaten des Jabres 1851 forterhoben werden. Art. 2. Unſer Miniſterium der Finanzen iſt mit der Vollziehung dieſer Verordnung beauftragt. Ur- kundlich c. Darmſtadt, den 27. December 1850.

Ludwig. F. v. Schenck. 2) Bekanntmachung, die Freiherrlich von Weyheriſche Eleonoren Stiftung betr. 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuchs durch das Regierungsblatt bekannt zu machen⸗ der Strafurtheile der Gerichte der Provinz Starkenburg. Darunter Zuchthausſtrafen; eine lebenslängliche(Joh. Stauff); 14 Jahre wegen

Tödtung; zwei von 9 J. wegen Todtung, ausgez. Diebſtahls; 8 J. ausgez. Diebſtahl; zwei von 7 J. wegen Hochverrath in cont, wegen Erpreſſung; drei von 6 J. wegen derſelben Verbrechen; 5 ¾ͤ und J. wegen Erpreſſung; acht von 5 J. wegen Diebſtählen, Fälſchung und Betrug, Theilnahme an Tödtung, Hochverrath(in cont.); drei von 4 J. wegen Körperverletzung, Diebſtahl, Schriftfälſchung, Betrug, fünf von2 J. wegen Diebſtählen, Landſtreicherei, Schriftfälſchung, Meineid; Correktionshausſtrafen: zwei von 3 J. wegen Tödtung, Landſtreicherei; eine von wegen Landſtreicherei und Eigenthums⸗ beſchädigung; neun von 2 J. wegen Körperverletzung, Schriftfäl⸗ ſchungen, Aufruhr, Diebſtählen, Gewohnheitsbettelei; im Ganzen 60 Straffälle, darunter 9 Frauensperſonen. 4) Am 30. Nov. wurde dem Hofgerichtsdirector Klipſtein zu Gießen von der Land. Univerſität das Ehren-Diplom als Doctor der Rechte ertheilt. 5) Dienſtnachrichten. Am 11. Dec. wurde dem Schulvicar Diehm zu Beerfelden die 5. evang. Schullehrerſtelle zu Langen, und dem Schul⸗ vicar Gilbert zu Langen die 2. evang. Schullehrerſtelle zu Wir⸗ bauſen übertragen. 6) Geſtorben ſind: am 7. Dec, der penſ. Schullehrer Heineck zu Salz, R.⸗B. Alsfeld; am 10. der evang. Schullehrer Birkenhauer zu Hohenſülzen, R.-B. Worms.

Nr. 61 enthält: 1) Bekanntmachung, den Ausſchlag der directen Steuern und der Beiträge zu den Koſten der Staats- und Provinzial⸗ ſtraßen für 1851 betr. 2) Ermächtigung zur Annahme eines frem⸗ den Ordens.(Eiſenbahnverwalter Nathan in Mainz für den k. preuß. rothen Adlerorden 4. Cl.)

Kirchenbuchs-Auszug vom Monat Januar. Friedberg. Getraute:

Joh. Chriſtian Hagemann, Burger zu Butzbach und

Regiſtrator bei Gr. Landgerichte dahier, des weiland

Joh. Georg Hagemann, Bürgers zu Butzbach und

Bezirksboten dahier, nachgelaſfener ehelicher lediger

Sohn und Maria Eliſabetha Hanſtein, des hieſigen

Bürgers und Metzgermeiſters Johannes Hanſtein II.

eheliche ledige Tochter.

16. Heinrich Lochmann, neuangehender hieſiger Bürger und Oekonom, des verſtorbeneuſhieſigen Bürgers und Bäcker meiſters Joh. Jacob Lochmann hinterlaſſener ehelicher lediger Sohn und Margar. Eliſabetha Voltz, des ver ſtorbenen Ortsbürgers, Ackermanus und Gerichtsſchöffen Johannes Voltz I. zu Burggraͤfenrode hinterkaſſene eheliche ledige Tochter.

21. Joh. Wilhelm Koch, Bürger zu Dittelsheim in Rhein⸗ heſſen, des daſelbſt verſtorbenen Bürgers und Oeko⸗ nomen Karl Ludwig Koch ehelicher lediger Sohn und Katharine Zimmermann, des hieſigen Bürgers und Weißbindermeiſters Philipp Zimmermann eheliche ledige Tochter.