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In Westen auf die von dem Ausſchuß hervorgehobenen Zahlen bemerke ich nur noch, daß es zu weit führen würde, über diefe hier in eine ſpezielle Discuſſlon einzugehen. Solche. aus dem Zuſammenhange geriſſene Zahlen bewelſen übrigens nichts, da man ſie ſich, wie man ſie gerade braucht, zuſammen ſuchen kann. Wie dieſelben aber benutzt wurden, ergibt ſich ſchon daraus, wenn ich bemerke, daß während auf der einen Seite angeführt wird, daß Penſionen und Militärausgaben ſich höher belaufen, als in der früheren Periode, was wahrlich, bei dem Militär namentlich, nach den Ereig⸗ niſſen der Jahre 1848 und 1849 nicht überraſchend ſein kann, auf der anderen Seite durchaus nicht bemerkt iſt, daß die anderen ange⸗ fuhrten Rubriken:„Bedürfniſſe des Gr. Hauſes und Hofes,“„Zoll— rückvergütungen“ und„Hofbauweſen“ zuſammen um ganz nahe an 80,000 fl. jährlich niedriger angeſetzt ſind, als in der Periode von 18%). Wenn man Zahlen ſo gebraucht, wie in dem Ausſchußbe⸗ richte, ſo kann man Alles damit beweiſen. Das Nähere wird übri⸗ gens in die Berichtserſtattung und Berathung über das Budget ge⸗ hören. Wenn dort die Moglichkeit von Erſparniſſen nachgewieſen wird, wird die Regierung ſich ſolchen nicht entziehen. Allgemeine Declamationen aber, wie ſie auf pag. 5 und 6 des Ausſchußberichts enthalten ſind, führen nicht zu Erſparniſſen. Sie können nur das bezwecken neue Aufregung in die Maſſen zu werfen, und darin liegt kein Mittel die Staatsbedürfniſſe zu verringern..
In Beziehung auf das vorgelegte Budget ſtellt Ihr Finanz⸗ ausſchuß, meine Herren, die Behauptung auf, daß es nirgends auf Wahrſcheinlichkeit, geſchweige denn auf Wahrheit beruhe, daß es alſo ein werthloſes Document ſei; dies iſt völlig unrichtig.
Ein Budget kann zwar allerdings, da es immer nur ein Vor⸗ anſchlag iſt, nicht ganz genau die Zahlen enthalten, die ſich bei der wirklichen Verwaltung ergeben und inſofern entſpricht das vorgelegte Budget der Wahrheit nicht ganz, es nähert ſich derſelben aber ſo weit an, als dies bei einem Voranſchlag überhaupt möglich iſt. Ich kann ſogar behaupten, daß es genauer iſt und mehr der Wirklichkeit ſich anſchließt, als es bei einem der früher vorgelegten Budgets der Fall war. Dies ergibt ſich nämlich ſehr leicht aus der Zeit, zu wel⸗ cher es aufgeſtellt wurde. Denn am Schlüſſe des vorigen Jahrs, wo es zuſammengeſtellt wurde, war es möglich, ſchon einen Theil der Verwaltung der laufenden Finanzperiode zu überſehen. Es wurde alſo dabei auf die bis dahin bekannten Ergebniſſe die geeig— nete Rückſicht genommen, was aber bei einem vor dem Beginne der Finanzperiode bearbeiteten Voranſchlag natürlich nicht eintreten kann.
Betrachtet man das vorgelegte Budget von dieſem Geſichts⸗ punkte aus, ſo kann man es zugleich auch als etwas mehr anſehen, nämlich als einen vorläufigen Nachweis über die Reſultate der Finanz⸗ periode pro 1889, wie ſich ein ſolcher am Schluſſe des Jahrs 1849 aufſtellen ließ. In ähnlicher Lage wurde den Ständen auf dem Land⸗ tage von 1835 ebenfalls eine vorläufige Nachweiſung über die Finanz⸗ verwaltung der Periode von 18¼5, geſtützt auf die Reſultate am Schluſſe des Jahrs 1834 vorgelegt..
Die Stände hielten dies damals für genügend und eine wei⸗ tere auf einen ſpäteren Zeitraum geſtützte vorläufige Nachweiſung iſt für dieſe Periode nie verlangt oder gegeben worden. 6
Der Finanzausſchuß glaubt, daß von einem Budget überhaupt nicht mehr die Rede ſein könne, daß ein proviſoriſcher Rechenſchafts⸗ bericht verwilligter und verausgabter Summen nöthig wäre. Wie dieſer geliefert werden könne, iſt mir nicht klar, da die Ausgaben durchaus nicht verwilligt ſind. Nur eine Nachweiſung, wie ſich die Verwaltung, ſo weit es ſich überſehen läßt, wirklich geſtaltet hat, kann gegeben werden, und dieſe habe ich in nahe Ausſicht geſtellt.
Der Ausſchuß hebt hervor, daß die Zeit genügend geweſen ſei, um das Budget umzuändern und eine proviſoriſche Nachweiſung der Finanzverwaltung jetzt zu liefern. Es fragt ſich aber nur, auf welchen Zeitpunkt die Arbeit hätte geſtützt werden ſollen. Wollte man es auf den Schluß des vorigen Jahrs baſiren, dann bedurfte es keiner Umänderung und keiner Nachweiſung, dann lieferte es daſſelbe Reſultat, welches das vorgelegte Budget enthält. Wollte man ſich aber der Wirklichkeit ſo weit annähern, als es bei Eröffnung der Ständeverſammlung möglich war, dann mußte man einen weit ſpä⸗ teren Zeitpunkt wählen. Da man nun annehmen durfte, daß es Ihnen weniger darauf ankommen werde, die Nachweiſung einige Tage früher, als dieſelbe moͤglichſt richtig zu erhalten, ſo iſt dieſer letztere Weg eingeſchlagen worden. Dabei konnte allerdings die Nachweiſung Ihnen nicht gleich bei Eröffnung der Ständeverſamm⸗ lung vorgelegt werden, ſie wird aber nunmehr in wenigen Tagen vollendet ſein und dann auch die Verwaltung der Periode ſo genau darſtellen, als es vor dem gänzlichen Ablauf derſelben überhaupt geſchehen kann. Eine Umarbeitung des Budgets auf gleichen Zeit⸗ punkt geſtützt, wäre aber völlig unnöthig geweſen, da ſie nur ganz dieſelben Reſultate als die Nachweiſung hätte liefern können.
In Beziehung auf die vorhin erwähnte proviſoriſche Nachwei⸗ ſung über die Reſultate der Finanzverwaltung muß ich übrigens be⸗ merken, daß die Anſicht des Ausſchuſſes über den Werth ſolcher Vor⸗ lagen von der Anſicht der früheren Kammern beträchtlich abweicht, Frühere Kammern haben denſelben durchaus kein beſonderes Gewicht
beigelegt, weil dieſelben voch nie ſichere Reſultate zeigen, da ſie nich! auf abgeſchloſſenen Rechnungen beruhen, ſondern immer mehr oder weniger noch ein Voranſchlag ſind. Frühere Kammern haben daher darüber faſt immer nur den Beſchluß gefaßt, die Beſchlüſſe darüber bis zur definitiven Rechenſchaftsablage auszuſetzen. In der Verfaſ⸗ ſungsurkurde iſt von denſelben durchaus nichts erwähnt, doch ſie ſind immer gegeben worden und der jetzige Ausſchuß ſcheint hohen Werth darauf zu legen und wie ich ſchon früher bemerkte, wird eine ſolche in ganz wenigen Tagen vorgelegt werden können.
Indem ich auf den Ausſchußbericht zurückkomme, habe ich wei⸗ ter zu bemerken, daß der jetzige Landtag, wie ich ſchon früher bemerkte bei dem Anſinnen der Prorogation der Vorlage eines Budgets keines— wegs entbehrte. Ein vollſtändiges möglichſt richtiges Budget liegt demſelben vor. Eine proviſoriſche Rechnungsablage über verwilligte Ausgaben der Periode kann nicht vorgelegt werden, da keine ver— willigt wurden, allein eine proviſoriſche Nachweiſung über die ganze Finanzverwaltung der laufenden Periode wird ganz in der Kürze vorgelegt werden. Eine definitive Nachweiſung der Staatseinnahmen und Ausgaben in der Periode von 18%, kann allerdings noch nicht übergeben werden, da die Hauptſtaatskaſſe-Rechnung für 1847 die Reviſion bei der Rechnungskammer noch nicht vollſtändig paſſirt hat, obgleich ſie bereits ſeit drei Monaten zu dieſem Behufe übergeben und der Rechnungskammer möglichſte Beſchleunigung anempfohlen worden iſt. Doch kann auch dieſe Behörde durchaus kein Vorwurf der Verzögerung treffen, wenn man den Umfang ſolcher Rechnungen in Erwägung zieht. Sie werden dies ſelbſt finden, wenn ich Ihnen ſage, daß zu der Rechnungsablage der Hauptſtaatskaſſe über 1 Jahr die Stellung von 11 Rechnungen gehört, daß von dieſen die wichtigſte, die eigentliche Hauptſtaatskaſſe-Rechnung für das Jahr 1847 675 Sei⸗ ten umfaßt, und zu ihr 70 Urkundenbände mit über 39,000 Urkunden gehören. Die ſämmtlichen 11 Rechnungen umfaſſen für das Jahr 1847 nahe an 1600 Seiten, zu ihnen gehören 133 Urkundenbände mit über 70,000 Urkunden. Solche Rechnungen laſſen ſich gewiß nicht in wenigen Monaten ſtellen und eben ſo wenig iſt eine Reviſion derſelben in 3 Monaten möglich.
Die ferneren Vorwürfe des Ausſchuſſes auf pag. 7 ſeines Berichts ſind ebenſo unrichtig als unbegründet. Schon am 10. Mai 1848 wurde den Ständen eine auf abgeſchloſſene Rechnungen gegrün⸗ dete Nachweiſung über die Koſten der Main⸗Neckar⸗Eiſenbahn vorge⸗ legt, über welche Nachweiſung die Kammer aber bis zu ihrer am Ende Mai 1849 erfolgten Auflöſung einen Beſchluß zu faſſen nicht für nöthig hielt. Weitere Nachweiſungen über die Eiſenbahnbauten werden Ihnen noch auf dieſem Landtage übergeben werden, ſobald die deßfallſigen Rechnungen abgeſchloſſen ſind. Bei dieſen Nachwei- ſungen werden Sie ſich auch überzeugen, daß die verwilligten 2 Millionen Grundrentenſcheine nicht allein, wie von den Ständen be⸗ ſchloſſen wurde, vorzugsweiſe, ſondern gänzlich zum Zweck des Eiſen⸗ bahnbaues verwendet wurden, daß ſie alſo in dem Staatsbudget nicht erſcheinen und in der Hauptſtaatskaſſe nicht verrechnet werden konnten.
Gänzlich unrichtig iſt es, daß die Staatsſchuldentilgun skaſſe ſeit 1844 keine definitive Rechnung geſtellt habe. Ich bitte Ste nur in Nr. 27 des diesjährigen Regierungsblattes zu ſehen, wo Sie in Gemäßheit des. 16 des Staatsſchuldentilgungs-Geſetzes das Reſul⸗ tat der Stagatsſchulden-Tilgungs-Kaſſe-Rechnung von 1847 veröffent⸗ licht finden werden. In ähnlicher Weiſe ſind ſchon früher die Ergeb— niſſe der Rechnungen von 1845 und 1846 zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden. Auch über dieſen Zweig der Verwaltung wird Ihnen wie ſonſt mit der definitiven Rechenſchaft pro 18%, die er⸗ forderliche Vorlage gemacht werden und ich bemerke nur noch, daß auch die Staatsſchulden-Tilgungs⸗Kaſſe⸗Rechnung von dem Jahr 1848 bereits geſtellt und ſchon vorlängſt der Reviſionsbehörde übergeben worden iſt.
Nach dieſen Erläuterungen und Berichtigungen kann gewiß nicht verkannt werden, daß das Staatsrechnungsweſen keineswegs vernachläſſigt wurde und daß durchaus nicht die Stände abſichtlich über die Finanzlage des Landes in Unkenntniß gehalten wurden. Es ſind vielmehr Nachweiſungen gegeben, ſo viel als thunlich war, an— dere, die bis jetzt nicht gegeben werden konnten, werden möglichſt bald nachfolgen. Dies iſt namentlich hinſichtlich der definitiven Nach⸗ weiſung der Staatsausgaben pro 18%, der Fall und in dieſer Be— ziehung muß ich insbeſondere hervorheben, daß ſie auch auf vorderen Landtagen nie in einem ſo früheren Zeitpunkte übergeben wurden, als es jetzt von dem Ausſchuß in Anſpruch genommen wird. Die Uebergabe dieſer Nachweiſungen iſt bedingt durch den vorherigen Abſchluß aller Staatsrechnungen der Periode und dies hat zur natür— lichen Folge, daß die Aufſtellung derſelben erſt ſpät erfolgen kann. So konnte die definitive Nachweiſung über die Finanzperiode von 18; erſt am 8. November 1838, die über die Finanzperiode von 18583 erſt am 7. Dezember 1841, die über die Finanzperiode von 18% erſt am 7. Dezember 1844 und endlich die über die Finanz⸗ periode von 188¼% erſt am 18. Dezember 1847 übergeben werden. Es iſt daher wohl einleuchtend, daß die Nachweiſung von 18%, jetzt nicht 2—3 Monate früher übergeben werden kann, zumal da wahrlich die Zeitereigniſſe auf einen früheren Abſchluß der Stagatsrechnungen


