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Oktober 1828 verkauft, ohne jedoch Kaufbriefe aus⸗ fertigen zu laſſen. Da nun die Käufer auf Zufer⸗ tigung ſolcher beſtehen, der beſtellte Curator absen- tis aber das Eigenthum an jenen Grundſtücken für den Abweſenden nicht nachzuweiſen vermag, ſo wer⸗ den alle, welche Anſprüche an die in Frage ſtehen⸗ den Grundſtücke, deren Verzeichniß bei dem unter— ſchriebenen Landgericht eingeſehen werden kann, zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, ſolche ſogewiß, binnen ſechs Wochen, von fate an gerechnet, dahier anzuzeigen, als ſonſt ohne Rückſicht auf ſie Kauf⸗ briefe werden ausgefertigt und beſtätigt werden.
Butzbach am 8. Januar 1841. g Großh. heſſ. fuͤrſtl. ſolmſ. Landgericht
Völcker. Calmberg. Edictalla dung.
(59) Joſeph Engel hierſelbſt beſitzt eine Hof⸗ raithe, welche in den Flurbüchern folgendermaßen: die Judengemeinde zu Friedberg,
69.% halbe Hofraithe, in der Judengaſſe, ein
halbes Wohnhaus, getheilt mit H. Wie⸗ ner, an Bärmann Goldbeck, ö Herz Wiener, genannt Goldmann,
68.% halbe Hofraithe, in der Judengaſſe, näm⸗ lich ein halbes Wohnhaus, getheilt mit der Judengemeinde, an Liebmann Grö⸗ dels Wittwe,
eingetragen iſt, und die er von dahieſiger Judenge⸗
meinde erkauft hat, welcher die auf H. Wieners
Namen ſtehende Hälfte des Hauſes verpfändet ge—
weſen ſeyn und in Folge hiervon ebenfalls eigen—
thümlich auf ſie übertragen worden ſeyn ſoll. Aus vorliegenden Akten erhellet zwar, daß Herz Wiener die halbe Hofraithe/ ſchon i. J. 1818 mit Zuſtim⸗ mung der Vorſteher der Judengemeinde, welcher der Kaufſchilling zukommen ſollte, an J. Engel verkauft hat, es iſt aber der Kaufbrief eben ſo wenig ausgefer— tigt worden, als wenig jetzt, wo ſolches von der Juden⸗ gemeinde beantragt iſt, dieſe ihre behauptete Berech— tigung zum Verkaufe der ganzen Hofraithe, oder auch nur eines Theils derſelben urkundlich nachweiſen kann. Auf geſtellten Antrag werden daher alle, welche an die vorgedachten beiden halben Haͤuſer noch Eigenthums— oder ſonſtige Anſprüche zu haben vermeinen, aufge— fordert, ſolche ſogewiß binnen 8 Wochen hier anzu⸗ zeigen, als ſonſt das frühere Eigenthumsrecht der hieſigen Judengemeinde an der ganzen Hofraithe, ſomit deren Befugniß zu dem Statt gefundenen Ver— kaufe als genügend nachgewieſen angeſehen, ſofort dem deßfallſigen Kaufbriefe für Joſeph Engel die
gebetene richterliche Beſtätigung ertheilt werden wird.
Friedberg den 2. Januar 1841. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Hofraithe-Verſteigerung.
(60) Auf freiwilligen Antrag der Bürger, Kuͤfer
und Wirth Friedrich Adam Rodaug'ſchen Eheleute
ſoll Donnerſtag den 4. Februar, Morgens 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren ihnen eigenthümlich zu— ſtehende Hofraithe, Pag. u. Nr. 51%, beſtehend in Wohnhaus und Stall daran, nebſt dazu gehören— dem Bäuchen und Keller, öffentlich meiſtbietend ver⸗ ſteigert werden. Friedberg den 21. Januar 1841. Der Beigeordnete Bender. Oeffentliche Aufforderung. (78) Der großh. badiſche Oberſt-Kammerherr, Freiherr von Edelsheim zu Karlsruhe, hat in der Gemarkung Rendel eine Neurott-Zehnt-Rente, im Geldanſchlage von 80 fl. zu beziehen, welche nach dem Geſetze vom 27. Juni 1836, abgelößt werden ſoll. Alle diejenigen, welche bei dieſer Ab- löſung betheiligt ſind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechtsanſprüche um ſo gewiſſer binnen 2 Mo⸗ naten bei unterzeichneter Gerichtsſtelle anzuzeigen, als ſonſt die Auszahlung des Ablöſungskapitals von 1440 fl. an den oben benannten Berechtigten geſtattet werden wird. Großkarben am 14. Januar 1841.
Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl.
Bekanntmachung. (79) Die als die alleinigen Erben der Jakob Seibolds Wittwe zu Niederrosbach legitimirten Kinder des Daniel Stetzer von da haben um Ueberweiſung und Transſeription der ihnen von derſelben angefallenen Erbſchaft gebeten und werden zu dem Ende alle diejenigen, welche annoch an den Nachlaß der gedachten Wittwe Anſprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche Dienſtag den 26. Februar l. J. Vorm. bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zur Anzeige zu brin⸗ gen, widrigenfalls ohne Rückſicht auf ſolche, den Erben der fragliche Nachlaß überliefert und Eigen⸗ thumsurkunde zugefertigt werden ſoll. Friedberg den 5. Januar 1841. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer. Arbeits verſteigerung. (80) Mittwoch den 3. Februar, Vormittags 10 Uhr, wird die Aufräumung eines Steinbruchs in der Gemarkung Holzheim und zwar nächſt dem dortigen Gemeindeſteinbruch gelegen, ſo wie das Brechen von Pflaſterſteinen an Ort und Stelle an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Friedberg den 26. Januar 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Hofraithe-Verſteigerung. (81) Auf den Antrag der Erben der dahier ver⸗ ſtorbenen Johannes Schwalm'ſchen Ehefrau, ſoll die zum Nachlaß gehörende Hofraithe, Pag. u. Nr. 60%% a, beſtehend in Wohnhaus, Werkſtatt und Grund, an Peter Mann gelegen, einer frei⸗
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