-Intelligenz- Blatt
fuͤr die
g Provinz Oberheſſen
1. Juni
verrichtet;
Stadtliche im Allgemeinen,
dae den Negierungsbezirk Friedberg
Dugliche. im Beſonderen.
l AA. Mittwoch den 4. Inni 1851. „
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2 Amtlicher Theil.
Nainz
durg 5 is Wahlausſchreiben. *= Die Wahl von drei Candidaten zum Amte des
2 Burgermeiſters der Stadt Friedberg betr.
—— Nachdem die ſechsjährige Dienſtperiode des Gr. Bür⸗
0 germeiſters Bender abgelaufen iſt, muß nach Art. 13. und Ee 14. der Gem.⸗Ordnung für die nächſten ſechs Jahre eine ind Butzbach 13 Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeiſteramte ſtattſinden.
6. Juni.* Die Wahl findet unter Leitung des Unterzeichneten ſtatt, und wird ſich die Wahlcommiſſion
— Montag den 16. Juni
Frs, Bib Dienſtag„ 17.„
—. Mittwoch„ 18. 7
. NIE Donnerſtag„ 19.„
12 auf dahieſigem Rathhauſe verſammeln und an den genann⸗ 212 g 1 ten Tagen Morgens von 9 bis Mittags 12 Uhr die Ab⸗ 0% 10 ſtimmung entgegen C i
eth.“ th Indem daher ſämmtliche ſtimmfähige hieſige Ortsbüurger 16ö 1% eingeladen werden, bei dieſer Wahl von ihrem Stimmrecht 110 17 Gebrauch zu machen, glaubt man einige geſetzliche Beſtim⸗ 50 mungen, 1 dieſe Wahl Bezug haben, in Kurzem
erwähnen zu müſſen.
.„ 11 Stimmfähig. ſind alle hieſigen Bürger(Art. 2 1 234. d. G.⸗O.), welche nicht in Folge des neuen Strafge⸗ 9 217114 ſetzbuches rechtskräftig in eine Zuchthausſtrafe oder wegen 3 7 5— Meineids in„ worden find.(Art. 22. des Str.⸗Geſ.⸗Buchs. ö 99 a II. Wählbar iſt jeder hieſige Bürger, der zugleich 52 5— im Beſitze des Staatsbürgerrechts ſich befindet und in der 2 2ꝑ— Ausübung deſſelben nicht gehindert iſt, und dem ferner eine 1 4. rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamts untaug⸗ 4, lich machende Verurtheilung nicht entgegen ſteht;
18.— 1 7 a) er muß ſonach wenigſtens drei Jahre im Großherzog⸗ 1 10— thum wohnen und darf in keinem fremden perſönlichen 1 492 Unterthans-Verbande ſtehen. Art. 14. der Verf.⸗Urk.; 1 615 p) er darf nicht in der Ausübung ſeines Staatsbürger⸗ 6.— 5 1* ſein, was der Fall iſt nach Art. 16. 16—6- der Verf.⸗Urk.;
16171
0 bur
9 Der Pfingſtfeiertage wegen erſcheint naͤchſten Mittwoch keine Nummer d. Blattes. de. a g
10 bei demjenigen, der ſich formell oder materiell im Zuſtande der Special-Unterſuchung befindet, jedoch nur in den im Geſ. vom 28. September 1842, Art. 2. erwähnten Fällen;
2) bei demjenigen, über deſſen Vermögen ein gericht⸗ liches Concursverfahren entſtanden iſt, bis zur vollſtändigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit dieſen getroffenen Arrangement;
3) bei demjenigen, welcher aus was immer fuͤr einem Grunde unter Curatel geſtellt iſt; und
4) bei demjenigen, welcher in einem Dienſtbotenver⸗ hältniß ſteht, vermöge deſſen er für die Bedienung der Perſon oder des Haushalts eines Andern Koſt oder Lohn empfängt;—
0) es darf kein rechtskräftiges Erkenntniß gegen ihn vor⸗
liegen, welches eine Verurtheilung
1) zu einer Zuchthausſtrafe,
Y zu einer Correctionshausſtrafe von einem Jahre
oder längerer Dauer,
3) zu einer, wenn auch geringeren, aber wegen
Meineids erkannten Correctionshausſtrafe,
in Folge des neuen Strafgeſetzbuches gegen ihn aus—
ſpricht.
Art. 22., 23. u. 235. des Strgeſ⸗ Buchs.
Glaubt Jemand bezüglich der Stimmfähigkeit oder Wählbarkeit des einen oder andern Bürgers Anſtände er⸗ heben zu müſſen, ſo ſteht ihm zu dieſem Behufe die Ein⸗ ſicht der, der Wahlcommiſſion vorliegenden Bürgerliſte zu, und wird, ſoweit nicht ſchon in dieſer die nöthigen Bemer⸗ kungen beigefügt ſind, auf Verlangen ſofortige Auskunft über die gehegten Zweifel gegeben werden.
III. Ausgeſchloſſen von der Wählbarkeit ſind endlich nach Art. 35. der Gem-Ordn.:
1) alle activen Staatsdiener, mögen ſolche definitiv, oder nur widerruflich angeſtellt ſein; jedoch iſt den— ſelben im Fall die Wahl auf ſie fällt unbenommen, das Staatsamt niederzulegen und die Wahl anzu⸗ nehmen;
2) die Militärperſonen, welche im getiven Dienſt oder noch in der Reſerve ſtehen; a g
3) Geiſtliche und Schullehrer im activen Dienſt.
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