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Taxe g und Bupdach December.
Stadtküche.
Intelligenz-Blatt
fuͤr die
5 Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
M101.
Mittwoch den 25. Dezember
1850.
Das„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1851, ebenſo wie im Jahre 1850, wöchentlich zweimal Mittwochs und Samſtags) ausgegeben.— Das„Intelligenz-Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats- und Lokalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr I fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.
Semeſter 46 kr.
Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.—
Friedberg.
Die Expedition des Intelligenzblattes.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Schon früher geſtelltes und widerholt angeregtes Ver⸗ langen des Bezirksrathes veranlaßt uns nachſtehendes Re— gulativ zu veroffentlichen.
Friedberg am 17. Dezember 1850.
Die Großh. Heſſ. Regierungs-Commiſſion BHühgf iſe r.
Regulativ, die Gebühren der Buͤrgermeiſter für adminiſtrative Ver⸗ richtungen innerhalb der Ortsgemarkung betreffend.
Der Art. 15. des Geſetzes, die Gemeindeordnung betr., vom 30. Juni 1821 enthält die allgemeine Vorſchrift, daß die Bürgermeiſter für Geſchäfte ihrer Bürgermeiſterei inner⸗ halb der Ortsgemarkung keine Gebühren zu beziehen haben. Hierdurch iſt jede Art von Gebührenbezug fuͤr Geſchäfte, welche die Bürgermeiſter im öffentlichen Intereſſe— im Intereſſe des Staats, alſo namentlich auch der Polizeiver— waltung, der Finanzverwaltung, in Militärangelegenheiten, ſowie im Intereſſe der Kirche, der Gemeinden und öffent— lichen Stiftungen— zu verrichten haben, nicht aber die Erhebung von Gebühren für ſolche Verwaltungsgeſchäfte ausgeſchloſſen, welche die Bürgermeiſter zwar als ſolche, aber lediglich oder doch zunächſt im Intereſſe von Privaten zu beſorgen haben, und da es als angemeſſen erſcheint, für Geſchäfte der letzteren Art, wie dies auch durch einzelne Verordnungen bereits geſchehen, die Erhebung beſtimmter Gebühren zu geſtatten, ſo findet man ſich veranlaßt, zur Beſeitigung der in dieſer Hinſicht bisher beſtandenen Ver⸗ ſchiedenheiten, Folgendes zu verfügen: f% 0
§. 1. Den Bürgermeiſtern(und Beigeordneten, wenn ſie als Stellvertreter der Bürgermeiſter handeln) iſt geſtat— tet, für folgende Amtsverrichtungen von denjenigen Privat— perſonen, in deren Intereſſe die Geſchäfte beſorgt werden, die beigeſetzten Gebühren zu beziehen:
10 Abſchriften und Auszüge aus Acten, Regiſtern ꝛc. im Allgemeinen, einſchließlich deren Beglaubigung, in— ſofern dieſe Abſchriften ꝛc. von Einzelnen verlangt wer— den und gegeben werden dürfen, per Bogen 8 kr. (Betragen die Abſchriften ꝛc. nur einen halben Bogen
oder weniger, die Hälfte.) (Vergl. Nr. 2. und 3.)
2) Auszüge aus Civilſtandsregiſtern:
a) Ausfertigung einer Geburts-, Sterb- und Ehe— Verkündigungs⸗Urkunde 10 kr.
b) Ausfertigung einer Heiraths-, Adoptions- und Eheſcheidungs-Urkunde 20 kr.
(Dieſe Vorſchriften gelten nur für die Provinz Rheinheſſen. Kaiſerl. Decret vom 12. Juni 1807.)
3) Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und
Sterb⸗Regiſtern der Juden 20 kr.
(Dieſe Vorſchrift gilt nur für die Provinzen Starkenburg und Oberheſſen und wird zu— gleich bemerkt, daß für den Eintrag in jene Regiſter für die Zukunft keine Gebühren mehr zu entrichten ſind.)
4) Berichte:
a) über Geſuche um Aufnahme in eine Zunft, beziehungsweiſe wegen Fertigung des Meiſter— ſtücks 12 kr.
p) über Dispenſationsgeſuche 12 kr.
c) über Heirathsgeſuche, ſ. g. Heirathsberichte 6 kr.
d) über Paßgeſuche, ſ. g. Paßberichte„ kr.


