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Sobald aber Jemand, der wirklich abweſend war, wieder in ſeinen Wohnſitz zurückkehrt, ſo i. dies mit Tag und Datum in der betreffenden Spalte des Regiſters anzumerken. Der Inhaber eines Heimathsſcheins insbeſondere hat bei ſeiner Rückkehr auch ſeinen Heimathsſchein, welchen ſie ſofort zu ver⸗ nichten haben, an Sie abzuliefern. Ehe dies geſchehen iſt, ſoll in der Regel kein neuer Heimathſchein für einen ſolchen ausgefertigt werden. Etwaige ſchlechte Aufführung ꝛc. während des auswärtigen Aufenthalts iſt in der Spalte„Bemerkungen“ zu verzeichnen.
Friedberg den 10. Marz 1841. Der großh. heſſ. 1 des Kreiſes Friedberg h leer.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Unterſtützung bedrängter ehemaliger Militärs, welche Feldzüge mitgemacht haben.
Von Seiten der letzten Ständeverſammlung iſt an die Staatsregierung ein Antrag zu Gunſten der in bedrängten Verhältniſſen befindlichen ehemaligen Militärs, welche Feldzüge mitgemacht haben und zwar dahin geſtellt worden, daß wegen deren Unterſtützung auf dem nächſten Landtage eine Vorlage gemacht, daß aber in Fällen, wo baldige Hülfe beſonders wünſchenswerth und dringend ſey, ſchon vom laufenden Jahre an vorläufige Unterſtützungen bewilligt werden möchten. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dieſen Antrag mit beſonderem Wohlgefallen aufzunehmen und zu befehlen geruht, daß in den beiden erwähnten Beziehungen nach demſelben verfahren werden ſolle.
Die Bürgermeiſter werden deßhalb alsbald bekannt machen, daß diejenigen nicht bereits pen⸗ ſionirten oder angeſtellten Individuen, welche einen oder mehrere Feldzüge in Großherzoglichem Militär mitgemacht und das Felddienſtzeichen erhalten oder Anſpruch auf daſſelbe haben, und welche jetzt mit drückenden Nahrungsſorgen oder Armuth kämpfen, ſich mit ihrer etwaigen Bitte um eine für jetzt oder für die Zukunft zu bewilligende Unterſtützung innerhalb 4 Wochen bei den Bür⸗ germeiſtern anzumelden haben,— jedoch nur dann, wenn entweder nach der Menge der gemach⸗ ten Feldzüge, oder nach der Beſchwerlichkeit derſelben, oder nach ſpeciellen Umſtänden anzunehmen iſt, daß durch den Felddienſt und die damit verbundenen Strapatzen ihre Geſundheit und Körperkraft bedeutend gelitten habe. Die Einreichung ſolcher Geſuche bei Großh. Kriegs— Miniſterium iſt ohne allen Zweck und daher zu unterlaſſen.
Die Bürgermeiſter werden die Namen derjenigen, welche ſich melden, einberichten, worauf weitere Verfügung erfolgen ſoll.
Friedberg den 30. März 1841. Küchler,
Derſelbe an Dieſelben.
Betreffend: Anordnung zur Verminderung der Maikäfer.
Das nachſtehende höchſte Reſeript theile ich Ihnen unter Bezugnahme auf mein Ausſchreiben vom 28. April 1839 zur Nachachtung mit. Den Erfolg haben Sie bis Ende Mai d. J. einzuberichten. Friedberg den 4. Maͤrz 1841. Küchler.
Aus den in rubricirtem Betreff im vorigen Jahre von Ihnen erſtatteten Berichten haben wir erſehen, daß in Folge unſeres Ausſchreibens vom 16. Februar 1839 ad N. D. 1877(Nr. 9 des Amtsblattes) in mehreren Gemeinden ziemlich bedeutende Quantitäten Maikäfer geliefert worden ſind, während in andern Gemeinden nur unbedeutende oder gar keine Lieferungen ſtatt fanden, theils weil ſich die Maikäfer nicht in großer Zahl gezeigt hatten, theils aber auch, weil eine Anordnung zur Lieferung in einzelnen Gemein— den ganz unterblieben war.
Da ſich über die Zweckmäßigkeit und die Wirkungen der verſuchsweiſe von uns angeordneten Maß— regel nur dann mit Beſtand urtheilen läßt, wenn ſolche mehrere Jahre hintereinander allgemein in Voll— zug gebracht wird, ſo beauftragen wir Sie, die Vorſchriften unſeres Ausſchreibens vom 16. Februar 1839 auch zur Befolgung für dieſes Jahr einzuſchärfen und die Bürgermeiſter anzuweiſen, in allen Gemeinden zur Lieferung von Maikäfern gegen die feſtgeſetzte Vergütung aufzufordern. Die dadurch entſtehenden Koſten ſind, inſoweit nicht Credit in den Büdgets dafür vorgeſehen iſt, aus den Reſervefonds für unvor— hergeſehene Fälle zu entnehmen und unter Nr. 157 des Voranſchlags zu verrechnen.
Ueber den Erfolg dieſer Maßregel ſehen wir zu Ende Juni d. J. Ihrem Bericht entgegen.


