3

* *

Fiir

7 7

Intelligenzblatt

ſür die

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

V5. Sonnabend, den 30. Januar 1841.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Ausſtellung von Bettelbriefen reſp. Empfehlungen.

Da das Verbot der Ausſtellung von Bettelbriefen und ſolchen ſchriftlichen Einladungen und Empfeh lungen, welche zu demſelben Zwecke fuͤhren, ſeither mehrfach übertreten worden iſt, die Zuwiderhandelnden aber ſich mit Unkenntniß deſſelben entſchuldigen wollten, ſo bin ich veranlaßt, die einſchlägige Beſtimmung der höchſten Verordnung vom 16. Juli 1810 hiermit wiederholt zu Jedermanns Kenntniß zu bringen und deren ſtrenge Beachtung einzuſchärfen. 5

Friedberg den 18. Januar 1841. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg

Küchler.

Uebrigens haben nach der bisherigen Erfahrung zuweilen auch Geiſtliche und andere Diener in den großherzogl. Staaten ſich erlaubt, zwar nicht in förmlichen Sammel-Patenten, doch aber in ſolchen ſchriſtlichen Einladungen und Empfehlungen, welche zu dem nämlichen Zweck führen, die Mildthätigkeit des Publikums fuͤr einen und den andern ihrer Eingepfarrten oder Orts-Eingeſeſſenen anzuſprechen. Da indeſſen dergleichen Empfehlungen und Aufforderungen zur Unterſtutzung der Armuth gewöhnlich mißbraucht werden, auch nicht ſelten den wahren Zweck verfehlen, und mancher Almoſen dadurch andern ungleich bedürftigeren Armen, wie auch dem öffentlichen Almoſen-Fonds zur zweckmäßigeren Beſtimmung entzogen wird; ſo wird hiermit die Ausſtellung ſolcher Empfehlungen und Bettelbriefe bei zwanzig Reichsthaler Strafe mit dem Beifügen unterſagt, daß wer ſich berufen fühlt oder weſſen Pflicht es erheiſcht, ſich der Bedrängten und Hülfsbedürftigen anzunehmen, ſich in vorkommenden auſſerordentlichen Fällen vorerſt an die Behörde des Amts oder Orts, der die Armen-Pflege obliegt, zu wenden, und wenn er daſelbſt keine Erhörung oder angemeſſene Unterſtützung finden ſollte, alsdann bei der einſchlägigen Regierung Anzeige davon zu thun hat.

Darmſtadt den 16. Juli 1810. Aus höchſtem Auftrag: Großherzoglich Heſſiſches Geheimes Miniſterum Frhr. v. Lichtenberg. Coulmann. Schmidt. vt. Stumpf.