Ausgabe 
16.3.1839
 
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alles das Unangenehme und Nachtheilige vermieden wird, welches mit dem Aufbewahren der Leichen in den Häuſern, wo ſie verbleichen, verbunden iſt; beſonders wenn, wie dies leider nicht ſelten auf dem Lande der Fall iſt, Todte, Kranke und Geſunde in nahe zuſammen liegenden Stuben, oder ſogar in der⸗ ſelben Stube, ja indemſelben Bette ſich befinden müſſen. Da die Leiche durch die Aufnahme im Beſchau hauſe die Bewohner des Sterbehauſes nicht mehr beläſtigt; ſo iſt ein zu frühes Beerdigen durch Veran laſſung der letztern auch nicht ſo leicht mehr zufürchten. Großherzogliche Regierung will die allgemeine Anordnung ſolcher Beſchauhäuſer den Gemeinden der Provinz wegen der damit verbundenen Koſten nicht anbefehlen, ſo groß auch der Vortheil derſelben, und zwar gerade für die ärmſten Ortſchaften ſeyn würde; wird es aber wohlgefällig bemerken, wenn die großh. Beamten und Pfarrer für die freiwillige Einrich tung derſelben nach Kräften wirkſam ſeyn werden. Es bedarf hierzu nicht allemal der Erbauung eines neuen Gebäudes. Ein oder zwei geräumige, heizbare, gehörig abgetrennte Zimmer reichen dazu hin, und konnen in einem öffentlichen Hauſe angelegt, oder in einem Privathauſe gemiethet werden.

In der voranſtehenden Verfügung iſt befohlen worden, daß der Leib jedes Verblichenen von dem Augenblicke des Verbleichens an bis zum Beerdigen gehörig aufbewahrt werden ſolle. Es verſteht ſich dabei von ſelbſt, daß während dieſer Zeit oft nach demſelben geſehen und mit Aufmerkſamkeit unterſucht werde, ob ſich vielleicht Zeichen des Lebens, als wiederkehrende Wärme, beſonders in der Gegend des Herzens, Veränderung in dem Geſichte und in den Augen, nämlich eine kleine Bewegung des Mundwinkels oder des Augenſterns, Aufgehen des einen oder des andern Auges, Ausfüllung der in beiden Augen ge⸗ drückten Gruben, Roth⸗werden der Wangen, Zucken in dem Geſichte, an den Fingern und Zehen; ferner ein merkbares Athemholen, Puls- oder Herzſchlag, Fließen einer geöffneten Ader u. dgl. m. wahrnehmen laſſen. In einem ſolchen Falle müſſen die Umſtehenden die Bezirkshebamme, den etwa angeſtellten Kranken wärter und den nächſten approbirten Arzt oder Wundarzt ſchleunig herbeiholen. Die Hebamme oder der Krankenwärter hat alsdann einſtweilen die Magengegend, den Rückgrad, die äußern Gliedmaßen und die Fußſohlen des wieder Lebenszeichen von ſich gebenden Körpers mit erwärmten wollenen Tüchern gelinde zu reiben und mit Anwendung der übrigen Mittel, die ihnen bei ihrem Unterrichte gelehrt worden ſind, ſo lange fortzufahren, bis der Arzt oder Wundarzt kommt, dem die Rettungsverſuche in ihrem ganzen Umfange zu überlaſſen ſind.

Menſchen, welche nach Schlag- und Stückflüſſen, ſchweren Ohnmachten, Nervenzufällen, großem Blutverluſte, ſchnellem und heftigem Erbrechen und Purgiren, heftigen Gemüthsbewegungen, und beſonders vor, während, oder gleich nach einer ſchweren Geburt plotzlich aufgehört haben, Zeichen des Lebens zu äußern; eben ſo die Ertrunkenen, von Dämpfen und aus andern Urſachen Erſtickten, Erfrorenen, vom Blitze Getroffenen, durch einen Fall, Schlag oder Druck Lebloſen und endlich die durch einen unglück lichen Zufall etwa erdrückten Kinder erfordern eine ganz andere Behandlung, welche als aus den, in den Schulen eingeführten Struveſchen Tabellen bekannt angenommen werden kann. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß es gerade bei dieſen Leichen beſonders nothwendig ſey, die deutlich allgemein ausgebildete Fäulniß vor dem Beerdigen abzuwarten.

DD

Bekanntmachung.

Wegen Krankheit des Rechners kann nächſten Mittwoch den 20. d. M. keine Zahlung bei der hie⸗ ſigen Kaſſe des Mathildenſtifts abgehalten werden, was die großh. Bürgermeiſter alsbald veröffentlichen laſſen wollen, damit zweckloſe Gänge hierher vermieden werden.

Friedberg den 14. März 1839. 4 a

Der Director des erſten Bezirksausſchuſſes des Maſhildenſtifts Hofmann.

8 0 an dem Pfarrhauſe zu Griedel, Rockenberg, Oppers Bekanntmachungen von Behoͤrden. hofen, Obermörlen, Ockſtadt, Vilbel, Heldenbergen

ee und Oberau, ſowie an der Burgkirche zu Friedberg, Verſteigerung der Reparaturarbeiten an der Kirche zu Vilbel und an dem Schulhauſe daſelbſt. den fiscaliſchen Gebäuden des Baubezirks Deßgleichen Donnerſtag den 21. März, Vormit⸗ Friedberg. tags 9 Uhr, die Reparaturarbeiten an den Came⸗

(174) In der Behauſung des Herrn Gaſthalters ralgebauden zu Friedberg, Niedermörlen, Obermör⸗ Hieronimus zu Friedberg werden Mittwoch den 20. len, Butzbach, Kaichen, Buͤdesheim, Heldenbergen, März, Vormittags 9 Uhr, die Reparaturarbeiten Vilbel und Burggräfenrod.