Ausgabe 
9.10.1850
 
Einzelbild herunterladen

willigte

da keine ver. wer die ganze Ju d

cue uüͤdergeben empfohlen

kein Vorwurf

r Kechnungen

wenn ich Jpnen t uder 1 Jahr . 2

ſendahn votge⸗

rer an

abnbauten u, ſobald dd Nd t dctwilligten 1 Ständen de des Ciel budget niht werden konnt. Leentilgungslaſt bitte Sie ut wo Sie u

Lei veröfn⸗ 27

m Jaht 18¹5

terdt übergeben

321

nicht hinwirken konnten, dieſelbe im Gegentheil um Monate ver⸗ ögerten.

** Nach dieſer Auseingnderſetzung kann ich ruhig jedem unbe⸗ fangenen Mann das Urtheil überlaſſen, ob die Vorwürfe des Aus- ſchuſſes begründet ſind, und ob die Herren Berichterſtatter die von ihnen gebrauchten Ausdrücke zu rechtfertigen vermögen. Eine ſonder⸗ bare Aufgabe bleibt mir aber auch noch, nämlich den Ständen ein Recht zu vindiziren, was ſie ſeit 30 Jahren unbeſtritten geübt haben, was aber jetzt der Finanzausſchuß ihnen zu beſtreiten für gut findet, nämlich das Recht einer proviſoriſchen Steuerverwilligung. Die ganzen Ausführungen, wodurch der Ausſchuß dieſes nie bezweifelte Recht beſeitigen will, entbehren aber aller Begründung. Ein Steuer ausſchlag auf's Geradewohl wird nicht verlangt, die Unentbehrlichkeit der künftigen Auflagen iſt durch Vorlage des Budgets nachgewieſen, und über die geſetzliche Verwendung der erhobenen Summen iſt eine Auskunft nicht verſagt, im Gegentheil die Ertheilung derſelben zu der ganz gewöhnlichen Zeit zugeſagt worden. 5

Nicht einzuſehen iſt es aber, warum die Stände, wenn ſie auf 3 Jahre bewilligen können, nicht auch auf 3 oder 6 Monate ſollten bewilligen dürfen, ſofern nur ſo viel gewünſcht wird.

Schon der Schluß a majori ad minus ſpricht gegen eine ſolche Behauptung. Wenn aber von dem Ausſchuß auf ſolche Weiſe ein nie beſtrittenes Recht der Stände wegzudemonſtriren verſucht wird, dann kann man wahrlich den Grund davon nur darin finden,

daß derſelbe das ſehr richtige Gefühl hatte, wie mit dieſem Recht

auch die Pflicht zuſammenhängt,, in dem vorliegenden Falle die Ver willigung eintreten zu laſſen. Darum ſollte das Recht beſeitigt wer den, damit man ſich mit ihm auch der Pflicht überhoben fühlen könne. Dieſe Pflicht läßt ſich aber nicht ſo letcht wegwiſchen, ſie liegt in der beſchwornen Verpflichtung der Stände, das allgemeine Wohl berathen zu wollen. Dem allgemeinen Wohl kann es nicht förderlich ſein, wenn Sie durch extreme Beſchlüſſe auf den Umſturz hinarbeiten. Faſſen Sie daher bei Ihrem Beſchluſſe in's Auge, was Sie thun. Nicht den Miniſterien verwilligen Sie die Steuern, Sie verwilligen dieſelben zur Erhaltung des ganzen Staatslebens, zur Fortſetzung des Gangs der ganzen Staatsverwaltung. Wir verlangen kein Ver⸗ trauensvotum, keine Indemnitätsbill von Ihnen, indem wir Forter⸗ hebung ber Steuern Ihnen anſinnen, ſondern nur die Mittel, welche unbedingt erforderlich find, die Staatsverwaltung ungeſtört fort uführen.

3 Wir haben die unläugbare Nothwendigkeit der Maßregel durch Vorlage eines ausführlichen und mit allen Belegen verſehenen Budgets nachgewieſen und find uns wohl bewußt, daß wir die Verwendung der erhobenen Summen demnächſt zu rechtfertigen haben. Wir kön- nen daher auch nicht bezweifeln, daß Sie dieſe Umſtände gehörig in Erwägung ziehen werden. Sie werden der Wichtigkeit der Sache eingedenk ſein, Sie werden die Folgen berückſichtigen, die ſich an Ihren Beſchluß knüpfen müſſen und die Verantwortung, die Sie ein⸗ tretenden Falls zu übernehmen haben. Ich kann, wenn dies gewiſ ſenhaft geſchieht, an der Zuſtimmung zur Propoſition der Regierung nicht zweifeln.

Die Großherzoglich Heſſiſche

Bezirksſchulcommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg.

an die ſämmtlichen Schulvorſtände des Bezirks.

Betreffend: Die Einſendung der Rechenſchaftsberichte der Lehrer, ſo wie die Prüfungsprotokolle der Schulvorſtände. Diejenigen von Ihnen, welche die in obigem Betreffe zu machende Vorlage noch nicht erſtattet haben, werden an deren unfehlbare Einſendung binnen 8 Tagen erinnert. Friedberg den 4. Oktober 1850.

Ouvrier. Dr. Rautenbuſch. Blumhof. Simon. Thudichum. Curtman.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg

an die Gr. Bürgermeiſter ſowie an die Gr. Gens darmerie des Regierungsbezirks.

Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Konrad Mann von Holz⸗ hauſen wegen Bettelns.

Sie werden hierdurch beauftragt, auf den Rubrikaten, deſſen Signalement nachſteht, zu fahnden und ihn im Be tretungsfall zu arretiren und hierher abzuliefern.

Friedberg den 28. September 1850.

June e Rauten buſch.

Signalement:

Alter: geboren 1786. Größe: 6 8, Haare: grauſchwarz. Stirn: mittel. Augen: braun. Augenbraunen blond: Mund und Naſe mittel. Bart: grau. Kinn: rund. Geſicht: rund. Geſichtsfarbe: geſund. Statur: klein. Beſondere Kennzeichen: keine.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

dN ννινννοιιεινν E diet ale d d u n g.

11389) Ueber das Vermögen des Jakob Eck⸗ maier in Niedermörlen hat Gr. Hofgericht förm⸗ lichen Concurs erkannt und ſteht demgemäß Termin zur Liquidation ſämmtlicher Forderungen wie ſonſtiger Anſprüche auf Mittwoch den 4. Dezember l. J., Morgens 10 Uhr, in dem zugleich die Güte verſucht und ein Maſſe⸗ curator erwählt werden ſoll. Bekannte wie un⸗ bekannte Gläubiger haben ſich daher zu dieſem Termin einzufinden oder zu erwarten, daß ſie ohne weiteres von der Maſſe ausgeſchloſſen verden. Butzbach den 28. September 1850. Großh. Peſt e das. e l.

Hofraithe⸗Verſteigerung. (1592) Auf freiwilliges Anſtehen der Erben ves dahier verſtorbenen Johann Philipp Ewald werden Montag den 14. Oktober d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, die zu deſſen Verlaſſenſchaft jehörenden Immobilien, als:

Pag. u. Nr. 30/78. Zwei Drittheile einer Hofraithe, getheilt mit Wilhelm Krauch. Die

ganze Hofraithe beſteht aus Haus und Hinterbau an Adam Schmidt und Heinrich Damm; auf dem hieſigen Rathhauſe öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 3. Oktober 1850. In Auftrag: Der Großh. Beigeordnete Chr. Hecht. Bekanntmachung. (1394) Da die am 27. Auguſt l. J. abge⸗ haltene Verpachtung der ſtädtiſchen Grundſtücke nicht genehmigt wurde, ſo werden dieſelben Donnerſtag den 10. October, Morgens 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe nochmals einer meiſtbie tenden Verpachtung auf den Zeitraum von 6 Jahren ausgeſetzt mit dem Anfügen, daß die hiefigen Flurſchützen im Beſitz von Verzeich⸗ niſſen der betreffenden Grundſtücke ſind. Friedberg am 3. October 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Be nde x.

Arbeits ⸗Verſteigerung.

(1596) An den nachbemerkten Terminen ſollen die Herbſtreparaturarbeiten an den Staatsſtraßen im Baubezirk Friedberg, beſtehend in Kothab ziehen, Einſteinen, Aufräumung der Gräben und Herſtellung der Banquets öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden: 1) In Niedermörlen Montag den 7. Oktober I. J., Vormittags um 9 Uhr, im Gaſt⸗

haus zum Löwen von den Bezirken der Bauaufſeher II. Claſſe Diehl und Meide. Zu gleicher Zeit ſoll das Steinbrechen pro 1851 in den Steinbrüchen am Galgenberg und bei Griedel öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden.

2) In Eberſtadt Montag den 7. Oktober l. J., Nachmittags um 2 Uhr, bei Herrn Gaſt⸗ wirth Gerlach vom Bezirk des Bauaufſehers II. Claſſe Hölzer zu Butzbach.

3) In Niederwöllſtadt Dienſtag den 8. Okto⸗ ber l. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Frau Gaſtwirth Puth von den Bezirken der Bauaufſeher 11. Claſſe Götz zu Ober wöllſtadt und Schäfer zu Vilbel.

4) Auf dem Ilbenſtädter Chauſſeehaus Dien⸗ ſtag den 8. Oktober l. J., Nachmittags 2 Uhr, von den Bezirken der Bauaufſeher II. Claſſe Faulſtich und Reitz. In dieſem Termine wird zugleich auch das Brechen der Steine für 1851 in dem Steinbruch am Speckenberg bei Aſſenheim öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert.

5) In Friedberg Mittwoch den 9. Oktober l. J., Vormittags um 9 Uhr, im Gaſt⸗ haus zum Anker vom Bezirk des Bauauf⸗ ſehers II. Claſſe Kreß.

6) In Altenſtadt Mittwoch den 9. Oktober I. J., Nachmittags um 2 Uhr, im Gaſt⸗ haus zum Adler vom Bezirk des Bauauf⸗ ſehers II. Claſſe Mittelſtädter zu Altenſtadt.

7) Auf dem Salinenhof bei Büdingen Don nerſtag den 10. Oktober l. J., Vormittags