g 4. 32*.* Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Butzbach

an die großh.

Buͤrgermeiſter des Bezirks.

Betreffend:

Die rückſtändigen Rechnungen der Pormünder und Curatoren in dem Landgerichtsbezirke Butzbach.

Alle Vormünder und Curatoren, zu müſſen, ö d. J. dahier zu überreichen, geahndet Termin erforderliche Weiſung erfolgen. Um ſodaun haben 19 die Hochweiſel 5 Herr Collector Kuhl dahier; ſodann 2) aus den Orten

welche in der Lage ſind, und dieſes noch nicht gethan haben, werden aufgefordert, ihre Rechnungen bis zum 1. April widrigenfalls jede einzelne Unterlaſſung mit einer Strafe von 1 fl. 30 kr. werden wird. Nur diejenigen ſind hiervon ausgenommen, zur Rechnungsſtellung beſtimmt iſt. In zweifelhaften

in das vormundſchaftliche Rechnungsweſen die

Rechnungsſtellungen aus den Orten Butzbach, Kirchgöns, Pohlgöns, Niederweiſel und

von ihren Verwaltungen Rechnung ſtellen

. welchen ausdrücklich ein ſpäterer Fällen wird auf berichtliche Anfrage die

moͤglichſte Gleichförmigkeit zu bringen,

Rockenberg, Oppershofen, Steinfurt, Oſtheim, Fauefbach, Langen⸗

hain und Ziegenberg, Muünſter, Maibach und Bodenrod

Herr Schullehrer Frees zu Oſtheim übernommen. nicht genau nach dem vorgeſchriebenen nach deren Erſcheinen in dem machen laſſen, und, daß dies geſchehen,

Butzbach, am 20. Januar 1841.

Formulare au Sie, die großh. Bürgermeiſter, wollen dieſe Beſtimmungen in ih ren Gemeinden, Intelligenzolatte, ſodann zum zweitenma le 8 Tage ſpäter öffentlich bekannt berichtlich anzeigen.

Die Vormünder werden angewieſen, ſich an dieſe zu wenden, und Rechnungen, welche fgeſtellt ſind, werden ohne weiteres zurückgegeben.

das erſtemal ſogleich

Völcker.

Zur wetterauer Chronik. 2.

Wenn man in alten Chroniken und ſonſtigen Schriften zuweilen von gewaltigen Schlägereien und Prügeleien hört, welche zwiſchen den Bewohnern be⸗ nachbarter Orte ſtatt hatten, ſo darf uns das nicht wundern; ſie wurden nicht ſelten durch Aufhetzereien von Seiten der Ortsbeſitzer ſelbſt oder deren Diener hervorgerufen. Heut zu Tage zählt man aber Schlä⸗ gereien und Prügeleien unter das Capitel von Rohheiten und ſucht ihnen theils durch Beleh⸗ rungen von Seiten der Lehrer und Geiſtlichen, theils durch andere Mittel, in deren Beſitz die Polizei oder das Gericht iſt, Einhalt zu thun. Dennoch verlau- tet zuweilen noch von dergleichen, wie denn in der Nacht vom 23. auf den 24. Januar zwiſchen den Bur⸗ ſchen von Ober⸗Florſtadt und denen von Nie⸗ der⸗Florſtadt eine ſolche Scene ſtattgefunden haben ſoll, daß Wundärzte von Friedberg gerufen werden mußten, um die Verwundeten zu verbinden.)

Am 26. Januar d. J. arbeitete ein Zimmermann an der Nothbrücke zu Vilbel, wobei ihm ſein noch einziger 12 bis 13 Jahr alter Sohn behülflich war. Letzterer fiel in die noch ſtark ſtroͤmende Nidda und ertrank vor den Augen des händeringenden Vaters.

*) Wir brauchen, um Beiſpiele von ſolchen Rohheiten zu finden nicht ſoweit zu gehen. Am Sonntag Abend gab's eine Prügelei in der Stadt Friedberg. Ob die Thäter ſchon entdeckt ſind, wiſſen wir nicht anzugeben; unſere wachſamen Behörden werden aber nicht verabſäumen,

ihnen auf die Spur zu kommen.

Soeben kommt uns die Nachricht von Boden⸗ rod zu, daß in der Gemarkung Brandoberndorf am 23. Januar ein Wolf erlegt worden ſey und daß ſich die Spur eines zweiten zeige. Der Privat⸗ Wildpret⸗Schütze Daniel Blum von Mönſtadt hatte, den uns zugekommenen Nachrichten zufolge, zu⸗ erſt die Fährte des Ungeheuers im gräfenwiesbacher Walde entdeckt und verfolgt, und dem Gemeindeförſter Rüngelſtein zu Brandoberndorf ſofort davon Anzeige gemacht. Letzterer veranſtaltete ſogleich ein Treiben durch 6 Schützen, von welchen Einer das Thier auf den erſten Schuß erlegte. Der ausgeworfene Körper ſoll 73 Pfund gewogen haben.

Kirchgoͤns und Pohlgoͤns.

Wer die Reiſe von Frankfurt nach Gießen gemacht und ſich nicht allein nach den Speiſen und Getränken an der Wirthstafel, ſondern auch nach andern Dingen ein Wenig umgeſehen hat, dem wird, wie Schreiber dieſes, Folgepdes gewiß aufgefallen ſeyn. Sobald man die Höhe paſſirt hat, welche etwa eine halbe Stunde nördlich von Butz bachvom Haus⸗ berge her nach Grüningen hinzieht, wirds rauher; in den Dörfern iſt die Bauart der Häuſer anders, als bisher; die Tracht der Landleute, ihre Mundart iſt verſchieden von der Tracht und Mundart der ſüdliche⸗ ren Bewohner. Mit Einem Worte, er iſt aus der Wet⸗ terau heraus. Woher, fragt man, dieſer auffallende Unterſchied? Wir wollen Einiges zur Erklärung verſuchen und damit die Geſchichte der beiden Orte Kirchgöns und Pohlgöns verbinden.

g

5

4

1

eſtigull 1 Pohl 1110 dle 0 erkenne Walde, d det bede fache Ver gerader 9 eit wiede längſt ern der alten zweiten 3 räſtigen Wer dieſſe welche hie förte zu d ü dhe Als st perbreitett von Mai ſcheinlich ſtanden d die jenſei und zwar kirchen. ſo wurde tereiba Lahngau terhin fort, ſſch bildete dem Hause dann Sol vom Pfah mithin au Zweifelsoh nen Name dem fruͤher Herrn vol Stammbur Anhöhe et und um n bildete.! kamen ihre n de pf de Dyna er fam die Meeren Eaarbrü⸗ dennch der tern arte er die Co