Ausgabe 
1.6.1839
 
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Vorſchlͤͤge zur Raupen⸗Verminperung fur das N naͤchſte Jahr. 8 Die an den Obſtbäumen jetzt ſo häufigen und ſchädlichen Raupen ſind 1) die Ringel⸗Raupe, 2) die Stamm Raupe, 3) die Froſtſchmetterlings⸗Raupe. Die aus ſolchen entſtehenden Schmetterlinge ſind Nachtvögel und treiben ihr verderbliches Weſen nur bei Nacht, daher ihre Verminderung mit Schwierig⸗ keiten verbunden iſt. 4 Die Ringelraupen ſpinnen ſich im Frühjahre ein gemeinſchaftliches Neſt, verpuppen ſich gegen Johannistag und machen um die Puppe ein dem Seidencocon ähnliches Gewebe an Bäumen, Hek⸗ ken ꝛc. Am Ende Juli erſcheint ein kleiner braungelber Schmetterling mit einem dunkelbraunen Querſtreifen auf beiden Oberflügeln. Nach der Begattung zu Ende Juli oder Anfang Auguſt legt das Weibchen um die dünnen Zweige der Obſtbäume die grau⸗ blauen Eier in Geſtalt eines Ringes, die hornartig verkittet ſind. Weil jeder Nachtſchmetterling durch ein im Dunklen brennendes Licht angezogen wird, ſo zünde man zu Ende Juli und Anfangs Auguſt ein hellbrennendes Feuer unter ſeinen Obſtbaͤumen an und man wird finden, daß die verderblichen Schmetterlinge ſcharenweiſe hineinfliegen und ver⸗ brennen. Das Schmetterlings-Weibchen von der Stammraube hat weiße niederhängende Flügel mit ſchwärzlich gezackten Streifen. Im Auguſt und Sep⸗ tember legt es an 500 Eier auf einen Klumpen und überzieht ſie mit hellbrauner Wolle. Aus ihnen kriechen im nächſten Frühjahre die Raupen, welche über 2 Zoll lang werden, einen dunkelgelb und ſchwarzgeſtreiften ſehr dicken Kopf haben und erſt am Ende des Juli ſich verpuppen. Nach 3 Wochen kommen die Schmetterlinge zum Vorſchein; in den letzten 8 Tagen des Monats Juli muß alſo ihre Vertilgung durch nächtliches Feueranzünden unter den Obſtbäumen bewerkſtelligt werden. a Von dem Froſtſchmetterling iſt das Weibchen ungeflügelt und legt im November einen Haufen röthlicher Eier nahe an die Blüthenknospen. Gegen das Frühjahr kommen die Raupen aus, welche den Obſtbaͤumen den meiſten Schaden thun und ſich Anfangs Juni in der Erde verpuppen. Durch Be⸗ ſtreichen der Baumſtämme im November mit Vogel⸗ leim oder einer andern klebrigen Subſtanz kann man den Verherungen des Froſtſchmetterlings am ſicher⸗ ſten vorbeugen. Wer beſſere und wohlfeilere Vertilgungsmittel weiß, wird erſucht, dieſelben zur allgemeinen Kennt⸗ niß zu bringen.)

*) Schon im F. 1802 erſchien eine 2te Auflage desRau⸗ penbuͤchleins worin Mittel zur Bertilgung dieſer Raupen angegeben werden. Wir verweiſen die Leſer, welche ſich weiter hierüber belehren wollen, auf dieſes Büchlein.

D. Red.

Hexenprozeß.

Faſt alle Völker, auch die klügſten nicht ausge⸗

nommen, haben die Wirklichkeit der Zauberei behaup⸗ tet, viele Arten derſelben angenommen und harte Strafen auf dieſes vermeintliche Verbrechen geſetzt. Sowohl die Römer, als auch die alten Deutſchen) beſtraften die Zauberei mit dem Tode und nicht ohne Bedauern lieſ't man die Todesurtheile aus voriger Zeit, die über Leute ausgeſprochen worden ſind, deren Dummheit man eher hätte belehren, deren Bosheit und Betrügereien man mehr hätte züchtigen, oder deren Krankheit man durch Arzneimittel hätte heilen ſollen. g

Auch in der Wetterau wurden vor Zeiten viele Hexenprozeſſe eingeleitet und viele vermeintliche

Hexen mit dem Tode beſtraft. Namentlich war dieß

in Lindheim der Fall, wo noch jetzt der ſ. g.

Hexenthurm ſich befindet und gegen das Ende des ſtebenzehnten Jahrhunderts viele wohl gegen dreiſig Hexen und Hexenmeiſter in Unterſuchung gezogen und beſtraft wurden. Auch in dem benach-

barten Rodenbach und anderen nahe gelegenen Orten, wie Stammheim, wurden damals ſolche ver⸗ U Hexen und Hexenmeiſter entdeckt und be⸗

raft. 19 Die in Lind heim eingeleitet geweſenen Hexen; prozeſſe und deren Reſultate ſind ſchon öfters in verſchiedenen Druckwerken bekannt gemacht wor⸗

den. Weniger bekannt dürfte dagegen derjenige Hexen⸗

prozeß ſeyn, der um das Jahr 1660 gegen eine gewiſſe Hans Quant's Ehefrau von Roden bach eingeleitet wurde und mit deren Verbrennung endigte. Wir erlauben uns daher, hierüber unſeren Leſern nachſtehende aktenmäßige Notizen mitzutheilen.

Die genannte Ehefrau hatte beim Genuſſe des heiligen Abendmahls zu Altenſtadt die ihr darge⸗ reichte Hoſtie nicht genoſſen, ſondern in den Sack geſteckt. Sie wurde deßhalb von dem damaligen Inſpector zu Altenſtadt zur Rede geſtellt, und da ſie hierbei widerſprechende Antworten gab, auch in einem böſen Rufe ſtand, namentlich drei außer⸗ eheliche Kinder geboren hatte, ſo wurde von der damaligen Canzlei zu Burg⸗ Friedberg gegen ſie eine Unterſuchung eingeleitet. Anfangs leugnete ſie alles und ſtellte namentlich auf das Beſtimmteſte in Abrede, daß ſie(wonach ſie hauptſächlich befragt wurde) Hexerei getrieben habe. Inzwiſchen bequemte ſie ſich endlich zu einem Geſtändniß, wie es ihre Richter haben wollten. Denn nachdem ſie, wie es

in den Protocollen heißt,in den Verhören bald

gehuckt, bald gejuckt, bald da, bald dort an ihren Leib gegriffen, dann ſich jähling umbgeſehen, ge⸗ ſtutzt, mit den Antworten zurückgehalten, ſich trotzig e:

) Wenn wir darunter diejenigen Deutſchen verſtehen, die

vor 2 bis 3 Jahrhunderten lebten, ſo wollen wir's zugeben. D. Red.

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