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ſich durch Verbrechen an der menſchlichen Geſellſchaft verſündigt hat. Und wenn dieſer auch noch ſo tief geſunken iſt, ſo darf jener ſeine Hand nicht ganz zu⸗ rückziehen, die Hoffnung zu ſeiner Rettung nicht aufge⸗ ben. Es iſt im Gegentheil ihm heilige Pflicht, des phyſiſchen nicht nur ſondern auch des moraliſchen Wohles des Unglücklichen ſich zu erbarmen. Des phyſiſchen; denn der in den Gefängniſſen ſich Befin⸗ dende kann Familien⸗Vater, kann Ernährer ſeiner Eltern oder Geſchwiſter ſeyn, und ſo lange er der Freiheit beraubt iſt, müſſen dieſe darben. Er kommt endlich aus dem Gefändniſſe zuruͤck; er möchte gerne wieder arbeiten, aber er hat das Vertrauen verlo⸗ renz die Umſtände haben ſich geändert, und er hat keine Gelegenheit mehr, ſich und die Seinigen zu nähren, und er ſieht ſich nun in einem verzweiflungs⸗ vollen Zuſtande. In dieſen Verhältniſſen gibt es ein weites Feld der Wirkſamkeit für den thätigen Menſchenfreund. Das moraliſche Wohl ſeines ge⸗ fallenen Mitbruders liegt ihm noch mehr am Herzen, als das phyſiſche. Er möchte auch gerne wiſſen, ob der in gefänglicher Haft Lebende Gelegenheit hat, auf ſeine Vergehungen aufmerkſam gemacht, auf die Bahn der Tugend zurückgeführt, vor allen Dingen von ſchlechter Geſellſchaft entfernt und endlich mit den Tröſtungen der Religion bekannt gemacht zu werden. Er wünſcht, daß jenem beim Austritte aus dem Gefängniſſe recht liebevoll zu Gewiſſen geredet, das Verſprechen abgenommen werde, in Wort und That ſich als frommer, biederer, redli⸗ cher Menſch zu zeigen, daß er einen Mann in ſei⸗ ner Nähe habe, der ihn ſcharf beobachtet, ermuntert zum Guten, warnt, wo er etwa ſtrauchelt— bis er
wieder feſter ſteht.
Das alles kann nicht der Einzelne, vermag nur ein Verein kräftiger, für das Wohl der Menſchheit begeiſterter Menſchen. Ein ſolcher Ver⸗ ein bedarf einiger pecuniärer Mittel; ſie ſind aber nicht gerade Hauptſache. Er bedarf aber zunächſt der Beſtätigung von Seiten der höchſten Staatsbe⸗ hörde. Er muß in Verbindung mit den Vorſtehern und Geiſtlichen der verſchiedenen Strafanſtalten tre⸗ ten; oder noch beſſer wäre es, wenn dieſe ſelbſt Mitglieder des Vereins würden. Schon dort, in den Anſtalten muß der Verein die Menſchen kennen lernen und über ihre kuͤnftigen Verhältniſſe ſich berathen. Vor allen Dingen muß er Sorge tragen,
davon in Kenntniß geſetzt wird, damit er in dieſer
Hinſicht ſich beruhigt. Der Verein muß ſich in
Verbindung ſetzen mit den Geiſtlichen, Bürgermei⸗ ſtern oder andern zuverläſſigen Männern des Ortes, wohin der Züchtling nach der Strafzeit ſich begibt. Es muß Sorge getragen werden, daß derſelbe nicht
nur mit einer kleinen Unterſtützung verſehen wird,
ſondern auch Gelegenheit erhält, wieder zu Ver⸗ dienſten zu kommen, daß er ſich das Vertrauen ſei⸗ ner Mitbürger wieder erwirbt und deſſelben wür⸗ dig ſich beträgt. 6—
So ungefähr hat der Verein, welcher in Bre⸗ men entſtanden iſt, ſich ſeine Aufgabe geſtellt. Ein ähnlicher Verein unter dem Namen„Rheiniſch⸗ weſtphäliſche Gefüngniß⸗Geſellſchlaft“ wurde ſchon vor zwölf Jahren zu Düſſeldorf gegrün⸗ det,(wenn wir nicht irren durch die Bemühungen des thätigen Pfarrer Fliedner zu Kaiſerswerth,) und erhielt in kurzer Zeit eine ſo bedeutende Menge von rüſtigen Mitgliedern, daß er ſehr viel Gutes zu leiſten im Stande war. Schreiber dieſes hat die Grundgeſetze deſſelben, ſowie mehrere ſeiner Jahresberichte in Händen, und iſt bereit, ſie Demje⸗ nigen zukommen zu laſſen, der ſich dafür beſonders intereſſirt.
Er wünſcht aber, daß ſich ein ſolcher Verein in dem Großherzogthume Heſſen auch bilden möchte. An Männern fehlts uns ja nicht, welchen das Wohl und Weh ihrer Brüder am Herzen liegt, wel⸗ chen die Sache der Menſchheit heilige Sache iſt. Wir glauben darum nicht umſonſt geſprochen zu haben, ſondern hoffen, daß es nur dieſer anregenden Worte bedurfte, um ſolche Männer zu einem Vereine zu vermögen. Es bedarf nur eines Anfanges von Seiten derjenigen, welche ſo recht warm für dieſe Sache ſind, eines Aufrufes, eines erſten Zuſammen⸗ tretens, um eine Commiſſion zu ernennen, welche die Geſetze zu entwerfen hat, die der Geſellſchaft zur Prüfung vorgelegt werden müſſen. Der Verein muß dann vor allen Dingen ſuchen, die allerhöchſte Beſtätigung zu erhalten Der oben erwähnte rhei⸗ niſch⸗ weſthpäliſche erhielt nicht nur dieſe, ſondern auch Porto⸗Freiheit u. dgl. mehr ohne Schwierig⸗
keit, weil man ſich von den wohlthätigen Folgen 1
deſſelben leicht bald uͤberzeugt haben mochte.
1 2 5 1 999 8 ö de die Hinterbliebenen nicht untergehen, ſondern* Theilnahme finden, daß der Züchtling aber auch
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