gemeinde Mitteilung zu machen, hat plötz⸗ lich der jetzige Gemeindevorsteher, der pol⸗ nische Lehrer, das ganze Grundstück mit Land meistbietend neu verpachtet. Die evan⸗ gelischen Bewohner Groß⸗Schönbrücks haben versucht, sich die Pacht zu sichern, bis die Sache klargestellt ist, und haben auch mit 1300 Mk. das Meistgebot abgegeben. Nach dem schließlichen Protokoll hat aber der polnische Amtsvorsteher mit einem Meist⸗ gebot von 1320 Mk.(J) den Zuschlag er⸗ halten! Das Bethaus samt Zubehör ist für die Kirchengemeinde um so unentbehrlicher, als der Ort Schönbrück durch die Grenze von seinem Kirchenort abgetrennt werden wird und eine eigene kirchliche Versorgung erhalten muß. 5
Ein anderer Fall! Die evang. Kirchen⸗ gemeinde Obernik besitzt ein eigenes Ge⸗ meindehaus, das Warnitzstift. Sie benutzte es und braucht es für alle Nebengottes⸗ dienste, die Sitzungen der öffentlichen Kör⸗ perschaften, Familien-⸗(Gemeinde-) Abende, Diakonissenstation, Jugendpflege, Konfir⸗ mandenunterricht, Wohnung der Kleinkinder⸗ lehrerin, Altersheim, Unterbringung der 10000 Bände umfassenden Pfarrbibliothek usw. Im April 1919 wird es nun als Quartier und Bureauraum militärisch be⸗ schlagnahmt, obwohl in der Stadt 3 Gast⸗ häuser mit Sälen, das leerstehende Wohn⸗ haus des Landrats, auch leere Privatwoh⸗ nungen vorhanden sind. Auch nach Abzug der Garnison im Februar 1920 wird es der Gemeinde nicht zurückgegeben, vielmehr auf Anfrage mitgeteilt, durch die polnische Regierung sei das Gemeindehaus zur Er⸗ richtung eines Jugendheims und eines Krankenhauses bestimmt. Im April 1920 stellt das Städtische Mieteinigungsamt das Gemeindehaus einem Verein zur Errichtung von Kleinkinderschulen zur Verfügung und setzt die Miete auf 1000 Mk. jährlich fest, während sie 6000 Mk. betragen mußte. Der Pfarracker, dessen Nutznießung zum Stellen⸗ einkommen des 1. Geistlichen gehört, wird von einem polnischen Brauereibesitzer, offen⸗ bar als Pächter beackert. Alle Beschwerden sind nutzlos] Die Gemeinde soll offenbar planmäßig ihres seit 100 Jahren ihr recht⸗ mäßig zustehenden Besitzes enteignet werden.
Sobald ein Pfarrhaus durch Ableben oder Versetzung des Pfarrers frei wird, sind die Gemeinden eiligst bemüht, sofort eine Neu⸗ besetzung der Pfarrstelle zu erwirken, damit nicht das leerstehende Pfarrhaus von irgend einer amtlichen Stelle beschlagnahmt wird. Es liegen mehrere Fälle vor, wo trotz An⸗ wesenheit des neuen Stelleninhabers das renovierte Pfarrhaus militärisch beschlag⸗ nahmt und völlig abgenutzt wird, obwohl Gasthaussäle mit geeigneten anderen Räu⸗ men am Orte sind.
Die Zuständigkeit der die Entscheidung treffenden Behörde ist eine Frage, die nicht in Betracht zu kommen scheint. Der Starost
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(Landrat) eines westlichen Kreises verweigert dem neuberufenen Hilfsprediger die Einreise⸗ genehmigung aus Deutschland, weil nach Angabe des— polnischen katholischen— Magistrats ein Bedürfnis für Neubesetzung der Hilfspredigerstelle nicht vorliegt. Dem Pfarrer hat seit je ein Hilfsprediger zur Verfügung gestanden, da die Parochie 93 Ortschaften und Abbauten umfaßt.
Es ist immer dasselbe. In 1000 Einzel⸗ heiten werden in fortgesetzter Politik der Nadelstiche Schwierigkeiten über Schwierig⸗ keiten gehäuft, um den Evangelischen und Deutschen das Leben zu verleiden. Von den Evangelischen aber gilt das Wort: Was mich nicht umbringt, macht mich stärker.
Kirchliche Anzeigen. Sonntag, den 12. Sept., 15. n. Trinitatis. In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr, zugleich Christenlehre für die Neukonfir⸗ mierten aus der Matthäusgemeinde: Pfarrer
Mahr.— Vormittags 9½ Uhr: Pfarr⸗ assistent Ramge.— Vormittags 11 Uhr:
Kinderkirche für die Markusgemeinde: Pfarr⸗ assistent Ramge. In der Johanneskirche. Vormittags 8 Uhr,
zugleich Christenlehre für die Neukonfir⸗
mierten aus der Lukasgemeinde: Pfarrer Bechtolsheimer. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Ausfeld.— Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde: Pfarrer Ausfeld.— Am Sonntag den 19. September findet im Hauptgottesdienst Beichte und Feier des heil. Abendmahls für Lukas⸗ und Johannesgemeinde statt. Die
Gemeindepfarrer erbitten vorherige An⸗
meldung. * Evang. Arbeiterverein. Sonntag, den 12. l. M.: Pilzwanderung. Rege Beteiligung auch der Frauen exwünscht.
Abmarsch nachm. 3 Uhr, Ecke Kaiser⸗Allee
und Moltkestraße. Führung: Herr Büttner. Aufgenommen: Fritz Reuling, Lackierer, Landgraf-Philipp⸗Platz 6; Minna Laichin⸗ ger, Gartenstraße 30; Elise Baum Wwe., Landgraf-Philipp⸗Platz 10; Wilh. Rinn, Bahnarbeiter, Landgrafenstraße 3; Franz Meier, Schneider, Liebigstraße 37; Arthur Weirich, Kaufmann, Grabenstraße 8. Wartburg verein.
Sonntag, den 12. September: 1. Wande⸗ rung der älteren Mitglieder mit Angehörigen nach der Bergschenke. Abmarsch 2 Uhr, Ecke Frankfurter Straße und Liebigstraße(kathol. Kirche). Führer: Rosenbaum⸗Engels.— 2. Wanderung der Jugendabteilung unter Führung der Herren Eugen Eckel und Willi Schön. Abmacsch 2 Uhr vom Heim. Bei un⸗ günstiger Witterung abends 8 Uhr: Vortrag im Heim und Besprechung des Stiftungsfestes im Oktober.
Verantwortlich: Pfarrer Bechtolsheimer. Druck und Verlag der Brühb'schen Universitäts⸗Buch⸗ und Steindruckerei
R. Lange, Gießen.
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