Ausgabe 
5.10.1842
 
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ollte, kehrte in ſein Bett er damals Ar, von wel⸗ rechen hatte. meinen Ruf ergt, nichts

Möge mir Freunde des geben

thoͤrden.

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abweſende Johann Jacob Weil von Niederwöllſtadt, deſſen Aufenthalt hierorts unbekannt iſt, wurde nach dem beigebrachten Taufſchein im Jahr 1770 gebo⸗ ren, hat alſo das 70. Lebensjahr bereits zuruͤckge⸗ legt. Mit Rückſicht hierauf und auf die Beſtim⸗ mungen des Solmſer Landrechtes bezugnehmend, hat Johann Karl Weil von Niederwöllſtadt, der Bru der des Abweſenden, um Ueberweiſung des ſeit dem Jahr 1818 curatoriſch verwalteten Vermögens des ſelben gebeten.

Es ergeht daher an gedachten Johann Jacob Weil oder deſſen etwaige Leibeserben, ſowie an alle diejenigen, welche Erbanſprüche an das Vermögen des Abweſenden bilden zu können glauben, öffent liche Aufforderung, umſogewiſſer binnen 3 Monaten bei unterzeichnetem Landgericht ſich zu melden, als ſonſten, ohne weitere desfallſige Bekanntmachung, Johann Jacob Weil für verſchollen erklärt, ſein Vermögen aber ſeinem Bruder Johann Karl über antwortet werden ſoll.

Friedberg den 2. September 1842.

Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edictalla dung. (1055) Auf erfolgte Concurserkennung des Schrei nermeiſters Johannes Seiboldt IV. zu Vilbel wird Liquidationstermin auf

Mittwoch d. 12. Oktbr. l. J., Vorm. 8 Uhr, beſtimmt, in welchem Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche an die Maſſe haben, ſolche bei Vermeidung des Ausſchluſſes von derſelben, da hier geltend zu machen, auch ſich auf Vergleichs-Vor⸗ ſchläge und über Beſtellung eines Maſſe-Curators

erklären müſſen, widrigenfalls ſie an die Beſchlüſſe

der Mehrheit der Liquidanten gebunden ſind. Großkarben den 5. Auguſt 1842. Gr. heſſ. Landgericht Limpert. erden g. (1148) Nachdem die Ablöſung des der Freiherr lichen Familie von Schenk zu Schweinsberg zuſte henden Zehnten in der Gemarkung Weckesheim, wo von das Abloͤſungskapital zu 16,795 fl. 57 kr, die Rente aber zu 933 fl. 6 ½ kr. berechnet iſt, ange⸗ ordnet worden, ſowie der Hauptmann Freiherr Lud⸗ wig Ernſt Schenk zu Schweinsberg auf der Sorge jetzt auf Hermannſtein, in dem Verhältniß als Erbe des Hauptmanns Freiherrn von Schenk zu Her mannſtein, als der Bezugsberechtigte anerkannt wird, ſo werden alle bei dieſer Ablöſung Betheiligte, ſie mögen bekannt oder unbekannt ſeyn, nur mit Aus nahme des Großherz. Lehnsfiscus, deſſen Anſprüche bereits anerkannt ſind, aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen 2 Monaten dahier anzuzeigen, als ſonſten die Auszahlung des Ablö ſungskapitals an den genannten Berechtigten geſtat⸗ tet werden wird. Hungen den 27. Auguſt 1842. Großh. Heſſiſches Fürſtl. Solms. Landgericht Hofmann.

Nachricht. (1238) Auf die Bekanntmachung der Gr. Berg⸗ verwaltung zu Dorheim vom 7. d. M. dient Den⸗ jenigen, welche bis jetzt auf dem hieſigen Werk keine Braunkohlen bezogen haben, und daher die vorzuͤg⸗ liche Qualität derſelben aus eigner Wahrnehmung nicht beurtheilen können, zur Nachricht, daß wir fort⸗ während Braunkohlenklötze für 10 kr., und vom 1. Oktober an, für 11 kr. den Centner ablaſſen, welche nach den vergleichenden Verſuchen eines praktiſchen Oeconomen und Bierbrauers die Braunkohlenklötze, welche zu Dorheim zu 12 und 14 kr. pro Centner verkauft werden, an Gute übertreffen, weshalb ſich auch das hieſige Werk, wie gegendkundig und aus den hieſigen Büchern jeden Augenblick zu erſehen iſt, eines weit über Dorheim hinaus ſich erſtrecken⸗ den bedeutenden Abſatzes zu erfreuen hat. Weckesheim den 17. September 1842. Der Untererheber Hilger. Oeffentliche Aufforderung. (1277) Alle diejenigen, welche an die Nachlaß⸗ maſſen der Gebrüder Johannes und Philipp Schinz von hier(Söhne von Johannes Schinz) Erſterer geweſener Soldat, Letzterer im Hospital Hofheim verſtorben, Forderungen oder ſonſtige rechtliche An ſprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefor⸗ dert, ſolche, mögen ſie dem Gerichte bereits zur Kenntniß gebracht worden ſein oder nicht, um ſo gewiſſer in dem auf Montag den 7. Novbr. l. J., Vorm. 9 Uhr, hiermit anberaumt werdenden Termin dahier anzu⸗ zeigen und zu begründen, als ſonſt auf ſie bei Verthei lung jener beiden in einander greifenden Nachlaßmaſſen keine Rückſicht genommen werden wird. Da in dem Termin zugleich ein Arrangement verſucht werden ſoll, ſo haben ſich etwa erſcheinende Bevollmächtigte mit genügenden Vollmachten zu verſehen. Groskarben den 26. September 1842. Gr. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl.

Oeffentliche Bekanntmachung. (1278) Zum Verkaufe der den Konrad Sauer's Erben zu Fauerbach J. erblich verliehenen Hofraithe, die Damm⸗ und Teichmühle genannt, beſtehend in Mahlgang und Muͤhlenbau, Scheuer und Stallung mit Nebenbau, nebſt den dazu gehörigen in unge fähr 12 Morgen beſtehenden Grundſtücken iſt Ter min auf

Montag den 7. November l. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Kaufliebhaber werden daher eingeladen, ſich zu der beſtimmten Zeit in der oben genannten Hofraithe zu Fauerbach I. einzufinden, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweiſen und ſich der Eröffnung der Verkaufs bedingungen zu gewärtigen. Butzbach den 27. September 1842. Großhzgl. Heſſ. Landgericht daſ. 3

Calmberg.