dien
anſtalten en
den: Iuld verſchie⸗ 1 dopologie
N Aetheilun⸗
I. D en, li. Us ens, F. das
0 fl. in Deutſch⸗
48 kr.
30 fr.
8 kr. — erg:
t AA. 3 Ai. Le.
Februar:
4 fl. 40 kr. fl.— kr.
Marz: fl. 181.
nr
2 Judengaſſe. 9
nnn
. — — —
—
13. Sonnabend, den 1. April
Intelligenzblatt
für die
)Yberhessen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
1337.
——
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die Herrn Geiſtlichen und Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Stellvertretung im Militärdienſte, insbeſondere die Anmeldung und Prüfung der Einſteher.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 23. März 1836 C. 20. 21. 2730 und mein Aus⸗ ſchreiben vom 5. April 1836 Nr. 15 des Intelligenzblattes empfehle ich Ihnen Ihrerſeits für die möglichſte Beförderung des im§. 29 der erwähnten Verordnung vorgeſchriebenen Geſchäftsganges Sorge zu tragen, und namentlich alsbald nach Empfang der Anmeldungs⸗-Protokolle die verlangten Aeußerungen darauf zu bemerken und ſofort die Protokolle ohne Aufſchub weiter zu befördern.
Die Ortsvorſtände insbeſondere werden angewieſen, die auf den Anmeldungsprotokollen befindlichen ſieben Fragen, wenn nichts Beſonderes dabei zu bemerken iſt, blos mit Ja und Nein zu beantworten. Was jedoch die fünfte Frage betrifft, ſo muß, wenn der Mann in wilder Ehe oder einem ähnlichen Verhältniſſe lebt oder gelebt hat, ſtets beſtimmt angegeben werden, ob ein förmliches Zuſammenwohnen ſtattfindet, ſo wie ob und wie viel Kinder am Leben ſind. Sodann muß zur ſechsten Frage, im Falle ſolche nicht unbedingt zu bejahen iſt, genau angegeben werden, was der Ortsvorſtand an dem Betragen des Mannes auszuſetzen hat, und eben ſo muß zur ſiebten Frage, im Falle ſolche nicht zu verneinen iſt, das dem Ortsvorſtande bekannte Leiden, Gebrechen ꝛc. genau angegeben werden. Haben die Ortsvonſtände ſelbſt keine genaue Kenntniß von der Aufführung oder der ſonſtigen Verhältniſſen der Leute, ſo ſind die⸗ ſelben verpflichtet, deshalb genaue Erkundigungen einzuziehen. Endlich wird den großh. Bürgermeiſtern bemerkt, daß Leute, welche ſich als Einſteher gemeldet haben, bevor dieſelben ihrer hierdurch übernommenen Verbindlichkeiten durch das Kriegsminiſterium entbunden worden ſind, nicht heirathen durfen, daher Ihnen hiermit unterſagt wird, ſolchen Leuten einen Heirathsbericht auszufertigen. a
Friedberg den 28ten März 1837. Küchler. N D
Derſelbe an die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung und Conſcription für 1837.
. Sie werden unverzüglich auf ortsübliche Weiſe in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß ein Exemplar der Hauptbezirksliſte der Militärpflichtigen im Kreiſe Friedberg auf dem Kreisbüreau dahier und ein zweites Exemplar auf dem Büreau des großh. Burgermeiſters zu Großkarben vom 31. d. M. an binnen 14 Tagen zu Jedermanns Einſicht offen liegt.
Küchler.
Friedberg den Z30ſten März 1837. —6 050—


