Ausgabe 
24.3.1838
 
Einzelbild herunterladen

gun

leisten malige

Hleiſch te aber perden.

davon daſſelbe Auchs

Klau,

p. ver⸗

bis 10

ut einer 3 f. . 20 3 zeugten alrechtz

hen Be⸗

polizei kwianten

koben

8 Tagen u. Wo eilkunde

r Sper⸗ utheilten

aler auf bekannt

Der Singverein an die Bewohner Friedbergs.

Die kurze Andeutung in Nr. 9 dieſes Blattes, daß der hieſige Singverein zur Annahme von außer⸗ ordentlichen Mitgliedern ſich bereit erklärt habe, ver anlaßt uns, den in dieſer Beziehung gefaßte Beſchluß des Singvereins der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Es iſt folgender:

Mehrere hieſige Bewohner haben den Wunſch gräußert, dem Singvereine als außerordentliche Mit glieder beizutreten, um ſo ihre Theilnahme an dieſem Vereine darzuthun und den Sinn für Geſang und uberhaupt fur Muſik immer mehr in unſerem lieben Friedberg zu beleben. Folgendes wurde in dieſer Beziehung bei der heutigen Verſammlung feſtgeſetzt:

Einem außerordentlichen Mitgliede ſoll es frei ſtehen, dem Unterrichte und allen von dem Vereine aus gehenden Verſammlungen beizuwohnen, Vorſchläge zu machen und ſeine Anſichten bei den Berathungen aus zuſprechen; jedoch nur dann mit abzuſtimmen, wenn es nicht den Sing- oder Muſikunterricht und dahin einſchlagende Gegenſtände betrifft, in welchen Fällen nur die Stimmen der wirklichen Mitglieder gezahlt werden. Es kann deßhalb auch kein außer

ordentliches Mitglied zum Vorſtande gewählt werden.

Wer außerordentliches Mitglied werden, will muß 1) wenigſtens 30 Jahre alt ſeyn, da anzunehmen iſt,

daß bis zu dieſem Alter Jeder noch ſingen lernen

u. ſomit als wirkliches Mitglied ſich melden kann. 2) Derſelbe darf kein wirkliches Mitglied geweſen

ſeyn, das ausgetreten iſt, bevor es vier Jahre

ununterbrochen bei dem Vereine war.

3) Derſelbe hat ſich wegen der Aufnahme durch ein Mitglied oder ſelbſt an den Vorſtand des Ver⸗ eins zu wenden und einer Kugelung zu unter werfen.

4) Derſelbe zahlt vom Tage ſeiner Aufnahme an wöchentlich 3 kr. in die Geſellſchaftskaſſe.

5) Derſelbe macht ſich verbindlich wenigſtens ein Jahr bei dem Vereine als außerordentliches Mit glied zu bleiben.

Da zu erwarten iſt, daß die Zahl der außer- ordentlichen Mitglieder ſteigt und ſomit die Ein nahme des Vereins ſich mehrt; ſo ſoll, ſobald es der Fonds erlaubt, unbemittelten jungen Leuten Unterricht in irgend einem muſikaliſchen, bei dem Vereine noch näher zu beſtimmenden, Inſtrumente mit der Bedingung ertheilt werden, daß dieſelben bei etwaiger Organiſirung einer Kirchenmuſik thaͤtig unentgeldlich mitwirken.

Möchten recht viele unſerer Mitbürger ſich ver anlaßt fühlen, ihr Schärflein zu dieſem gewiß guten Zwecke beizutragen.

Friedberg den 17. März 1838.

Der Vorſtand des hieſigen Singvereins: G. Steinhäuſer. Joh. Falck. C. Bindernagel.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Gläubiger-Auſforderung. (248) Jakob Kitz von Okarben und ſeine Schwiegermutter A. Marg. Graf von Bruchen bruͤcken beabſichtigen nach Nordamerika auszu wandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind binnen drei Monaten bei gr. Landgerichte Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er theilt werden wird. Friedberg den 6. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Hdictales. (250) Der vormals fürſtl. Primatiſche Geheime rath Freiherr von Syberg zu Frankfurt ver pfändete unterm 15. Februar 1827 ſeiner Gemah lin Charlotte, geborne von Schütz Holzhau ſen, zur Sicherheit ihres in die Ehe eingebrachten Vermögens von 13000 fl. ſein, in der Gemarkung Heldenbergen gelegenes Feldgut von 99% Mor- gen. Da die Loſchung der deßfallſigen Hypothek in den Inſatzbüchern beantragt worden, ſolche aber nicht vorgezeigt werden kann, weil ſie abhanden gekommen ſeyn ſoll, ſo fordert man alle Diejenigen, welche etwa Rechte an jene Hypothek erworben haben ſollten, hiermit auf, dieſe um ſo gewiſſer binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſt die Loͤſchung erfolgen wird. Großkarben den 27. Februar 1838. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Verſteigerungsanzeige. (276) Da auf die zur Verlaſſenſchaft des Con rad Schneider gehörende Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Stall und Gärtchen, ſammt Holz berechtigung und auf die 121 Ruthen Garten an der Lehmenkaut, an Herrn Kirchenrath Pilger ge legen, kein annehmbares Gebot erfolgt iſt, ſo ſoll dieſe Montag den 26. d. M., Vormittags um 10 Uhr, einer nochmaligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt und bei annehmbarem Gebot der Zuſchlag ſogleich ertheilt werden. Friedberg den 15. März 1838. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Garten-Verſteigerung.

(298) Montag den 26. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe der Garten des verlebten Friedrich Dienſtbach, 70 Ruthen haltend, in der 12. Gewann an Hru. Joh. Supp und Hrn. Rentamtmann Buß gelegen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 21. März 1838. In Auftrag: Der Bürgermeiſter D. Fritz.