Ausgabe 
2.4.1842
 
Einzelbild herunterladen

Jemeinde⸗ en Kreis,

orden oder anzuzeigen es verſteht c ſteht.

oder der

117.

Grundbücher vorhanden, vollkommen übereinſtimmende Tagebücher und Declarationszettel ausgefertigt, wo nach erfolgter Reviſion durch den Steuercommiſſär die Tagebücher zu den Grundbuchsacten, die Decla⸗ rationszettel dagegen zu den Steuercommiſſariatsacten gelegt werden; für die Gemeinden Aſſenheim, Bauern⸗ heim, Hoͤchſt, Ilbenſtadt, Rommelhauſen, Stammheim, Buͤdesheim und Obereſchbach, wo die Grundbücher nach den Flurbüchern aufgeſtellt, werden die Tagebücher in doppelter Ausfertigung, welche in völliger Uebereinſtimmung ſein müſſen, ausgefertigt; für die übrigen Gemeinden, wo noch keine Grundbücher vor⸗ handen, genügt zwar eine einfache Aufſtellung der Tagebücher, es erſcheint aber demohngeachtet als zweck⸗ mäßig, wenn Sie auch hiervon Abſchriften zu den Bürgermeiſtereiacten entnehmen.

Alle Rubriken der Tagebücher ſind mit der größten Sorgfalt auszufüllen, bei gleichen Namen die Bezeichnung als Ir, r 1c. nie zu unterlaſſen, bei jedem Namen, wo der Zuname zuerſt und hierauf der Vorname zu ſetzen iſt, wird das Nummer des betreffenden Steuerzettels, und wenn ein neuer Beſitzer noch nicht in der Steuerliſte vorkommen ſollte, wird N. A.(neuer Artikel) beigefügt. Bei dem Wechſel des alten oder neuen Beſitzers bleibt eine Linie im Tagebuche frei und in die Rubrik Art und Datum der Uebergangsurkunde wird der Tag der Confirmation eingetragen. In letzterer Beziehung wird noch beſonders bemerkt, daß das Ab- und Zuſchreiben in den Flur⸗ und Grundbüchern, blos nach Vorzeigung gerichtlich beſtätigter Urkunden, oder, in den geeigneten Fällen, wo ſolche Urkunden nicht vorkommen, nach dem ſchriftlichen Zeugniſſe des betreffenden Gerichtes darüber, daß eine gerichtlich beſtätigte Urkunde nicht nothwendig ſey, vorgenommen werden darf.(Art. 8 des Geſetzes vom 29. Oktober 1830.)

Aendert ſich die Maſſe eines Grundſtücks, wird ein Grundſtück in mehrere kleinere vertheilt, ſo muſſen außer den vorgeſchriebenen Uebergangsurkunden die nöthigen Zeichnungen mit allen in Zahlen ausgedrückten Dimenſionen, welche zur Aufnahme und Theilung eines Grundſtücks nothwendig ſind, und woraus zugleich die Nebenläger mit Beſtimmtheit entnommen werden können(Meßbriefe), mit den Tage⸗ büchern vorgelegt werden.

Dieſer Satz findet hauptſächlich bei den Gemeinden mit neuen Grundſteuerkataſtern ſeine Anwen⸗ dung; die erwähnten Meßbriefe können bloß durch einen patentiſirten Geometer ausgefertigt werden, welchen in Beziehung der Abänderungen der zu den Grundbuͤchern gehörigen Parzellencharten, die Admi⸗ niſtrativbehörde zu beſtimmen hat und die betreffenden Meßbriefe müſſen von dem Gerichte beglaubiget ſeyn. (Art. 13 der Verordnung vom 13. Dezember 1839.) Wegen der Gleichförmigkeit werde ich ein Formular zu dieſen Meßbriefen entwerfen, welches ſtets vorräthig bei dem Buchhändler Hrn. C. Bindernagel dahier zu erhalten ſein wird.

Endlich iſt noch ein beſonderes Verzeichniß über die ab⸗ und zugehenden Gebäude, zum Behuf der Abänderungen des Brandverſicherungskataſters dem Tagebuche beizuſchließen, welches folgende Ein⸗

richtung haben muß: Verzeichni ß

der Beſitzwechſel der Gebäude in der Gemeinde in dem Jahr Nr. der Ge⸗ Summariſches bäude im Namen Namen Brand⸗ Bemerkungen Brand⸗ Verſicherungs 7 Kataſter. der alten Beſitzer. der neuen Beſtitzer. Kapital. Friedberg den 29. März 1842. i

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Die Amts- oder Audienztage auf dem Steuerkommiſſariat zu Friedberg.

Da ich wegen auswärtigen Dienſtgeſchäften zuweilen von Friedberg abweſend ſein werde, ſo wollen Sie in Ihren resp. Gemeinden gefällig bekannt machen, daß ich den Montag und Dienſtag jeder Woche zu Amtstagen für das Steuerkommiſſariat beſtimmt, daß aber auch an jedem anderen Tage, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, das Büreau von Morgens 8 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr offen iſt und die Angelegenheiten der Steuerpflichtigen beſorgt werden; nur kann ſich an den letzteren Tagen häufig der Fall ereignen, daß ich nicht perſönlich anweſend ſein werde.

Friedberg den 29. März 1842. Hüirſch. Zur wetterauer Chronik.(6) land und derlandwirthſchaftlichen Dorfzeitung, 1) Im Anfange dieſes Jahres bildete ſich, wie manche nützliche Bücher geleſen werden. wir vernommen, in dem Dorfe Gettenau ein Leſe⸗ Wir wünſchen auch dieſem Vereine ein fröhliches

Verein, der bereits 24 Mitglieder zählt, und in Gedeihen. Hoffentlich werden deren noch mehr er⸗ welchem außer einigen Zeitſchriften, als demVater⸗ ſtehen. Bei dieſer Gelegenheit können wir nicht um⸗