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wollen, daß jener Verfaſſer eine harte Zuſammen⸗ ſtellung des übermäßigen Theetrinkens mit dem unmäßigen Brandweintrinken, ſich hätte zu Schul— den kommen laſſen, und will ſogar, etwas weiter unten in demſelben Blatte, eine Aehnlichſtellung einer
Brandweinſchenke mit einem ſogenannten Geſell— ſchaftshauſe darin wahrgenommen haben. Wie
der Herr Verfaſſer des Artikels in Nr. 48 zu einer ſolchen grellen Beurtheilung und ſchroffen Auffaſſung des Artikels in Nro. 46 gekommen ſeyn mag, iſt nach des Verfaſſers Meinung jenes Aufſatzes ein Räthſel.
Der Verfaſſer jenes Aufſatzes in Nro. 46 kann auf das Theuerſte verſichern, daß ihm jener harte Gedanke, welcher in ſeinem Einleitungsworte lie— gen ſoll, niemals in den Sinn gekommen, noch vielweniger habe er die Abſicht gehabt, Jemand auf eine unſanfte Weiſe zu berühren. Es thut ihm daher unendlich leid, daß er von dem Herrn Ver— faſſer des Artikels in Nro 48. entweder unrecht verſtanden, oder daß der Herr Verfaſſer, vielleicht ſelbſt durch zu große Aufregung ſeines Gemüthes oder geſteigerter Einbildungskraft über den ſprach— lichen Gegenſtand, zu einer harten Idee der Art gekommen iſt, die nun jenem Vefaſſer des Artikels in Nro. 46 aufgebürdet werden ſoll. Der Verfaſſer jenes Aufſatzes in Nro. 46 muß ſich deßhalb noth— gedrungen gegen ſolche Anſchuldigung verwahren, er muß dieſelbe ablehnen und ſie an den Herrn Verfaſſer des Artikels in Nro. 48 des mehrgedachten Blattes für immer zurückweiſen.
Wenn nun der Herr Verfaſſer des Artikels in Nro. 48 ferner behaupten will, daß die in jenem Aufſatze niedergelegten Anſichten über die Nach⸗ theile des uͤbermäßigen Theetrinkens einſeitig ſeyen, ſo muß demſelben entgegnet werden, daß jener Ver⸗ faſſer von einem Laien, der hier als Sachverſtän— diger auftreten will, ſich nicht widerlegt findet, und ſich erſt dann vielleicht beſcheiden könnte, wenn ein erfahrener Mediciner ſein Urtheil abgegeben haben würde. Hätte der Herr Verfaſſer des Art. in Nro. 48 die nachtheiligen Wirkungen des über— mäßigen Theetrinkens verneinen wollen, ſo mußten trifftigere Gründe, als derſelbe anführte, zur Wider⸗ legung dargebracht werden; es wäre dann vielleicht nach genauer Erwägung des Fuͤr und, Gegen die Wahrheit(an der der Herr Verfaſſer am bekannten
Orte ſo oft zweifelt) herausgefunden worden ſeyn. Ueberhaupt gebraucht der Herr Verfaſſer nur immer die Worte„ich bin nicht derſelben Meinung, ich kann nicht beipflichten,“ ohne daß derſelbe ſeine Meinungsweiſe erläutert und mit Gründen zu bele—
gen ſucht. Auch hat der Herr Verfaſſer des Art. in Nro. 48 vermißt, daß das Wörtchen„übermä—
ßig“ nicht wiederholt im Art. in Nro. 46 vorkam, worauf demſelben erwidert werden dürfte, daß jener Verfaſſer des Art. in Nro. 46 in ſeiner natürlichen, mehr populären Schreibart genugſam verſtanden werden konnte, und was ferner der Herr Vefaſſer (Art. in Nro. 48) von Inconſequenz redet, möchte derſelbe auf ſeine eigene Arbeit verwieſen werden müſſen.
Es hat der Herr Verfaſſer des Art. in Nro. 48 eingeſtanden, daß ihm die Erfahrung über die üblen Folgen des uͤbermäßigen Theetrinkens man⸗ gelten und ſcheint ſich derſelbe hier dennoch als Richter aufwerfen zu wollen; dieß hätte er meines Erachtens nicht früher thun ſollen, als bis er von den Nachtheilen, welche das übermäßige Theetrin— ken in England und Holland, ſowie bei uns herbei⸗ führt, etwas beſſer unterrichtet und überzeugt gewe⸗ ſen wäre. Wenn der Herr Verfaſſer des Art in Nro. 48 weiter erklären will, daß ſtets eine heitere Stimmung in den Theegeſellſchaften herrſche und dieß durch Ausſagen einzelner Individuen bekräfti⸗ gen möchte, ſo dürfte ihm wohl hier Einſeitigkeit vorgehalten werden können. Meines Dafürhaltens iſt es nicht der ſogenannte bloſe Thee, was die Aufheiterung in gewiſſen Fällen bewirkt, ſondern die Zumiſchung von Zimmt, Vanille und Wein oder anderer Reize, die ſich im geſelligen Verkehr entſpinnen, welche die Geſellſchaft zur Aufheiterung ſtimmen können. Wenn ferner der Herr Verfaſſer in Nro. 48 nur immer das Viel- oder Wenigtrin— ken des Thee's bei ſeiner Beurtheilung im Auge hatte und niche einmal die wohlmeinende Winke für Eltern und die Nachtheile, welche durch das Ueber— handnehmen der ſogenannten Theegeſellſchaften in der Folge bei manchen Familien haben müſſen, berückſichtigen oder verſtehen wollte, ſo dürfte demſel— ben mit vollem Rechte der Verwurf zu Theil wer⸗ den, daß er die gute Seite jenes Aufſatzes in Nro. 46 nicht erkannte oder abſichtlich nicht erkennen wollte.
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