Ausgabe 
3.7.1844
 
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207.

den Botengang fuͤr die Stunde 12 Kreuzer zu be⸗ ahlen.

5 Art. 9. Bei Beſchädigung eines Buches hat der Vor⸗ ſtand die entſprechende Entſchädigung zu beſtimmen; und wenn ein ſolches nicht zurückgeliefert worden, iſt der Laden preis hierfür zu entrichten. Iſt dieſes Buch ein Band von einem ganzen Werk, ſo iſt der Schuldige fur dieſes haftbar und hat, wenn er den fehlenden Band nicht binnen einer vom Vorſtand zu beſtimmenden Friſt nachliefert, ſolches ganz zu bezahlen.

Art. 10. Jeder Theilnehmer hat bei dem Eintritt, und jedes Mitglied jährlich, einen Gulden zu entrichten. Wer bis Ende December ſeinen Austritt dem Vorſtand nicht ſchriftlich anzeigt, wird ſo angeſehen, als ſei er für das fol gende Jahr Mitglied der Geſellſchaft geblieben.

Art. 11. Sämmtliche Mitglieder des Vereins unter werfen ſich als ſolche der Jurisdiction Großh. Landgerichts dahier und verzichten auf alle Einreden gegen die Zuſtän digkeit dieſes Gerichts. Der Verein wird in Klagſachen von dem die Rechnung führenden Vorſtandsmitglied vertreten.

Art. 12. Zur Vernehmung etwaiger Wuͤnſche in Be zug auf die Verwaltung, das Lokal u. dgl., ſowie zur Be⸗ ſchwerdeführung gegen den Vorſtand wird ein Deſiderien⸗ und Klagebuch in dem Vereinslokal offengelegt.

Art. 13. Bei allen Abſtimmungen entſcheidet Stim menmehrheit der Anweſenden, bei Stimmengleichheit der Vor⸗ ſtand oder das Loos.

Art. 14. So oft eine größere Anzahl Bücher vor räthig iſt, wird ein Katalog gedruckt, den jedes Mitglied für 6 kr. zu nehmen verbunden iſt.

Art. 15. Das Abgeben der Buͤcher an Perſonen, welche nicht Theilnehmer des Vereins ſind, iſt bei 30 kr. Strafe für jeden einzelnen Fall unterſagt.

Art. 16. Die Buͤcherſammlung und alle Errungen⸗ ſchaft des Vereins kann auf keine Weiſe vertheilt oder ver⸗ kauft werden; ſie bleiben vielmehr unveräußerliches Eigen⸗ thum der Stadt Butzbach.

Kirchenbuchs⸗Auszug vom Mai 1844. Laubach.

Getraute:

Conrad Franz II., Wittwer, Bürger und Schuhmachermeiſter und Anna Margaretha Thomer, des Ortabürgers Johann Konrad Tho⸗ mer in Einartshauſen eheliche, ledige Tochter.

Getaufte:

5. Dem hieſigen Bürger und Schuhmachermeiſter Konrad Franz II. ein Sohn, Wilhelm, geb. den 15. Februar.

12. Dem hieſigen Bürger und Schmiedmeiſter David Gromm eine Tochter, Maria Katharina, geb. den 26. April.

12. Dem hieſigen Bürger und Drechslermeiſter Konrad Bindhammer eine Tochter, Johannette Maria, geb. den 3. April.

12. Dem hieſigen Ortseinnehmer Dieterich Casparp eine Tochter, Louiſe, geb. den 17. April.

16. Dem bieſigen Bürger, Schloſſermeiſter und Gemeinderathsmitglied Chriſtoph Hruſchka eine Tochter, Louiſe Amalie Eliſabetha Chriſtiane, geb. den 19. April.

19. Dem hieſigen Bürger und Ackermann Chriſtian Diehl eine Tochter, Maria, geb. den 1. Mai. 0

29. Dem bieſigen Bürger und Gr. Poſtexpeditor Herrn Konrad Fink eine Tochter, Emilie Sophie Marie, geb. den 12. Mai.

30. Dem praktiſchen Arzt dahier Herrn Dr. med. Ludwig Steinmetz ein Sohn, Georg Philipp Hermann, geb. den 27. März.

Beerdigte:

22. Catharina Margaretha, des hieſigen Bürgers und Frauenſchneiders Friedrich Seitz Tochter, alt 3 Monate 26 Tage, f den 19. Mai.

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barem Gebote der Zuſchlag alsbald ertheilt

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Edictalla dung.

(810) ueber das Vermögen des verſtorbe⸗ nen Jobann Joſt Dietz in Utphe hat Gr. Hof⸗ gericht der Provinz Oberheſſen den förmlichen Concurs⸗Prozeß erkannt, weßbalb alle bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit aufge⸗ fordert werden, ihre etwaigen Anſprüche an das Vermögen ſo gewiß im Termin Mittwoch den 24. Juli d. J., Vormittags 8 Uhr,

dahier anzumelden und zu begründen, als ſonſt ſie damit ausgeſchloſſen werden und bei der Dispoſition über die Maſſe unberückſichtigt bleiben.

In dieſem Termin ſoll zugleich verſucht wer⸗ den, den Concurs durch ein gütliches Abkom⸗ men zu beſeitigen, weßhalb perſönlich nicht erſcheinende Gläubiger ihre Mandatare mit Vollmachten zum Vergleichsabſchluß zu ver⸗ ſehen haben..

Auch ſoll bei dieſer Gelegenbeit ein Ver ſuch gemacht werden, die Kinder des Cridars binſichtlich ihres älterlichen Vermögens gleich⸗ zuſtellen, weßhalb zugleich etwaige Anſprüche an das Vermögen der Johann Joſt Dietz Wittwe bei Vermeidung, daß ſie ſonſt unbe⸗ ruͤckſichtigt bleiben, anzumelden ſind. Nicht erſcheinende bekannte Gläubiger werden über all als den Beſchlüſſen der Mehrheit beige⸗ treten angeſehen. ö

Laubach den 31. Mai 1844.

Gr. Heſſ. Grafl. Solmſ. Landgericht daſ. Brumhard.

Arbeits-VPerſteigerung. (869) Dienſtag den 9. Juli l. J., Vormit⸗

tags um 11 Ubr, ſollen in Steinbach in der Wohnung des Gaſthalters Höck die Chauſ ſirungsarbeiten der Staatsſtraße durch die Gemarkung Steinbach öffentlich an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden. Friedberg den 20. Juni 1844. Der Gr. Heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen.

Bekanntmachung. (880 Künftigen Donnerſtag den 4. Juli, Vormittags um 10 uhr, werden auf dem Gräfl. Solms Rödelbeim'ſchen Braunkohlen⸗ bergwerke bei Bauernheim nachbenannte Ge genſtände, als:

1) eine große Quantität Grubenſeile von verſchiedener Lange, zu Heu-, Brunnen⸗ und Scheuerſeilen brauchbar;

2) 24 Stück Laufkarren zum Bauweſen, Chauſſee- und Wegbau brauchbar;

3) 15 Stück Abſtechſchippen und altes Ciſen werk ꝛc.

meiſtbietend verkauft. Bemerkt wird bierbei,

daß von den unter 1 und 2 bemerkten Gegen⸗

ſtänden jeden Tag gegen den Abſchätzungs werth auf genanntem Bergwerk aus freier

Hand abgegeben werden können.

Oſſenheim den 26. Juni 1844. Weis, Rentmeiſter.

Hofraithe-Verſteigerung. (885) Montag den 8. Juli l. J., Morgens um 10 Uhr, ſoll in bieſigem Rathhauſe auf freiwilligen Antrag des Säcklers Georg Rauſch dahier, deſſen Hofraithe, beſtehend in Wohn haus und Stall, an der Stadtkirche und an Guſtav Gerlach gelegen, ſodann 103% Ruth. Garten beim Gäßchen an Chriſtoph Bollonier und 178 Ruth. an der Seebach neben Wil⸗ helm Kräuter und Jacob Oberländer, öffent lich meiſtbietend verſteigert und bei annehm⸗

werden.. Friedberg den 25. Juni 1844.. Der Grßh. Heſſ. Burgermeiſter D. Fritz. Zur Nachricht für die Braunkohlen⸗Conſumenten des Dorheimer Bergwerks.

(902) Da ſchon oft der Fall vorgekommen iſt, daß Braunkohlen⸗-Conſumenten beſonders beim Bezug der Kohlen auf Bürgſcheine über die einzeln verabfolgten Ladungen Beſcheini⸗ gungen verlangt haben, hierorts aber bei einem frequenten Verkaufe ohne dazu eingerichtete gedruckte Formulare dieſem Verlangen nicht entſprochen werden kann, ſo iſt die Veran⸗ laſſung getroffen worden, daß ſolche Formu lare bei Herrn Buchdrucker Bindernagel zu Friedberg ſtets zu haben ſind und zwar um den billigen Preis von 2 kr. pro Bogen. Ein Bogen ſchon iſt hinreichend, ſich mebrere Jahre lang eine ſtete Nachweiſung über ſeinen Koh lenbezug zu verſchaffen.

Diejenigen Braunkohlen-Abnehmer, welche ſolche Beſcheinigungen wünſchen, werden daher erſucht, ſich die nöthigen Formulare dazu, welche auch der Gr. Unterrechner Hamm vorrätbig hat, zu verſchaffen, widrigenfalls ihrem Wunſche nicht entſprochen werden kann.

Dorheimer Bergwerk am 28. Juni 1844.

Der Gr. Heſſ. Berginſpector A. Storch.

Aufforderung. (903) Anſprüche an den Nachlaß des Georg Lang dahier ſind Freitag den 2. Auguſt, Nach mittags 2 Ubr, anzuzeigen, widrigenfalls ſie bei der Theilung nicht berückſichtigt werden.

Friedberg am 21. Juni 1844. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Löw.