Ausgabe 
3.4.1841
 
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Zugleich werden Sie durch die Buͤrgermeiſter den Grundbeſitzern empfehlen laſſen, bei Gelegenheit des Umpflügens und Umgrabens ihrer Felder und Gärten die Engerlinge aufzuleſen und zu vertilgen. Beim Umpflügen geſchieht dieſes Aufleſen am beſten durch eine dem Pfluge unmittelbar nachfolgende

Perſon.

noch beſondere Vorkehrungen getroffen werden.

Zur Verminderung der Maikäfer in den Waldungen werden von der Großherzogl. Oberforſtdirektion

du Thil.

Prinz.

Der Maͤrz 1841.

Wer von den geneigten Leſern auch nur die Er fahrung eines Viertel jahrhunderts aufzuweiſen ver mag, der wird Belege zu unſerer Behauptung zu liefern wiſſen, daß wir in unſerer Gegend von den ſchönen Frühlingstagen, wovon unſere Dichter viel zu ſingen wiſſen, während des Märzmonats in Praxi gar wenige aufzuweiſen haben. Was daran ſchuld iſt oder war, wollen wir hier nicht genauer unterſuchen. Das aber wiſſen wir hier Alle, daß unſer März, deſſen erſten Tage noch Wintertage waren und der vom Januar und Februar her noch gar viel Schnee geerbt hatte, in ſeinen beiden letzten Dritteln wahre Frühlingstage, ſo ſchön wie ſie nur ein Dichter ſingt, allen Denen darbot, welche über haupt Sinn für die Schönheiten lachender Frühlings tage in ſich tragen. Man kann ſagen, von den 40 Rittern an habe ſich der Lenz bei uns eigentlich eingeſtellt. Damals war ein Theil unſerer Hohl wege noch mit einer ſolchen Maſſe Schnee angefüllt, daß Manche befürchteten, er würde vor Juni nicht wegzubringen ſeyn; und jetzt am Ende des Marz leben wir im Freien und laben uns ſan der lieblichen Luft, als wär nie Winter geweſen. Die milden Tage haben ſchnell alle Andenken an die kalten und rauhen Tage vernichtet. Die Bäume treiben mit Macht, die Stachelbeerſtauden gruͤnen, die Knaben laſſen die ſelbſtverfertigten Pfeifchen hören, welche bei aller Eintönigkeit doch dem Ohre ſo wohl klin gen, weil ſie wie an den Frühling, ſo an die ver ſchwundene Jugendzeit erinnern; die Frühlings blümchen, die ſonſt dem Maͤrz nicht ganz trauen und auch diesmal Anfangs nur verſtohlen hervor blinzten, treten kühner auf; die Blüthe der Haſel ſtaude iſt glücklich vollendet, und während die Gärt ner immer fleißiger graben und ſäen, ſingen ihnen dieFrühlingsboten immer fröhlicher bei der Ar beit zu, als könnte kein Nachfroſt mehr kommen.

Wir hatten hier in Friedberg am 17. und 18. ſtarkes Wetterleuchten und unſere weſtlichen Nach barn ſogar Gewitter. Dergleichen pflegen in dieſer Jahrszeit ſonſt nicht ohne kalte Nachwehen abzulau fen; aber diesmal blieben ſie aus, und der obgleich unbedeutende Regen, welcher nachfolgte, lockte durch das erſtorbene Gras die neuen Halmen mit ihrem wohlthuenden Grün ſchnell wieder hervor. Bleibt dieſe Witterung nur einigermaßen günſtig, ſo erhal⸗ ten wir den Mai ſchon im April. Die Knospen

vieler unſerer Bäume ſind am Aufbrechen und ver⸗ ſprechen eine reiche Blüthe, welcher der Himmel reiche Früchte nachfolgen laſſen möge..

Seit 1811 erinnern wir uns nicht, einen ſolchen März erlebt zu haben. Kommt ein dem entſprechen⸗ der Sommer, ſo können unſere Winzer auch ohne den Cometen einen Wein ärndten, wie der, welcher im Jahr 1811 wuchs.

Berichtigung.

In der Beilage zu Nr. 13 unſers Blattes leſe man auf Seite 99, Note* der 1. Columne, Zeile 2 von unten, wir ſtatt mir; Seite 100, 2. Co⸗ lumne, Zeile 25 ſind nachGemeinde die Worte beſonders werthvoll machte einzuſchieben. Der Leſer wolle dies und Aehnliches, was ſich allenfalls noch finden ſollte, gütigſt entſchuldigen.

D. Red.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

N

Aufforderung. (294) Nachdem der ſämmtliche Nachlaß des Jo hannes Ludwig zu Langenhain und ſeiner Ehe frau der Vertheilung halber von deren Kindern Lorenz Ludwig, Jakob Ludwig und Anna Eliſa Ludwig veräußert worden iſt, ſo werden Alle, welche aus irgend einem Grunde Anſprüche an denſelben oder die genannten Erben machen, und ſie noch nicht bei Gericht angemeldet haben, hiermit auf gefordert, dieſes ſo gewiß im Termin, Dienſtag den 27. April, Vormittags 8 Uhr, zu thun, als ſonſt ohne Rückſicht darauf, die Veräußerung be ſtätigt werden wird. Butzbach den 13. März 1841. Großh. heſſ. Freiherrl. v. Löw'ſches Landgericht daſ. Völcker. 120 fl.(nicht 100 fl.) (280) liegen in der hieſigen Gemeindekaſſe gegen doppelt gerichtliche Verſicherung zum Ausleihen bereit. Rodheim den 24. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. Bekanntmachung. (319) In Auftrag gr. heſſ. Landgerichts Fried⸗

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