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2 7 Forſchrift einſchärfe, mache ich Sie zugleich auf die nach—
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Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
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die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
N 6 Ein neues Halbjahr⸗ Abonnement
eff das wöchentlich zweimal erſcheinende„Intelligenz-Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Juli. Geneigte Beſtellungen wlle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.— Tbonnementspreis: das Halbjahr 40 kr., durch die Poſt bezogen 48 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zellen zuſammen 7 kr.; die ditte und jede folgende Zeile 2 kr.— Aufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſämmtliche Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. betreffend: 105 1 der Gebäude in der Brandverſicherungs⸗ nſtalt. Nach der Vorſchrift im§. 8. der höchſten Verordnung om 2. Februar 1841 haben die Gr. Bürgermeiſter gleich—
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Fkitig mit den Brandverſicherungs-Declarationen auch die
Drtsbrandkataſter an mich einzuſenden. 4 Dieſer höchſten Vorſchrift iſt bisher häufig nicht nach—
2011 elebt worden, indem den eingeſendeten Declarationen die
Oxtsbrandkataſter in der Regel nicht beilagen. U Indem ich Ihnen daher die genaue Befolgung jener
geiligen Folgen aufmerkſam, welchen Sie ſich und die , Brundbeſitzer durch irgend eine Verſäumniß und namentlich
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urch das nicht vorſchriftsmäßige Einſenden der Ortsbrand— Ataſter ausſetzen. Schließlich bemerke ich noch, daß die Brandverſiche—
J.
ungs⸗Declarationen bisher noch nicht überall ganz nach den
Zorſchriften jener Verordnung und den denſelben anhängen— en Muſtern abgefaßt wurden, worauf inskünftige mit Nach—
%% ruck gehalten werden wird.
Friedberg den 24. Juni 1844. Küßch ler.
Der Großherzoglich Heſſiſche 0 Kreisrath des Kreiſes Hungen
an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Anpflanzung von Obſtbäumen auf den die Vieinal⸗
4. wege begränzenden Grundſtücken.
Indem ich Ihnen die nachſtehende Bekanntmachung zur Nachricht und Veröffentlichung mittheile, fordere ich Sie nuf, die eingehenden Beſtellungen längſtens bis zum 15.
* und alle, welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags Blatt.
Juli d. J. bei mir abzugeben, widrigenfalls dieſelben unbe— rückſichtigt bleiben müſſen.
Hungen den 19. Juni 1844.
Follenius. Bekanntmachung, den Bezug von Obſtbäumen zur Anpflanzung auf den die Vicinalwege begrenzenden Grundſtücken.
Mit Bezug auf das in obigem Betreff unterm 28. Febr. 1842 von dem Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz erlaſſene Ausſchreiben, betreffend unſere Vermit— telung zum Bezuge von Obſtbäumen für den angezeigten Zweck(Nr. 65 des Intelligenzblatts von 1842) wird hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß der Preis eines Hochſtammes ſich bei Aepfel- und Birnbäumen auf 26 bis 28, bei veredelten Kirſchbäumen auf 22, bei Nußbäumen auf 16 bis 18 kr. und bei Zwetſchenbäumen auf 15 bis 16 kr. berechnen wird, und daß Beſtellungen hierauf auf künftiges Spät-, wie das Frühjahr 1845 längſtens bis zum 15. Juli bei den Großh. Kreis- und Landräthen eingelangt ſein müſſen, wenn auf deren Effectuirung mit Sicherheit gerechnet werden will.
Darmſtadt den 11. Mai 1844.
Gr. Heſſ. Central-Behörde der landwirthſch. Vereine.
Der Großh. Rentamtmann Praͤtorius an ſaͤmmtl. Gr. Buͤrgermeiſter des Rentamtsbezirks Schotten.
In Folge meiner Ernennung zum Rentbeamten des Bezirks Schotten habe ich heute mein neues Amt angetreten.
Indem ich Sie hiervon in Kenntniß ſetze, erſuche ich Sie, dies mit dem Anfügen in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen, daß die Zahltage, ſowie Audienztage für ſonſtige Angelegenheiten, vor der Hand, wie bisher, Mittwoch und Donnerſtag beibehalten bleiben, und außer dieſen Tagen weder Zahlungen empfangen noch geleiſtet werden können.
Schotten den 24. Juni 1844. Prätorius.
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