Ausgabe 
12.4.1845
 
Einzelbild herunterladen

85

a zen.

ntelligenz- Olatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

* 2 29.

Sonnabend, den 12

April

Amtl ſcher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Menſchenblattern. Den nachſtehenden höchſten Erlaß theile ich Ihnen zur Nachricht und Beachtung mit. Hungen am 22. Marz 1845. Fol leni v. s. Das Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Gr. Provinzial Commiſſariate dahier und zu Gießen, ſowie an ſaͤmmtliche Gr. Kreisraͤthe.

Nach den uns vorliegenden dienſtlichen Anzeigen ſind im verfloſſenen Jahre beinahe in allen Theilen des Groß herzogthums die Menſchenblattern, die ächten, ſehr gefähr lichen und die modificirten, gewöhnlich minder gefährlichen,

Varioliden genannt, ausgebrochen und in manchen Diſtricten bedeutend verbreitet geweſen. Nicht allein bei dieſem Blattern-Ausbruch, ſondern

auch bei allen in vorderen Jahren, ſowohl im Großherzog thume, als in vielen anderen Staaten vorgekommenen Aus brüchen hat ſich durch Beobachtung und Erfahrung vollkom men bewährt, daß die Einimpfung mit Kuhocken(Vaccination) von den wohlthätigſten Wirkungen und Folgen iſt.

Dieſelbe Beobachtung und Erfahrung hat aber auch zur Ueberzeugung geführt, daß die früher geglaubte abſolute Schutz kraft der Kuhpocken gegen die Menſchenblattern keineswegs zu verläſſig iſt und daß zum vollen Schutze dagegen nach Ver- lauf von mehreren Jahren auf die geſchehene erſte Kuhpocken⸗ Impfung, und zwar bei der Jugend am angemeſſenſten und räthlichſten im 14. oder 15. Lebensjahre, eine wiederholte Impfung mit Kuhpocken(Revaccination) nöthig, wenigſtens ſehr rathſam und empfehlungswerth erſcheint.

Wir finden uns daher auch veranlaßt, hierdurch

1) die genaueſte Bef folgung der über die Leitung und Ausübung der Schutz- oder Kuhpocken⸗Impfung getroffenen Anordnungen, ſowie der für den Fall des Ausbruchs der Menſchenblattern, ächten oder modificirten, gegebenen Ver ordnungen und Inſtructionen, und namentlich alſo auch die vorgeſchriebenen Iſolirungs- und Abſperrungs⸗Maßregeln abermals einzuſchärfen, außerdem aber auch noch

2) durch Sie die Ihnen untergeordneten Großherzog lichen Phyſikats- und übrigen Impfärzte auffordern zu laſſen, durch geeignete Vorſtellungen und Belehrungen die Staats angehörigen nicht allein in dem Sinne für die Vaccination oder erſte Kuhpocken-Impfung zu beſtärken und zu ſteigern, ſondern auch für die Wiederimpfung oder Revaccination empfänglich zu machen und für letztere, die Revacci nation, nur die Hälfte der feſtgeſetzten Impfge bühr in Anſpruch zu nehmen.

Alles Dieſes werden Sie auch Ihrerſeits kräftigſt un terſtützen. Nicht weniger gewärtigen wir uns deſſen von Seiten der Geiſtlichen und Lehrer, in ſo weit ſolche nämlich hierbei durch Verſtändigung und Aufklärung mitzuwirken vermögen, und wozu ſie durch die ihnen vorgeſetzten Behör den werden aufgefordert werden.

Und damit wir den Fortgang und die? Revaccination, auch die Reſultate der einzelnen Revaccina tionen und die deßfallſigen Beſtrebungen der Aerzte beur theilen können, werden Sie von den Phyſikats und Impf⸗ ärzten beſondere Jahres-Impfliſten über alle von ihnen vor genommenen Revaccinationen in geeigneter Tabellenform führen, aufſtellen und zu Ende jeden Jahres ſich einſenden laſſen, ſofort uns vorlegen, auf welche Vorlage alsdann diejenigen Aerzte, welche ſich in ihren Beſtrebungen um die Revaccination beſonders ausgezeichnet haben, nicht ohne lohnende Anerkennung bleiben werden.

Bei den Ortsvorſtänden werden Sie ebenwohl für dieſe Angelegenheit Intereſſe und Eifer rege zu machen und zu erhöhen ſuchen.

Darmſtadt am 5. Februar 1845

du Thil. v. Stein

Verbreitung der

f Zur Wetterauer Chronik.

Ein neuer ſchmerzlicher Verluſt hat unſere Stadt Friedberg

und mit ihr das ganze Land betroffen, denn dem älteſten geiſtlichen Hirten, den wir vor wenigen Wochen erſt zu Grabe getragen, iſt nun auch das bürgerliche Oberhaupt, Herr Bürgermeiſter Johann Daniel Fritz, gefolgt. Schon ſeit Jahren 5 von manchmal recht bedenklichen Leiden heimgeſucht, war er auch nach den Oſterferien zum Landtage nach Darmſtadt zurückgekehrt, als er von einem leichten Unwohlſein befallen war. Wer hätte aber gedacht, daß er nicht mehr lebend in die Mauern ſeiner Vaterſtadt einziehen würde? Das Anfangs leicht ſcheinende Un- wohlſein ward bald zur gefährlichen Krankheit und kaum, daß den Seinen dieſe betrübende Nachricht zugekommen war, ſo erfolgte auch ſchon die andere, daß er am Montage den 7. d. M. um 7 Uhr Abends ſeine Augen für immer geſchloſſen habe. Der Verſtorbene, 67 Jahre, 6 N

N konate und

23 Tage alt, bekleidete ſeit einer langen Reihe von Jahren die höchſten bürgerlichen Aemter in Gemeinde und Staat

Schon im Jahre 182