Ausgabe 
6.11.1850
 
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c) das Koſtenverzeichniß, hinſichtlich deſſen das Obbemerkte gilt. 3) Wie Ihnen bekannt, iſt ſeither geſtattet worden, daß, ſoferne Sie die Bürgſchaft übernommen haben, die Pfänder vorläufig im Beſitze des Schuldners gelaſſen worden ſind. Von ſelbſt verſteht es ſich aber, daß bei der Verſteigerung die Pfänder immer an dem Orte, wo dieſe abgehalten wird, zugegen ſein müſſen, weil ſonſt die Vornahme einer Verſteigerung ganz ohn⸗ möglich und die Anberaumung eines Termines dazu eine völlige zweckloſe Förmlichkeit ſein würde. Indeſſen iſt zu unſerer Kenntniß gekommen, daß hiernach nicht allenthalben verfahren wird, weßhalb wir Ihnen aufgeben, künftig in jedem Verſtei⸗ gerungsprotokolle im Eingange ausdrücklich zu bemerken: Nachdem nach der Anlage Verſteigerungstermin auf heute beſtimmt und bekannt gemacht, auch Taxation aufgenom⸗ men, angelegt, und die Pfänder in das zur Verſteigerung beſtimmte Local gebracht worden, wurde nach Feſtſetzung und Bekanntmachung folgender Verſteigerungsbedingungen (folgen die Bedingungen) n zum Verkaufe ſelbſt geſchritten. Da, wo Sie ſich dahin ver⸗ bürgt haben, die Pfänder als Ihnen überliefert betrachten zu wollen, iſt es auch lediglich Ihre Sache und Obliegenheit deren Herbeiſchaffung zum Verkaufstermine zu bewirken. Wollen Sie alſo dieſe eintretenden Falles nicht übernehmen, ſo dürfen Sie künftig Bürgſchaft nicht leiſten und haben alsdann die Ge⸗ richtsdiener gleich bei der Pfändung die Pfänder aus dem Be⸗ fitze der Schuldner, in das dazu von Ihnen anzuweiſende Local zu bringen. Wenn künftig die Beſtimmungen sub. 1, 3 nicht genügt ſein ſollte, ſo werden wir Ihnen in jedem Falle, Vor⸗ nahme anderweiter koſtenfreier Verſteigerung aufgeben. Sollte in einzelnen Fällen eine Verbringung der Pfänder nicht möglich ſein, z. B. wenn Miſt, Erndte auf dem Halme ꝛc. gepfändet iſt, ſo haben Sie dies im Protokolle zu bemerken. 4) Wenn bei Verkäufen von beweglichen Pfänder die Taxation erreicht wird, ſo iſt nicht allein ſogleich die Genehmigung von

gegründete Winterbauſchule dahier wieder eröffnet. De Unterricht beſchränkt ſich auf die Monate November, Dezem⸗ ber, Januar, Februar und März und findet mit Ausnahme des Sonntags täglich von 8 12 Uhr und Nachmittags von 1 6 Uhr ſtatt. Er beſteht im techniſchen Zeichnen, wofür ſämmtliche Tagesſtunden beſtimmt ſind, ferner im Rechnen mit beſonderer Anwendung auf das Gewerbweſen und in der Aufſtellung von Voranſchlägen.

Jeder Schüler bezahlt monatlich fl. 2 welche für jeden kommenden Monat im Voraus erhoben werden.

Diejenigen Bauhandwerker Geſellen und Lehrlinge welche ſich an dem Unterrichte zu betheiligen wünſchen, haben ſich baldigſt auf dem Bureau des Landesgewerbver eins zu melden. 1 a

Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſer Bekannt machung die gehörige Publicität zu verſchaffen.

Darmſtadt den 1. November 1850.

Die Handwerkerſchuleommiſſion des Localgewerbvereins zu Darmſtadt.

Bitte.

Die Wittwe des vor einigen Tagen an ſeinen Wun⸗ den verſtorbenen Forſtſchützen Affemann dahier befindet ſich in der dürftigſten Lage, indem ſie zu ihrem und ihrer

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Kinder Unterhalt aller Mittel entbehrt. Die Unterzeichneten

erlauben ſich daher edle Menſchenfreunde um Unterſtützung

und Zeichnen von Gaben für dieſelbe zu bitten, und werden

nicht allein für zweckmäßige Verwendung derſelben ſorgen,

ſondern auch demnächſt öffentlich Nachweis darüber geben. Erbach den 17. Oktober 1850.

L. Follenius. Eſchborn. Volk. Franz. ö

a Zu Annahmen von Unterſtützungen erbietet ſich Ober 0 lieutenant Riedel und die Expedition d. Bl.

4 1 i 1 0 Ihnen zu ertheilen, ſondern Sie haben auch die Pfänder, dem 4 Käufer alsbald gegen Zahlung des Kaufgeldes zuzu⸗ 1 ſtellen und daß ſolches geſcheben, im Protokolle zu bemerken. n Hiernach haben Sie ſich bei allen von jetzt an erkannt werdenden Pfändungen zu bemeſſen.

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H. o f mg n.

Winterbauſchule in Darmſtadt.

Am 15. November d. J. wird die im vorigen Jahre

Bekanntmachungen von Be⸗ Lieferengen verſchiedener Bedürfniſſe] gegen Philippine Will zu Grünningen Implo⸗

hoͤrden.

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(1702) Ueber das Vermögen des Heinrich Wilhelm Sommerlad zu Okarben iſt der for melle Concurs erkannt worden. Demzufolge find alle Forderungen, Vorzugsrechte und An⸗ ſprüche an die Maſſe, bei Vermeidung ſtillſchwei⸗ gend eintretenden Ausſchluſſes, im Termin Mittwoch den 27. November, Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen. Großkarben am 23. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius.

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Verkauf einer Hofraithe.

(1709) Die dem Fürſtlichen und Gräflichen Geſammthauſe Nſenburg und Büdingen in dem Orte Stammheim zuſtehende Hofraithe, Flur 1. Nr. 401. 103 UIKlafter haltend, beſtehend aus Wohnhaus, Scheuer und Stallung, ſowie der daran ſtoßende Garten Flur 1. Nr. 416 im Ge⸗ halte von 75[◻Klafter ſollen Dienſtag den 17. Dezember d. Ie, Vormittags 10 Uhr, in loco Stammheim unter den alsdann veröffentlicht

für die Garniſon Butzbach.

(172 Die Lieferungen nachbenannter Be dürfniſſe für die Garniſon Butzbach ſollen auf dem Wege der Soumiſſion an den Wenigſtver langenden in Accord gegeben werden, und zwar:

Montag den 11. November d. J., Vormittags 10 Uhr, die Bedürfniſſe an Brod, Brennöl, Thran, Stearinlichter, Gerſtenſchroth, Waizenkleie, Lein kuchen, ſodann Stroh zum Füllen einzelner Betten, pro 1. Semeſter 1851, Freitag den 15. November d. J., Vormittags 10 Uhr, die Bedürfniſſe von Wannen, Zimmer- und Stall⸗ beſen, ſodann Kardätſchen auf die Jahre 1851, 1852 und 1853, Montag den 18. November d. J., Vormittags 10 Uhr, das Brennholzbedürfniß pro 1851 in 36 Stecken buchen und 188 Stecken eichen Scheitholz be ſtehend.

Dies den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungsbedingungen jeden Tag auf dem Verwaltungsbüreau beſagter Gar⸗ niſon eingeſehen werden können, woſelbſt auch die Soumiſſions-Formulare für die Holzliefe⸗ rung in Empfang zu nehmen ſind.

Butzbach den 30. Oktober 1850.

ratin, Forderung betr, iſt im Zwangswege das der letzteren zuſtehende zu Grüningen belegene Wohnhaus verſteigert und ein Gebot von 60 fl. eingelegt worden. Da daſſelbe den Taxations⸗ werth bei Weitem nicht erreicht, ſo kann die Verſteigerung nicht genehmigt werden. Indem man der Philippine Will, welche nach England ausgewandert ſein ſoll, auf dem Wege der öffent⸗ lichen Bekanntmachung von Vorſtehendem Nach- richt zugehen läßt, fordert man ſie zugleich auf, binnen 6 Wochen vom erſten Erſcheinen dieſer Ladung in öffentlichen Blättern an gerechnet, ſo gewiß einen beſſeren Käufer zu ſtellen, als ſonſt eine nochmalige Verſteigerung verfügt, und alsdann ohne Rückſicht auf das Verhältniß des Gebots zur Taxation der Zuſchlag ertheilt wer⸗ den wird.. Hungen den 16. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht. Hofmann. Brück.

Main ⸗Weſer⸗ Bahn.

(1743) Die Lieferung von 44 Kalmuckröcken für die Bahn- und Weichenwärter ſoll auf dem Submiſſſonswege vergeben werden.

Die Bedingungen liegen vom 7. d. M. an auf dem hieſigen Sectlonsbüreau zur Einſicht offen, woſelbſt die Gebote, verſiegelt und mit der Aufſchrift:Lieferung von Kalmuckröcken

5 8 i 0 N 90 werdenden Bedingungen an den Meiſtbietenden In Zuftrag betreffend, bis zum 12. d. M., Vormittags 2 verſteigert werden, wozu man Kaufliebhaber ein⸗ Cellarius, Oberquartiermeiſter. 9 100 Ngege e ſein mienVormittag 9

det. 2 7 i 356 2 de ee den 21. Oktober 1850. Edietalladu 5 Gießen am 3. November 1850. i Fürſtlich Jſenburg⸗ und Büdingiſche Rentkammer 4172) In Sachen des Markus Engel und Der Gr. Bahn ⸗Ingenieur 0 8 Klingelhöffer. Wolf Lichtenſtein zu Münzenberg Imploranten Eickemeyer. ö

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