Ausgabe 
1.6.1839
 
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für die

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Die Waiſenanſtalt des Landes. (Schluß.)

Hier müſſen wir noch eines andern Punktes ge⸗ ſenken. Den alten Statuten gemäß können nur Helich erzeugte Kinder als Waiſen der Unterſtuͤtzung ſer Anſtalt theilhaftig werden. Wir fragen: Sind ſie Unehelichen der Unterſtützung nicht bedürftig? ſiegt nicht die Erziehung der Waiſen, ſie mögen chelich oder unehelich erzeugt ſeyn, ſowohl in den Forderungen der Humanität, als im Intereſſe des Staates? Kann dieſer zuſehen, daß einzelne Sub ekte ſich ſelbſt überlaſſen oder blutarmen Gemeinden inheim gegeben werden, während andere ſich einer ffentlichen Unterſtuͤtzung erfreuen? Die Zeiten ſind ſoch wohl vorüber, da man wähnte, durch Ver⸗ agung der Hülfe unehelicher Kinder und durch Zerweigerung der Aufnahme letzterer in die Waiſen⸗ Unſtalt der Unzucht und Unſittlichkeit Schranken etzen zu können.

Endlich erlauben wir uns, auf noch etwas auf⸗ rierkſam zu machen. Während die Frage, ob Wai⸗ en beſſer beiſammen in beſondern Waiſenhäuſern der in einzelnen Familien zu erziehen und zu bil⸗ en wären, ſo verſchieden beantwortet wurde, ſah Schreiber dieſes einige Anſtalten in der Schweiz, welche die Vortheile in ſich zu vereinigen ſchienen, rie jene Männer von entgegengeſetzten Anſichten m Anſpruch nahmen.

Voraus müſſen wir bemerken, daß man dort, venigſtens bei den Bildungs-Anſtalten für künftige Schullehrer, welche Schreiber dieſes ſah, von der Idee ausgeht, der Lehrer müſſe durchaus auch den kandbau verſtehen und hierin dem Bewohner ein Muſter ſeyn. Einem ſo vorgebildeten Lehrer, der, wie ſichs verſteht, beſondere Vorliebe für ſein Fach at und verheirathet ſeyn muß, miethet oder kauft

Sonnabend,

den 1. Juni

1339.

man ein geräumiges Landhaus zur Wohnung und gibt ihm dazu ein angemeſſenes Ackergut nebſt Wie⸗ ſen ꝛc., ſo daß er in den Stand geſetzt wird, bei gehörigem Fleiß und Umſicht ſich zu naͤhren. Er erhält dabei die Verpflichtung einige arme Waiſen zu ſich zu nehmen, zu unterrichten, im Feldbau an⸗ zuleiten, ſie zu frommen und braven Menſchen zu erziehen. Iſt der erſte Stamm gehörig vorgebildet, ſo werden ihm noch mehrere anvertraut, doch im Ganzen nicht mehr, als etwa zwanzig bis dreißig, ſo daß die Anſtalt immer noch einer großeren Fa⸗ milie dem Weſen nach gleich kommt. In der Re⸗ gel verrichtet der Pflegevater mit ſeinen Pflegekin⸗ dern alle Feld⸗ und Hausarbeiten; beſondere Stun⸗ den werden dabei dem Schulunterrichte ausſchließlich gewidmet. Iſt der Ertrag des Landgutes nicht hin⸗ reichend, die große Familie zu ernähren, ſo muß ihm jährlich eine gewiſſe Summe Geldes zur Un terſtützung verabreicht werden.

Die Idee ſolcher Anſtalt rührt, wenn wir nicht irren, von jenen in der pädagogiſchen Welt ſo be rühmten Männern, Peſtalozzi und Fellenberg; realiſirt wurde eine ſolche zuerſt von Werli, einem Manne, der lange Zeit Lehrer bei Fellenberg war und gegenwärtig Seminar-Director(wir glau⸗ ben in Thurgau) iſt. Von ihm haben dieſe An ſtalten auch in der Schweiz den Namen Werli⸗ Schulen. Schulen in dem gewöhnlichen Sinne des Wortes ſind ſie indeſſen nicht, ſondern Familie und Schule zuſammen; aber es ſcheint, als wenn nach ihnen am beßten Waiſen-Anſtalten eingerichtet werden können. Wenigſtens verdient die Sache einer genaueren Erwägung und Prüfung derjenigen Män⸗ ner, welchen die Oberleitung unſerer Waiſen⸗An⸗ ſtalt anvertraut iſt.