Ausgabe 
30.10.1850
 
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Intelligenz-Blatt

Provinz

fuͤr die

Oberheſſen

im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

. S5.

Mittwoch den 30. Oktober

1850.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſche 5 Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Einrichtung von Induſtrieſchulen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg.

Unſerer Verfügung vom 6. Auguſt d. J. ſind bis jetzt nur ſehr wenige von Ihnen nachgekommen. Wir erinnern daher an dieſelbe und ſehen binnen 8 Tagen der Vorlage bei Meidung unangenehmer Verfügung entgegen.

Friedberg am 28. November 1850.

Ouvrier.

Regierungsblatt⸗Auszüge.

Nr. 46 enthält: Verkündigung, die Auflöſung der Stände⸗ Herſammlung betr.(Iſt ſchon in Nro. 80 dieſes Blattes mitgetheilt.) 2) Verordnung, die Forterhebung der directen und indirecten Steuern für das vierte Quartal des Jahres 1850 betr. 3) Be anntmachung, die Errichtung einer Perſonen-Annahmeſtelle zu Hechts deim betr. 4) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen zweiter Klaſſe der Gemeinde Niederweidbach, im Regie gungsbezirke Biedenkopf, für 1850 betr. 5) Bekanntmachung, die Nichterhebung einer Umlage auf die Parzellenbeſitzer in der Gemeinde Zauerbach, im Regierungsbezirke Erbach, für 1849 betr. 6) Be⸗ banntmachung, die Niederſchlagung eines Theils der Umlage zweiter Rlaſſe der Gemeinde Bannenrod, im Regierungsbezirke Alsfeld, für 1850 betr. 7) Auf der Großh. Landesuniverſität Gießen wurde die uriſtiſche Doctorwürde am 13. Juli an Johann Julius Braden von Büdesheim; am 27. an Herrmann Momberger von Darmſtadt; am 5. Auguſt an Jacob Eugen Wilhelm Birnbaum von Gießen; am 16. an Paul Braubach von Gießen ertheilt. 8) Dienſtnach bichten. Am 31. Auguſt wurde dem Schullehrer Weſp zu Rom nelhauſen die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Leihgeſtern, Reg-Bez. Bießen, am 1. September dem Profeſſor Dr. v. Ritgen zu Gießen, zeben ſeinem Lehrfache, der Zeichnenunterricht bei der Landesuniverſi ät. am 6, dem kath. Pfarrer Greve zu Bretzenheim die kath. Pfarr telle zu Mainfingen, R.-B. Dieburg, übertragen. Am 8. der von vem Orts- und Kirchenvorſtande zu Kleinkrotzenburg, R.-B. Darm⸗ tadt, auf die 1. katholiſche Schullehrerſtelle daſelbſt präſentirte Schullehrer Link zu Biber für dieſe Stelle beſtätigt und dem Schul ehrer Kempf zu Kleinkrotzenburg die 2. katholiſche Schullehrerſtelle gaſelbſt, ſowie dem Schullehrer Braun zu Kleinkrotzenburg die 2. atholiſche Schullehrerſtelle zu Bieber, und am 10. dem Schullehrer borz zu Wolfskehlen, Regierungs-Bezirk Darmſtadt, die 1. evan⸗ heliſche Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen und wurde dem Umtsdiener bei der Reg.-Comm. zu Heppenheim, Rothermel, die Stelle eines Amtsdieners bei der Reg.⸗Comm. zu Worms und dem zreisdiener zu Heppenheim, Meiſter, die Stelle eines Amtsdieners

bei der Reg.⸗Eomm. zu Heppenheim ertheilt. Am 17. wurde der Revierförſter Stillgebauer vom Revier Hochweiſel zum Revier⸗ förſter vom Revier Mönchhof ernannt. 9) Am 1. September wurde der Maler Trautſchold zu Gießen von der Stelle eines Lehrers in der Zeichnen- und Malerkunſt an der Landesuniverſität Gießen entlaſſen.

Nr. 47 enthält: 1) Verordnung, die politiſchen Vereine betr. Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog ic. Um bei der außer ordentlichen Lage, worin ſich das Großherzogthum dermalen befindet, dem verderblichen Einfluß, welche politiſche Vereine notoriſch bisher geübt, ein Ziel zu ſetzen und den daraus entſtehenden Gefahren für die öffentliche Ruhe und Ordnung vorzubeugen, haben Wir auf den Grund des Artikels 73 der Verfaſſungsurkunde verordnet und ver ordnen, wie folgt: Art. 1. Alle in dem Großherzogthume beſtehen den Privatvereine oder Verbindungen, deren Zweck es iſt, über öffentliche Angelegenheiten zu verhandeln oder auf dieſelben einzu⸗ wirken politiſche Vereine und Verbindungen ſind aufgelöſt und die Bildung ſolcher Vereine und Verbindungen iſt verboten. Art. 2. Diejenigen, welche in Zuwiderhandlung gegen den Art. 1 einen politiſchen Privatverein oder eine politiſche Privatverbindung fort ſetzen, oder einen ſolchen Verein oder Verbindung bilden, ſollen, wie im Artikel 172 des Strafgeſetzbuchs beſtimmt iſt, beſtraft werden und

war: 1) die Anſtifter oder Vorſtände mit Gefängniß von zehn agen bis zu einem Monat; 2) die übrigen Mitglieder mit Gefäng⸗ niß von drei bis fünfzehn Tagen. Der letzteren Strafe unter- liegen auch diejenigen, welche ſich in einen durch Art. 1 geſchloſſenen Verein oder in eine ſolche Verbindung aufnehmen laſſen, oder den ſelben beitreten. Ueberdieß können die Gerichte die Confiscation der Papiere, Literalien und Bücher ſolcher Vereine oder Verbindungen ausſprechen. Art. 3. Allen Angehörigen des Großherzogthums iſt der Beitritt oder die Theilnahme an im Auslande geſtiſteten oder beſtehenden politiſchen Vereinen oder Verbindungen(Art. 1.) unter ſagt. Wer dieſem Verbote zuwiderhandelt, wird, wie in Art. 183 des Strafgeſetzbuchs beſtimmt iſt, mit Gefängniß von einem bis fünfzehn Tagen, und wer für den verbotenen Beitritt geworben hat, mit Gefängniß von zehn Tagen bis zu einem Monat beſtraft. Art. 4. Sobald ein nicht politiſcher Verein zugleich politiſche Zwecke zu ver⸗ folgen oder in ſeine Verhandlungen zu ziehen beginnt, oder irgend ein Verein als ein politiſcher ausdrücklich von der Obrigkeit ver⸗ boten worden iſt, unterliegt er ebenfalls allen Anordnungen dieſer Verordnung. Art. 5. Gegenwärtige Verordnung ſoll für die Dauer von ſechs Monaten beſtehen und mit dem Tage ihrer Verkündigung im Regierungsblatte in Kraft treten. Urkundlich ꝛc. Darmſtadt, am 2. Oktober 1850 Ludwig. v. Dalwigk.

2) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Am 6. Juli haben Se. K. H. der Großherzog dem Major und Flügeladjutanten Grafen von Jſenburg die Annahme des ihm von Sr. Maj. dem König von Bayern verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom h. Michael, am 31. Aug dem Oberſten und Flügeladjutanten Came ſasca das Tragen des Commandeurkreuzes 2. Klaſſe deſſelben Or dens zu geſtatten geruht. 3) Vertheilte Preismedaillen in dem philologiſchen Seminar zu Gießen am Schluſſe des Sommer ſemeſters 1850 an die Stud. philol. Johann Stauder aus Nieder olm der 1., Franz Herberg aus Mommenheim der 2, Karl Ahn aus Seligenſtadt der 3. Preis. 4) Dienſtnachrichten. Am 14. Sept. wurde dem Schulvicar Heilmann zu Untermoſſau, R.-B. Erbach, die evang. Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen und der auf