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Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Un ſo manchen Anforderungen entſprechen zu konnen,
konnten(u. A. die„Kirchenbuchsauszüge“ und„Kirchlichen Anzeigen“ darin aufzu erem Formate und die Inſerate werden
Oberheſſen“ von 1844 an in größ
Mittwoch, den 10. Januar
die bisher wegen des beſchränkten Raumes im Intelligenzblatte nicht berückſichtigt werden
nehmen), erſcheint das„Intelligenzblatt für die Provinz aus kleinerer Schrift dreiſpaltig gedruckt. Das Blatt wird zirksboten des Kreiſes Friedberg den Dienſtag und
übrigens wie bisher wöchentlich zw eimal ausgegeben werden und zwar ſo, daß es von den Be ö N Grünberg und Hungen die erforderlichen Exemplare
Freitag Mittag hier in Empfang genommen werden kann, während die Bezirksboten der Kreiſe Dienſtags und Freitags Abends von den Großh. Poſtverwaltungen in Grünberg und Hungen erhalten.
Die Exemplare für Friedberg und
die nahe Umgegend werden Mittwochs und Samſtags Vormittags hier von mir ausgegeben.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung % Jahr 10 kr.— Durch alle Poſtverwaltungen
u entrichten iſt, beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für es Großherzogthums Heſſen iſt das Intelligenzblatt,
nach einer Verfügung des hochlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, pr. Jahr für 1 fl. 24 kr.
und 5 Semeſter für us kr. zu beziehen. ie Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die ge
Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Son Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an G Beſtellungen auf das Intelligenzblatt pro 1844
Friedberg.
ſpaltene erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.—
ntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen. bitte ich nicht direkt bei mir, ſondern durch die betreffenden Großh. Poſtverwaltungen
gefälligſt zu machen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen.
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Gr. Bürgermeiſter Eocalpolizeibehoͤrden)
des Kreiſes.
Betreffend: Die Feſtſtellung und Erhaltung der inneren Gränzen, hier die Einhaltung der die Dreieckspunkte bezeichnenden Steine.
Da die Gemeinde zur Leiſtung der Koſten für die Herſtellung beſchädigter oder verlorner Dreiecksſteine pflichtig iſt, ſo werden Sie angewieſen durch die Feldgeſchwornen, Feldſchützen ꝛc. auf deren Erhaltung die groͤßtmöoͤglichſte Wachſamkeit verwenden zu laſſen, im Falle von Beſchädi⸗ gungen aber nicht nur den Thatbeſtand ſogleich zu ermitteln, ſondern auch nach Art. 47 und 48 des Lenne oder nach Art. 429 und 430 des Strafgeſetzbuchs bei Gericht die erforderliche Anzeige zu machen.
Auch iſt in jedem einzelnen Falle der Art der Großh. Steuercommiſſär alsbald von Ihnen zu benachrichtigen.
Den Feldgeſchwornen werden Sie bei dieſer Gelegen— heit zugleich die genaue Beobachtung der§o. 18, 19 und 20 ihrer Inſtruction die Erhaltung der Gemarkungs—⸗, Flur⸗ und Gewanngränzmale einſchärfen.
Friedberg den 20. Dezember 1843.
Küchler.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Landgeſtüts-⸗Anſtalt, insbeſondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgeſtütsbeſchäler für 1844.
Sie werden mir anzeigen, welche Anzahl von Bedeck— ſcheinen Sie für 1844 noͤthig haben, wo ich Ihnen ſolche dann nebſt Verzeichniſſen zuſenden werde.
Grünberg den 4. Januar 1844. Ouvrier.
Auszüge aus dem Regierungsblatte.“) Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 37 vom 23. Dez. v. J.
III. Bekanntmachung Großh. Oberpoſtinſpection vom 11. Dez., daß in die an den Großh. Poſtbureaux und an anderen Orten aufgeſtellten Briefkaſten Briefe an Großh. Behörden überhaupt nicht eingelegt werden durfen; insbe⸗ ſondere iſt aber unterſagt, ſowohl dienſtliche als Privat-An—
*) Zwar iſt das Regierungsblatt wohl in allen Gemeinden des Groß— berzogthums verbreitet, ebenſo die Landeszeitung, in der ſich im⸗ mer ausführliche Auszüge aus dem Regierungsblatte finden, den⸗ noch aber läßt ſich vorausſetzen, daß nicht jeder Leſer des Intel⸗ ligenzblattes auch Leſer obengenannter Blätter iſt und daß darum das im Regierungsblatte ſich Findende ſo allgemein bekannt nicht wird, wie es eigentlich werden ſollte und wie es Viele wünſchen. Wir wollen darum von dieſem Jahre an auch im Jutelligenzblatte
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