Ausgabe 
3.7.1844
 
Einzelbild herunterladen

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 18.

1. Bekanntmachung des Gr. Miniſt. des Inn. und Juſtiz vom 25. Juni, die dießjährige Induſtrieausſtellung in Berlin betr. Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. April d. J. in Nr. 16. des Regierungs⸗ blattes über die vom 15. Auguſt d. J. an, acht Wochen hindurch, zu Berlin ſtattfindende Induſtrieausſtellung wird hiermit Folgendes nachträg⸗ lich zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Nach einer weiteren officiellen Mittheilung des k. preußiſchen Miniſteriums hat daſſelbe beſchloſſen, für ſämmtliche, nach geſchehener Anmeldung, an dieCommiſſion für die Ge⸗ werbeausſtellung in Berlin/ eingehende, zur Ausſtellung beſtimmte Gegen⸗ ſtände, ohne Unterſchied, ob ſolche aus dem k. preußiſchen Gebiete oder aus dem Gebiete eines anderen Vereinsſtaates oder eines der übrigen zur Theilnahme eingeladenen deutſchen Staaten herſtammen, bis zum Ge⸗ wicht von vierzig Pfund die Portofreiheit auf den preußiſchen Poſten zu gewähren, zu welchem Zwecke die betr. Sendungen von dem Abſender mit ſeiner Namensunterſchrift und mit der Rubrik:Gegenſtände der Ge⸗ werbeausſtellung in Berlin/ zu bezeichnen ſind. Zugleich hat die könig⸗ lich preußiſche Regierung den Termin, bis zu welchem die Transport⸗ koſten für die zur Ausſtellung kommenden Gegenstände zum Behuf deren Erſtattung aus dem Reinertrage der Ausſtellungseinnahmen bei der ge⸗ nannten Commiſſion liquidirt werden müſſen, auf den 1. Jan. 1845 er⸗ ſtreckt. Die Koſten der Hin⸗ und Herſendung derjenigen Induſtrieer⸗ zeugniſſe, welche von Angehörigen des Großherzogthums, nachdem die ein⸗ zelnen Gegenſtände zuvor von der betreffenden Prüfungs⸗Commiſſion für zuläſſig zur Ausſtellung erklärt worden ſind, auf die bevorſtehende Gewerbe⸗ Ausſtellung zu Berlin kommen, werden, ſoweit der Reinertrag der Aus⸗ ſtellungseinnahmen zu deren Deckung nicht hinreicht, aus der dieſſeitigen Staatskaſſe auf vorherige Liquidation erſtattet. i V. Dienſtnachrichten: Am 27. April wurde dem Geh. Cabi⸗ netsſecretär, Geh. Rath Schleiermacher dahier die Direction des Mu⸗ ſeums mit alleiniger Ausnahme der Hofbibliothek übertragen; am 7. Mai dem evangel. Pfarrer Lehr zu Volkartshain die 2 evangel. Pfarrſtelle 10 Schotten verliehen; der Acceſſiſt bei der 2. Abtheilung der Rechnungs⸗ mmer⸗Juſtificatur Schneider zum Probator dabei, und der Pfand⸗ meiſter Scriba zu Großgerau zum 1. Domänenboten bei dem Rentamte Darmſtadt ernannt; am 8. Mai dem Schulamtscandidaten Wenzel von Friedberg, dermalen zu Niederflorſtadt, die neu errichtete 2. evang. Schul⸗ lehrerſtelle zu Niederflorſtadt übertragen; am 11. der von den Frhrn. v. Riedeſel auf die evang. Schullehrer- und Organiſten⸗Stelle zu Altenburg präſentirte Schulcandidat Kranz daſelbſt für dieſe Stelle, am 13. der Gaſtwirth Reuning zu Echzell als Poſtexpeditor daſelbſt beſtätigt; am 15. dem Schulvicar Stöcker zu Weidenhauſen die vereinigte evangel. Schullehrerſtelle zu Römershauſen und Rachelshauſen; dem Schulcandi⸗ daten Werner aus Mainz die bisher proviſoriſch von ihm verſehene Stelle eines Geſanglehrers an ſämmtlichen Mädchenſchulen zu Mainz, und der Schulcandidatin Keller von da die von ihr bisher proviſoriſch ver⸗ ſehene Stelle einer Lehrerin an der oberen Mädchenſchule zu Finthen übertragen, ſodann der von dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach auf die evangel. Schullehrerſtelle zu Freienſeen, präſentirte Schullehrer Zöck⸗ ler zu Grünberg für dieſe Stelle beſtätigt; am 17. der von dem Herrn Grafen zu Solms⸗Laubach auf die evang. Pfarrſtelle zu Freienſeen prä⸗ ſentirte Pfarrvicar Blumhof zu Kirchberg für dieſe Stelle beſtätigt; am 28. dem Pfarrer Ebel zu Reiskirchen die evang. Pfarrſtelle zu Queck⸗ born übertragen.

VI. Militärdienſtnachrichten: Am 17. April wurde der Haupt⸗ mann Weller im 3. Inf.⸗Reg. auf ſein Nachſuchen in den Ruheſtand verſetzt. Mit Patenten vom 24. April wurde der Oberlieut. Schwaner vom 1. Inf.⸗Reg. zum Hauptmann im 3. und der Lieut. Lein vom 4. zum Oberlieut. im 1. Inf.⸗Reg. ernannt. Am 25. April haben S. K. H. der Großherzog den Oberlieut. Prinzen v. Wittgenſtein zu Aller⸗ höchſt Ihrem Flügeladjutanten und zum Rittmeiſter allergnädigſt ernannt. Mit Patenten vom 2. und 4. Mai wurden die Lieutenante Lichtenberg im großh. Artilleriecorps und v. Grolman im Garderegiment Chevaux⸗ legers zu Oberlieutnanten ernannt. Am 22. Mai wurde dem Lieutenant Keim vom 4. Inf.⸗Reg. der nachgeſuchte Abſchied aus dem Militär⸗ dienſte bewilligt.

VII. Concurrenz für: die evangeliſche Schullehrerſtelle zu Offenthal, Kr. Offenbach, mit 265 fl. 41 kr., einſchließlich der Koſten für Heitzung des Schullocals(Präſentation des Herrn Fürſten zu Iſenburg⸗ Birſtein); die evang. Schullehrerſtelle zu Buchenau, Kr. Biedenkopf, mit 292 fl., einſchl. des Glöckner und Kirchendiener-Gehalts.

VIII. Geſtorben ſind: Am 1. Mai der penſ. Hauptmann Keim; am 10. der penſ. Correctionshausverwalter Bernhard zu Mainz; am 12, der evang. Pfarrer Dittmar zu Bickenbach; am 13. der Landge⸗ richtsdiener Gröninger zu Grünberg; der Dekan und Pfarrer Schmidt zu Büdingen; am 18. der penſ. Schullehrer Heſſe zu Planig; am 5. Juni der penſ. Oberlieut. Klos; am 7. der Syndicus der milden Stif⸗ tungen und Rechner des geiſtl. Landkaſtens, Hofgerichtsadvocat Fuhr 1.

zu Gießen; am 9. der penſ. Oberſt Meiſter und der penſ. Oberarzt Dr. Grünewald.

* 206.

.. nn Der ſtaͤdtiſche Leſeverein zu Butzbach. 2 1 0 3 Man ſchreibt uns von Butzbach:Es würde wohl i g. 110 für die Leſer Ihres Intelligenzblatts von Intereſſe ſeiz, 5 die ache Etwas über den ſtädtiſchen Leſeverein dahier zu erfahren. da 10 ein de* ein Aufſatz über Leſevereine auf dem Land die Ei fab biaſe e richtung ſolcher Anſtalten beſpricht, wäre vielleicht der M. een 1 woe druck der Statuten nicht unzwecknäßig. Für den Fal, gan er 0 daß Sie ſich hierfür intereſſiren ſollten, lege ich ein Büch, betend verzeigniß bei.) l. 2 5 des Mitg St a t nt e n 0 0 Ende des ſtädtiſchen Leſe-Vereins zu Butzbach. Tete anzeigt Art. 1. Der Leſeverein beſteht aus den Bewohnm fie Jahr, der Stadt Butzbach und deren Umgegend. Sein Zweck t A 1 chen ee durch eine dazu geeignete Bibliothek 105 45 vermitteln. dle und ver Art. 2. Der Verein wird durch ſieben Vorſteher i niet dises Ge der Weiſe verwaltet, daß ein Jahr drei, und das anden n den die Re vier aus der Geſellſchaft gewählt werden, und jeder y.. At. 12 ſteher ſein Amt alſo zwei Jahre verſieht. Die Austretende ag auf die Len können zur Annahme des Amts bei der unmittelbar nag werdefühtung

ihrem Austritte erfolgenden Wahl nicht gezwungen werden, a Art. 3. Der Vorſtand hat die Anſtalt zu vertreten, einen Diener anzunehmen, für das Local zu ſorgen ꝛc. u. Derſelbe hat vorerſt die Austheilung der Bücher zu beſorgen, und wenn es ſpäter nöthig ſein ſollte, einen Bibliothelg anzunehmen, hieruͤber die Entſchließung des Vereins ein holen. Mit der Verwaltung der Kaſſe und den damit in Verbindung ſtehenden Geſchäften wird der Vorſtand ein Mitglied aus ſeiner Mitte beauftragen.

Art. 4. Jährlich werden zwei Generalverſammlungen am erſten Mittwoch im Juli und am 2. Januar gehalten. Der Vorſtand hat hierbei ein Verzeichniß uͤbg die Bücher vorzulegen, welche er zum Ankauf Mane hat. Es ſteht aber auch jedem Mitgliede das Recht zu, uͤber die Auswahl der Bücher Vorſchläge zu machen, worauf von den anweſenden Theilnehmern ein Beſchluß über ſämmt, liche neu anzuſchaffenden Bücher gefaßt wird. Der Vor ſtand hat das Recht, ausnahmsweiſe in einzelnen Fälln Anſchaffungen zu machen, welche nach ſeinem Ermeſſen in Intereſſe der Geſellſchaft liegen. a

Art. 5. Der Vorſtand darf bei Ankauf der Buche nicht weiter gehen, als es die Kräfte der Geſellſchaft er lauben, und hat in der Verſammlung am 2. Januar dem Stiftungstage des Vereins Rechnung abzulegen, An dieſem Tage findet auch die Wahl der Vorſteher naß Art. 2 Statt

Art. 6. Vorläufig wird der Mittwoch in jeder Woche zum Abholen und Abliefern der Bücher in dem auf den Rathhaus beſtimmten Lokal feſtgeſetzt. f

Art. 7. An Einheimiſche können jedesmal nur zwel und an Auswärtige vier Bände abgegeben werden, welche von den erſteren binnen drei, von letzteren binnen vier Wochen abzuliefern ſind. Die Leſezeit kann ubrigens vom Vorſtald auf weitere drei, resp. vier Wochen verlängert werden.

Art. 8. Erfolgt die Rückgabe der Bücher nicht der Art 7. feſtgeſetzten Zeit, ſo verfällt der Säumige iu eine Strafe von 2 Kreuzern, welche ſogleich bei dem holen zu entrichten ſind. Auswärtige haben außerdem nog 0

1

*) Wir entſprechen gerne dieſem Verlangen, wie wir überhaupt jeg Mittheilung willkommen heißen, welche, mit Berückſichtigung des beſchränkten Raums unſers Blattes, gemeinnütziges Streben beſprich. Wir hätten auch ſchon gerne dieſes Leſevereins gedacht, wenn ei

ud Kaagebuch Mt.. nenmehtbeit de and oder das Art. 14. räthig iſt, win für 6 kr. zu n. Att. 15.

welche nicht T

Enafe für jed

Bekauntma

*

Edi (NI0) lleber en Jobann Jof gericht der Prob Lonturs⸗ Prozeß e und unbekannte ordert werden dab Vermögen ſo Mittwoch Vor. Abier anzumelden ſe damit ausgeſe düpoſtion über leben. In dieſem Tern ku, den Conturs den zu beſeitigen ſchenende Gläu Uulmachten zum den haben. duch ſoll bei! 0 gemacht wer ſſchläch ihres Helen, weßbal . das Permö⸗ Alwe bei Vert uſigt bleibe Aſcennende beka Wag den Bes wan angehen,

Uulbach den

freundliche Hand uns nur früher eine kleine Notiz hätte zugeßſt laſſen. Der Verein wurde, wie wir vernehmen, am 2. Jann 1843 gegründet und beſitzt bereits an 600 Bände. 3

ie Red.

. Heſſ. G

Mbeſt

0 dunſte