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tung unter der Aufforderung mit, bei künftig eintretendem Wechſel der Rechner ſtets zur gehörigen Zeit meine Verfügung wegen Ueberlieferung der Geſchäftsführung des Einen an den Anderen zu erwirken. Friedberg den 31. Auguſt 1841. Küchler. Da es von weſentlichem Intereſſe ſowohl für die Rechner ſelbſt als die von ihnen verwalteten Kaſſen iſt, daß die Ueberlieferungen der Geſchäftsführungen bei einem Dienſtwechſel von Kaſſe-Beamten und die desfallſige Auseinanderſetzung zwiſchen dem abgehenden und dem eintretenden Rechner nicht dieſen ſelbſt überlaſſen werden, ſo verfügen wir hiermit, daß künftig dergleichen Ueberlieferungen der Geſchäfts—
führungen abgehender Gemeinde⸗Einnehmer und Kirchen- und Stiftungs⸗Rechner an deren Dienſtnachfolger
entweder durch Sie, die Großherzogl. Kreisräthe resp. Landräthe ſelbſt oder in Ihrer Verhinderung durch von Ihnen hierzu beſonders beauftragte qualificirte Perſonen vorgenommen werden ſollen. Bei Vornahme dieſer Geſchäfte iſt zur Herbeiführung der wünſchenswerthen möglichſten Genauigkeit und Gleichförmigkeit nach Anleitung des anliegenden“) Protocoll-Formulars, ſo weit als thunlich zu verfahren.
Sie werden ſich hiernach bemeſſen und das weitere Geeignete in vorkommenden Fällen verfügen.
In Verhinderung des Staats-Miniſters: v. Lehmann. Schott.
*) Das Formular folgt nach.
Derſel be
an die Kirchen- und Stiftsvorſtaͤnde ferner die Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Form der Abſchlüſſe der Gemeinderechnungen und deren Uebertragungen in folgende Rechnungen.
Nachſtehendes vom höchſtpreißlichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz erlaſſenes Ausſchreiben theile ich Ihnen zur Nachricht mit.
Friedberg den 14. Auguſt 1841. Küchler.
Wir haben,— in Erwägung, daß die Reviſion der Rechnungen in der Regel nicht ſogleich nach deren Aufſtellung und insbeſondere nicht vor Aufſtellung der Rechnung für das nächſte Jahr erfolgen kann, und die Vereinnahmung der Neſultate der berichtigten Reviſions-Abſchlüſſe auf beſondere Decretur in einer ſpätern, als der nächſtfolgenden, Rechnung nicht allein durch Verſehen unterlaſſen werden, ſondern auch zu Verirrungen im Rechnungsweſen Veranlaſſung geben kann,— beſchloſſen, daß eine Decretur und Controlirung der nach dem Reviſions-Abſchluß einer Rechnung feſtgeſtellten Betrage für Kaſſevorrath, Ausſtände, Erſatzpoſten ꝛc. Behufs deren Vereinnahmung in einer der folgenden Rechnungen, nicht mehr ſtatt zu finden hat, ſondern daß künftig der Kaſſevorrath und die Ausſtände ohne Decretur und Contro⸗ lirung in die nächſtfolgende Rechnung übergehen und übertragen, und daß bei der Reviſion dieſer letzteren Rechnung jedesmal das Reſultat des Reviſions-Abſchluſſes der nächſtvorhergehenden Rechnung, inſoweit dies nicht vor der Reviſion dieſer Rechnung geſchehen iſt, gewahrt werden ſoll.
Sie werden ſich hiernach ſowohl in Beziehung auf die Gemeinderechnungen, als auch auf die Rechnungen für Kirchen und milde Stiftungen bemeſſen und das weiter Geeignete verfügen.
Der Großhzl. Rechnungs kammer geben wir von vorſtehender Verfugung zu gleichmäßigem Be⸗
meſſen Nachricht. In Verhinderung des Staats-Miniſters:
v. Lehmann. Prinz.
Bekanntmachung.
In Folge des in Nr. 34 des Intelligenz- Blattes befindlichen Ausſchreibens großh. heſſ. Bezirks Schulkommiſſion des Kreiſes Friedberg, erlaube ich mir ſämmtliche Lehrer der dem erſten Leſezirkel zuge⸗ theilten Orte hiermit zu einer Conferenz auf
Mittwoch den 1. September l. J., Nachmittags uh, in dem ſtädtiſchen Schulhauſe zu einer näheren Beſprechung über zweckmäßige Einrichtung eines ſolchen Leſezirkels hiermit einzuladen. Sollten die Herrn Geiſtlichen dieſer Conferenz beiwohnen, ſo würde das nur erwünſcht ſeyn. Friedberg den 23. Auguſt 1841. Rektor Prof. Ph. Dieffenbach.
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