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* Gelde: Aer 13 neue V. e.
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Empfangs ⸗Beſcheinigung. Fuͤr die Abgebrannten in Steinbach iſt weiter eingegan⸗ gen von G. H. dabier 2 fl. 20 kr. C. Wahl. Für die Brandbeſchädigten zu Steinbach ſind weiter ein— gegangen: aus der Gemeindekaſſe zu Bodenrod 6 fl. Zu⸗ ſammen mit den im vorigen Blakte angezeigten 516 fl. 40 kr. 522 fl. 50 kr. Friedberg den 15. Auguſt 1842. Buß.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
NN
Oeffentliche Ladung. (966) Nachdem die bekannten Gläubiger des An— dreas Bodenröder von Rockenberg über dle Ver— äußerung und Vertheilung des Vermögens deſſelben übe reingekommen ſind, werden ſowohl Andreas Bo— denröder, als Alle, welche Anſprüche an das Ver⸗ mögen machen und ſich noch nicht gemeldet haben, hiermit aufgefordert, im Termin Mittwoch den 24. Auguſt l. J., Vormittags 8 Uhr, dahier zu erſcheinen, der erſtere, um etwaigen Ein— wand gegen die Vertheilung und Veräußerung vor- zubringen, die letzteren, um ihre Anſprüche zu liqui⸗ diren und zu begründen, widrigenfalls jeuer wie dieſe ausgeſchloſſen und die beantragte Vertheilung und Veräußerung vollzogen werden wird. Butzbach den 12. Juli 1842. Großhzgl. Heſſ. Landgericht daſelbſt Völker. Bauarbeiten zu Niedereſchbach. (1007) Freitag den 19. Auguſt d. J., Vormittags 11 Uhr, ſollen zu Niedereſchbach die zur Herſtellung des Pfarrgebäudes daſelbſt nöthigen, nachſtehend na— her verzeichneten, Arbeiten an Ort und Stelle öffent— lich verſteigt und dem Wenigſtnehmenden begeben werden. Maurerarbeit, voranſchlagt zu circa 120 fl. 6
Zimmerarbeit 160„ Dachdeckerarbeit 6„ Schreinerarbeit 170„ Schloſſerarbeit 30% Glaſerarbeit 45„ Weißbinderarbeit 180% Pumpenarbeit 30%
Friedberg den 27. Juli 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Garten ⸗Verſteigerung. (1075) Montag den 29. August, Vormittags um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe der Stadthof und Bleichgarten hieſiger Stadt auf dem Hauck, an Chriſtian Hanſtein gelegen, in zwei Abtheilunzen, jedoch blos zu einem Bauplatz, öffentlich an Meiſt⸗ bietende verſteigert werden. Friedberg den 9. Auguſt 1842. 8 Der großh. heſſ. Burgermeiſter D. Fritz. Gras verſteigerung. (1082) Freitag den 19. d. M., Vormittags 11
Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhaus das Heugras von circa 7 Morgen Gemeindewieſen in der Weinbach, oͤffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerung auf ortsübliche Weiſe in ihren reſp. Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen.
Niederwöllſtadt den 11. Auguſt 1842. Der Gr. Beigeordnete
Weith.
Bekanntmachung.
(1083) Die Offenlegung der Grundbücher von den Gemarkungen Langsdorf, Niederbeſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villingen, Krei— ſes Hungen betreffend.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht, daß die neu errichteten Grundbücher der Ge— markungen Langsdorf, Niederbeſſingen, Non— nenroth, Röthges und Villingen in dem Bu— reau der betreffenden Bürgermeiſter zu Langsdorf, Niederbeſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villin— gen offen gelegt worden ſind.
Die Betherligteu ſind befugt, dieſelben während der Zeit der Offenlegung in dieſen Lokalen einzuſe— hen, auch gegen die Gebühr von den betreffenden Großhzgl. Bürgermeiſtern der Gemeinden Langsdorf, Niederveſſingen, Nonnenroth, Röthges und Villingen Grundbuchsauszüge(Geſchoſſe) zu verlangen. Auch werden ſie durch Letztere auf die von den Feldge— ſchwornen entdeckt werdenden ſie betreffenden Fehler aufmerkſam gemacht werden.
Allen denjenigen welche ſich bei den Angaben der Grundbuͤcher rückſichtlich des Beſitzſtandes für beſchwert erachten, ſteht es frei, binnen einer un— ſtrecklichen Friſt von 6 Monaten ihre Anſtände ent— weder auf gütlichem Wege bei dem Buͤrgermeiſter der betreffenden Gemeinde, vor welchen ſie ihren Gegner einladen laſſen können, zu beſeitigen, und inſofern dieſes nicht von Erfolg iſt, ihre Anſprüche bei dem für die Beſſtzſtreitigkeiten zuſtändigen Ge— richte geltend zu machen. Iſt dieſes Gericht ein anderes als das unterzeichnete, ſo haben ſie davon, daß Letzteres geſchehen, binnen eben dieſer Friſt die Anzeige zu machen. Dieſelbe Anzeige liegt ihnen binnen derſelben Friſt alsdann ob, wenn ſie vor Offenlegung der Grundbücher gegen den daſelbſt ein— getragenen Beſitzer eine Beſitzklage angeſtellt hatten.
Nach Ablauf dieſer Friſt wird der Beſitz, wie ihn die Grundbücher angeben, in Bezug auf die Per— ſonen der Beſitzer in allen den Fallen für richtig angenommen, in welchen weder eine guͤtliche Beſei— tigung bei den betreffenden Bürgermeiſtern zu Pro— tocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeich— neten Gerichte zur Anzeige gebracht worden iſt.
Die neuerſtreckliche Friſt von 6 Monaten geht mit dem 28. Februar 1843 zu Ende.
Hungen am 4. Auguſt 1842. Das Gr. Heſſ. Fürſtl. Solms-⸗Braunf. Landgericht Hofmann. Draudt.


