Ausgabe 
1.5.1847
 
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Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

W 34.

Sonnabend, den 1. Mai

Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 15 von 1847.

I. Reſultate der Verwaltung des allg. evang. Kirchenfonds vom Jahr 1845. Hiernach betrug die Einnahme: A. Ordentliche: Beiträge der evang. Kirchen- und milden Stiftungsfonds 24,000 fl., Ver⸗ ſchiedenes 184 fl. 50½ kr., Summe 24,184 fl. 50% kr. B. Außer- ordentliche: Kaſſevorrath nach dem Abſchluß der 184 Ar Rechnung 2215 fl. 23½ kr., im Ganzen die Einnahme 26,400 fl. 13% kr. Ausgabe: A. Verwaltungskoſten 1220 fl. 28 kr., B. Gehalte der Pfarrvicarien 5562 fl. 36. kr., C. Syndicatskoſten 1211 fl. 25 kr., D. Penfionen und Unterſtützungen!) 1570 fl., E. Koſten von Disciplinarunterſuchen 27 fl. 58 kr, F. Büreaukoſten der Decane 1142 fl. 28 kr., G. Zuſchüſſe in andere Kaſſen(allgem. geiſtl. Wittwenkaſſe 7782 fl., zu den Schul⸗ fonds 2100 fl., zu den Koſten der Decanatsbibliotheken 621 fl. 57 kr., zu den Bedürfniſſen des evangeliſchen Predigerſeminars zu Friedberg 2352 fl. 55 kr.) 12,256 fl. 52 kr., H. uneinbringliche Poſten und Rückerſtattung indebite bezahlter Beiträge 262 fl. 3 kr., im Ganzen die Ausgabe 23,253 fl. 50 kr. Verglichen bleibt Reſt 3146 fl. 23 kr.

II. Bekanntmachung Großh. Oberpoſtinſpection vom 6. April, daß vom 15. d. M. an, bis auf Weiteres, die Extrapoſttaxe für das Groß⸗ herzogthum Heſſen von 1. fl. 30 kr. per Pferd und Station auf 1 fl. 45 kr., die Eſtaffettentaxe aber von 1 fl. 45 kr. auf 2 fl., für die Poſt⸗ halterei Mainz jedoch die Extrapoſttaxe auf 2 fl. und die Eſtaffettentaxe auf 2 fl. 15 kr. beſtimmt worden iſt.

III. Desgl., daß mit dem 24 v. M. die für die Dauer des Winters zwiſchen Bingen und Mainz hergeſtellte Localpoſt⸗Verbindung wieder eingezogen worden iſt..

VIII. Das bereits unter Art. 1124 in Nr. 93. der Grßh. Heſſ. Ztg. nach ſeinen Hauptbeſtimmungen angeführte e der Vor⸗ leſungen der Gr. Heſſ. Ludewigs⸗Univerſität zu Gießen, welche im Sommerhalbjahre 1847 gehalten und am 19. April beſtimmt und all⸗ gemein ihren Anfang nehmen werden.

IX Crtheilung eines Privilegs: am 26. März dem Bild⸗ hauer Gräff zu Darmſtadt zur alleinigen Anfertigung von Gypsſtatuetten S. K. H. des Erbgroßherzogs nach der von ihm gefertigten Form, ſowie zur alleinigen Anfertigung gleicher Formen innerhalb des Großherzogthums auf die Dauer von 10 Jahren.

X. Dienſt nachrichten. Am 19. März wurde dem Pfarrer zu Büttelborn und Diaconus zu Großgerau May die evang. Pfarrſtelle zu Hangenweisheim und dem Pfr. Bus zu Lißberg, dermalen zu Rödelheim, die evang. Pfarrſtelle zu Büttelborn nebſt dem damit verbundenen Diaconat zu Großgerau übertragen; der Steuercommiſſär d. B. Vöhl, Schober zum Steuercommiſſär d. B. Vilbel und der definitive Acceſſiſt bei der Oberfinanzkammer Köſter von Gladenbach zum Steuercommiſſär d. B. Vöhl, ſodann am 20. März Kataſtergeometer Butz, dermalen zu Gießen, zum Steuercommiſſär in Schotten; 22. Kataſtergeometer Hechler, der malen zu Biedenkopf, zum Steuercommiſſär in Battenberg und 23. der ſeitherige Calculaturgehülfe Heim dahier zum Acceſſiſten bei der Calcu⸗ latur 2. Sect. der Oberfinanzkammer ernannt; 26. dem evangeliſchen

) Die hier verausgabten 1 5 rühren aus bereits früher aus evang.

Kirchenfonds repartirten Verbindlichkeiten her und fallen nach und nach heim.

Schullehrer Niepoth zu Hofheim die 10. Schullehrerſtelle zu Worms, dem Schulcandidaten Hotz zu Burkhardsfelden die evang. Schullehrer⸗ ſtelle zu Hauſen, Kr. Gießen, und dem Schulvicar Klimm zu Oberroden die 2. kath. Schullehrerſtelle zu Mainflingen übertragen, ſodann der von dem Pfarrer zu Obermörlen auf die 1. kath. Schullehrerſtelle zu Ober⸗ mörlen präſentirte Schulvicar König daſelbſt für dieſe Stelle beſtätigt.

XI. Militärdienſtnachrichten. Am 2. März wurde dem Stabsquartiermeiſter Vogel im 3. Inf.-Reg., aus Veranlaſſung der Zurücklegung ſeines 50. Dienſtjahrs, der Charakter als Oberſtabsquartier⸗ meiſter mit dem Range eines Majors verliehen; 3. März der Auditeur 1. Cl. Zimmermann vom 3. zum 4. Inf.⸗Reg. verſetzt, ſodann der Auditeur 2. Cl. Eigenbrodt im 1. Inf-Reg. zum Auditeur 1. Cl. be⸗ fördert; 10. dem Oberlieutenant Beck im Großh. Artilleriekorps der Charakter als Hauptmann ertheilt, ſodann der Oberlieutenant Mootz im Generalquartiermeiſterſtab zum Hauptmann, der Unteradjudant Kreſſel vom 3. Inf.⸗Reg. zum Unterquartiermeiſter im 1. Inf.-Reg. ernannt; 11. Dem Stabsquartiermeiſter Kuhlmann im 1. Inf.⸗Reg., aus Ver⸗ anlaſſung der Zurücklegung ſeines 50. Dienſtfahrs, der Charakter als Oberſtabsquartiermeiſter mit dem Range eines Majors verliehen; 17. Lieut. Kingelhöffer vom 4. zum 2. Inf.-Reg. verſetzt; 31. Hauptmann Behrmann im 4. Inf.⸗Reg. auf ſein Nachſuchen in den Ruheſtand ver⸗ ſetzt, ſodann mit Patenten von dieſem Tage Oberlieut. Stieler vom 3. zum Hauptmann im 4. Inf.⸗Reg. und Lieut. Haneſſe vom 2. zum Oberlieut. im 3. Inf.⸗Reg. ernannt.

XII. Concurrenz für: die Revierförſtersſtelle des Reviers Wimpfen(binnen vier Wochen bei Gr. Oberforſtdirection.)

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 16. von 1847.

I. Bekanntmachung Gr. Miniſt. des Innern und der Juſtiz vom 13. April, die Einführung des ſtädtiſchen Oetrois in Offenbach betr. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben, auf den Antrag des Stadtvorſtandes zu Offenbach, zu genehmigen geruht, daß in Zukunft, und zwar vom 1. Mat d. J. an, in der Stadt Offenbach von Obſtwein, ſtatt wie bisher eine Octroiabgabe von 15 kr. für die Ohm, eine ſolche von 40 kr., und von der Ohm Bier, gleichviel ob es in der Stadt ge- braut oder in dieſelbe eingeführt wird, eine Oetroiabgabe von 24 kr. er⸗ hoben werde. Die Erhebung des Octrois von dem in der Stadt ge brauten Biere ſoll zugleich mit den davon zu entrichtenden Stgatsſteuern von dem Hauptzollamte zu Offenbach vorgenommen werden.

II. Bekanntmachung derſelben höchſten Behörde vom 20. April, das Verbot der Verwendung der Kartoffeln zum Branntwein⸗ brennen betr. In Berückſichtigung des täglich höher ſteigenden Preiſes der Kartoffeln und des fortwährend fühlbarer werdenden Mangels der ſelben, welcher ſelbſt in Beziehung auf die Ausſaat der Kartoffeln von nachtheiligen Folgen zu werden droht, wird hiermit die Verwendung der Kartoffeln zum Brennen von Branntwein vom 1. Mat des laufenden Jahres an ohne alle und jede Ausnahme verboten, bei Vermeidung einer Strafe von 10 100 fl. für jeden dieſem Verbot zuwider Handelnden.

III. Gemeiner Beſcheid Gr. Hofgerichts dahier vom 24. Febr., das Receſſiren der Anwälte betr.

V. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens: am 3. April dem Profeſſor Dr. Phöbus zu Gießen für den ihm von S. M. dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adlerorden 4. Cl.