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ſtattfindet, werden ebenſo, wie die des regelmäßigen Ankaufs, durch geeignete Bekanntmachungen zur Kenntniß gebracht.
Für die Fälle, wo Beſitzer von Zuchtſtieren außer der Zeit des gewöhnlichen An- und Wiederverkaufs durch den Verein abzuſetzen wünſchen oder Faſelhalter dergleichen an— zuſchaffen beabſichtigen, bedarf es nur der Anzeige bei dem Vereine, welcher für die geeigneten Bekanntmachuͤngen be⸗ ſorgt ſein wird.
Die bei zweckmäßiger Ausführung der beabſichtigten Maßregeln für die Züchter Vogelsberger Zuchtſtiere zu er⸗ erwartenden Erfolge werden ſein:
10 daß ſie ſchon Preiſe auf ihre Thiere erhalten können, ſobald deren Entwickelung ſo weit vorgeſchritten iſt, um beurtheilen zu können, ob ihr Fortſchritt möglichſt ge— ſichert erſcheint.
2) Der Verein wird bei ſeinen Ankäufen ſolche Preiſe ſetzen, daß der Züchter den Werth eines gut gewählten Kalbes und Erſatz der mit deſſen Forterhaltung verbundenen Fütterungskoſten ſo vollſtändig als immer möglich ver⸗ gütet bekommt.
3) Die Züchter ſind ſowohl durch die regelmäßigen Ankäufe von Seiten des Vereines, als durch die Vermittelung deſſelben bei außergewöhnlichen Verkäufen, möglichſt ge— ſichert, nicht in die Lage zu kommen, gute Thiere unter dem Werthe losſchlagen zu müſſen.
4) Endlich finden die Ankäufer ſowohl bei den regelmäßigen als außerordentlichen Verkäufen Auswahl und feſte Orts- beſtimmungen, wo gute Thiere zu finden ſind, wodurch Zeit und Geld erſpart wird, was bei den Wande⸗ rungen zum Behufe derartiger Ankäufe nicht immer er⸗ reicht werden kann.
Schließlich erſuchen wir die Herrn Verwaltungsbeamten, die Großh. Bürgermeiſter und alle Diejenigen, welche ſich für die Zwecke des Vereines intereſſiren, zur möglichſten Verbreitung dieſer Bekanntmachung mitzuwirken und bei den Viehzüchtern die Ueberzeugung zu begründen, daß der Verein hierbei zunächſt ihr eigenes Intereſſe im Auge hat.
Gießen am 15. Mai 1847.
Der Präſident des landwirthſchaftl. Vereins für Oberheſſen.
v. Firnhaber-Jordis.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Gr. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Verbeſſerung der Vogelsberger Rindviehrace.
1847, welche ich Ihrer Beachtung empfehle, fordere ich die— jenigen Gemeindevorſtände, welche ſich den hier gemachten Vorſchlägen wegen Zucht ꝛc. von Vogelsberger Vieh an— ſchließen wollen, hiermit auf, ihre desfallſigen Anzeigen binnen 8 Tagen anher zu erſtatten. Friedberg den 25. September 1847. u cee
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Die Beförderung der Obſteultur, insbeſondere die An⸗ legung von Gemeinde-Obſtbaumſchulen.
Unter Bezugnahme auf die in rubricirtem Betreffe hierorts erlaſſene Ausſchreiben vom 24. Februar 1844 (Nr. 5 des Amtsblatts)— 14. Februar 1845 und 27. März 1845(letzteres nur an die Bürgermeiſter der höher liegenden Orte des Kreiſes gerichtet) fordere ich Sie auf, ſich binnen 8 Tagen darüber berichtlich zu äußern:
1) ob Sie eine Obſt baumſchule oder eine Pflanzſchule von werthvollen Pflanz- und ſonſtigen Bäumen ange— legt haben,
2) wann dieß geſchehen iſt,
3) welches Reſultat ſeither hierdurch erzielt worden iſt,
4) ob Sie resp. der Ortsvorſtand zur Wartung und Pflege Jemanden angenommen haben, bejahenden Falls wer dieſes iſt und wie viel Lohn resp. Antheil an dem Ertrag er bezieht?
Grünberg am 24. September 1847.
iN v. Zangen, Großh. Kr.⸗Sert.
Markt ⸗ Bericht. Grünberg, am 25. September 1847.
Aufgefahrenſ Verkauft 5 5
Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe
(Mltr.)(Mltr.) Ka Waizen 70 55 12 30 Korn 60 45 9 30 Gee 40 35 7— DEE 50 40 4 40 Mehr———— Erbſen————.
5 In Bezug auf die Bekanntmachung des landwirth⸗ ſchaftlichen Vereins von Oberheſſen Beilage Nr. 17 von
NB. In Grünberg wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190 Gerſte 170, und Hafer 120 Pfund gerechnet. 5
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Edietal ladung.
(151) Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſprüche an die von nachgenannten Einwoh— nern von Stumpertenrod, Chriſtian Mahrgang, Johannes Seim 2r, Johannes Stein 10r, Konrad Enders, Heinrich Martin, Heinrich Scharmann, Joſten Sohn, Johannes Grau⸗ lich, Johannes Schleuning, Joſten Sohn, Jo⸗ hannes Gämmer, Johannes Momberger, Ja— kobs Sohn, Johannes Bindewald, K. S., Johannes Holz, Heinrich Joſt, Abel Dickel, Johannes Lämmer 2, Johannes Rühl Ir an den Gr. Forſtfiscus verkauften Grundſtücke,
welche aus den in der Landgerichts⸗Regiſtratur zu Jedermanns Einſicht offen liegenden Grund; buchs⸗-Auszügen 7 05 werden können, ſind ſogewiß binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls die bereits ausgefer⸗ zigten Kaufbriefe gerichtlich beſtätigt werden. Ulrichſtein den 6. September 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Edictalladung.
(1311) In dem Laubacher Gerichts⸗ und Ortshypothekenbuche ſtehen noch die in der Beilage zu Nr. 237 der Gr. Heſſ. Zeitung vom 27. Auguſt 1847 näher bezeichnete Hy⸗ potbekeinträge offen, oögleich es ſehr wahr⸗ ſcheinlich gemacht iſt, daß die Kapitalien ab⸗ getragen und die Verpfändungen alſo erloſchen ſind. Wer daher aus dieſen Verpfändungen
beziehungsweiſe den deßfalſigen Urkunden noch Rechte ableiten zu können glaubt, hat dieſelben ſogewiß binnen ſechs Wochen, vom 27. Auguſt dieſes Jahres an gerechnet bier geltend zu machen, als ſonſt jene Einträge für erloſchen erklärt und im Hypothekenbuche geſtrichen werden. 8 Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche nicht ſchon fruher von dem beſtellten Com- miſsär ſpeciell aufgefordert worden ſind, oder demſelben ihre Urkunden vorgelegt haben, gleichwobl eine noch rechtsgültige auf irgend ein Objekt in der Gemarkung Laubach radi⸗ cirte gerichtliche Pfandurkunde beſitzen, hier- mit vorgeladen, ſolche ſogewiß binnen obiger Friſt im Original, oder in beglaubigter Abſchrift dahier vorzulegen, als ſonſt etwaige Verpfän⸗ dungen in das neu zu errichtende Hypotheken- buch nicht aufgenommen werden und ſie ſich
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