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Polizeiliche Bekanntmachung.
Betreffend: Die Civilſtands-Regiſter der Juden.
In Folge eines Erlaſſes Geh. Miniſteriums d. J. und d J., nach welchem mehrfache Beſchwerden daß von den Juden öfters die Anzeige ſtattgefundener Geburts-, Trau⸗
darüber eingelaufen ſeyn ſollen,
ungs⸗ und Sterbefälle ungebührlich verzogert oder gar ng vom 15. Dezember 1808 und das Ausſchreiben Geh. Miniſteriums
mit Bezugnahme auf die Veordnu
ganz verſaͤumt würden, ſehe ich mich veranlaßt,
d. J. und d. J. vom 9. Auguſt 1837, Folgendes zu verfügen:
Die Anzeige von ſtattgefundenen Geburts⸗,
Behufe der Eintragung in die Civilſtands-Regiſter der Juden,
Trauungs⸗ und Sterbefällen von Juden iſt, zum binnen 3 Tagen bei dem Buͤrgermeiſter
der betreffenden Bürgermeiſterei zu machen, und zwar: 1) Bei Geburten, von dem Vater des Kindes, oder wenn derſelbe nicht mehr am Leben oder ab⸗
weſend iſt, oder wenn der Vater eines une
helichen Kindes nicht dazu bekannt hat, von den
Großeltern oder ſonſtigen nächſten volljährigen Anverwandten des Kindes, wenn ſie mit dieſem
in demſelben Orte wohnen. 2) Bei Trauungen, von den Ehegatten.
3) Bei Beerdigungen, von den nächſten im Sterbehauſe wohnenden volljährigen Anverwandten des Verſtorbenen, in Ermangelung dieſer, von denjenigen, bei welchen der Verlebte geſtorben iſt, bei dem Abgange dieſer, von den nächſten im Wohnorte des Verſtorbenen lebenden, volljährigen Anverwandten deſſelben, und wenn auch ſolche nicht vorhanden ſind, von dem Vorſtand der Judenſchaft.
Jede Verſäumniß in der Anzeige wird mit 1 fl. 30 kr. Strafe geahndet.
Friedberg den 5. Oktober 1841.
Küchler.
Merkwürdige Schickſale eines Wetterauers.
(Schluß.) Wie man doch ſo viele unläugbare Beiſpiele einer alles lenkenden Fürſehung hat!— Im hoff⸗
nungsloſeſten Momente kommt Hülfe von oben. Ein Deus ex Machina! So auch hier. Es war ein Donnerstag, als eben Lauf und ſeine Mitbeſchul⸗ digte eine unmenſchliche Marter ausgeſtanden hatten, und nun wieder zu einer künftigen neuen im ſchwar⸗ zen Kerker aufbewahrt wurden; den folgenden Frei⸗ tag wollte einer von den wirklichen Mördern, die bisher ungeſtört einhergingen, zum heiligen Abend— mahl gehen, und fordert, halb benebelt vom getrun⸗ kenen Franzwein, von ſeinem Kameraden, ihm ge⸗ ſchwinde noch einen Thaler von dem geraubten Gelde zu geben. Der Kamerad weigerte ſich, und dieſer drohte, den geſchehenen Mord ſodann zu entdecken. Er geht auch wirklich, da er den Thaler nicht er⸗ halten, noch den Abend zum Unteroffizier, der ihn anfänglich abweist und ſagt: Geh, komm morgen früh; du biſt beſoffen. Hiermit verfügte er ſich wei⸗ ter zum Lieutenant und ſo endlich zum Capitain Güldenkron. Dieſer ſpringt erſchrocken aus dem Bette und wird ohnmächtig bei der frappanten Nach⸗ richt. Gleich werden die ſämmtlichen Thäter gefäng⸗ lich eingezogen, geſtehen ihre Mordthat, und man findet nach ihrer Ausſage Geld und Silberwerk vor dem Norderthore vergraben. Sie wurden, erzählte Lauf weiter, am Tage ihrer Execution neunmal mit glühenden Zangen gezwickt und Hand und Kopf mit dem Beile abgehauen. Noch am nämlichen Tage nahm der Regiments⸗Gewaltiger Lauf und
ſeinen Conſorten die ſchweren Ketten und Schloſſer ab, und ſie ſahen unter lautem Jubel den freien Gotteshimmel wieder. Nur Einer von ihnen war nicht mehr da; ihm war, gleich bei der erſten Tor⸗ tur, die Blaſe im Leibe zerſprengt, worauf er nach wenigen Stunden verſchied..
So hatten denn die nun Freigelaſſenen und Ent⸗ feſſelten volle zwanzig Wochen im Arreſte geſchmachtet und auf der Folter hart gelitten; jetzt war aber das Heilen des wunden Rückens und der zer quetſch⸗ ten Glieder nicht minder ſchmerzhaft und langwierig. Indeſſen kam Lauf davon; ihn heilte ein Scharf⸗ richter in Hamburg, und man verſprach ihm einen Gnadengehalt von jährlichen hundert Gulden; damit nahm er ſeinen Abſchied und wandte ſich von Ko⸗ penhagen in die Grafſchaft Iſenburg-Büdin⸗ gen, deſſen damals regierender Graf, Guſtav Friederich, im Däniſchen ſein General geweſen war. Garleben machte nachher ein nochmaliges Complot, und kam auf Zeitlebens in die Karre.
Im Bündingenſchen nahm er nach dem Tod ſeiner erſten Frau die andere aus Orleshauſen, wurde unter den hieſigen Contingentruppen des oberrhei⸗ niſchen Kreiſes Soldat, transportirte waͤhrend dieſer Zeit über tauſend Mann nach Dänemark, wofür er täglich einen halben Gulden und noch obendrein fuͤr jeden Transport 20 däniſche Thaler bekam.
Nachdem er ſich in ſein Dörfchen zur Ruhe be⸗ geben, fing er noch bisweilen Maulwürfe, welches ihm einmal in einem Jahre vierzig Gulden ſoll ein⸗ getragen haben; dieß kann er aber Schwachheits⸗ halber auch nicht mehr treiben. Die ihm verſpro⸗
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