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dem Kirchengebiet notwendig zur Folge habe. Das schlagendste Beispiel bietet hier⸗ für die Rechtsstellung der katholischen Kirche, und man lann unmöglich der evangelischen Kirche versagen, was man jener zugestand. Vollends aber muß jedes Bedenken schr vin⸗ den, da mit dem Wegfall des preußischen een die damit noch etwa gegebene
zerbindung mit dem preuf ßischen Staats⸗ 11 in Wegfall gekommen ist, und es nach den Weimarer Beschlüssen nicht nur keine Staatskirche mehr in Deutschland geben darf, sondern, auch die Trennung der Kirche vom Staat in weitem Maße gesichert ist. Sodann hat entsprechend den Grundsätzen des Selbstbestimmungsrechts die gesamte evangelische Bevölkerung des Abtrennungs⸗ gebiets ausnahmslos und einmütig ihren e Willen kundgetan, aus kirch⸗ lichen und religiösen Gründen unter allen Umständen bei der bisherigen Mutterkirche zu verbleiben. Endlich verlangen sämtliche Ger 15 n im Namen und zur Wahrung der Religions⸗, Glaubens⸗ und Gewissens⸗ freiheit den ungestörten Jufammenbang mit ihr, da diese auf dem Bekenntnisstand der Union steht, während das Warschauer Kon⸗ sistorium auf dem Boden der Augsburgischen i Kirche Polens steht, die deutsch⸗ evangelischen Gemeinden aber unter keinen Umständen ihren bisherigen Bekenntnisstand antasten lassen wollen und in jedem kirchlichen Los lösungsversuch eine schwere Ge ewissensver gewaltigung erblicken würden.
Wenn die Gemeinden somit durch den Mund ihrer geordneten Vertretung aus⸗ drückliche, im einzelnen näher bezeichne te Garantien verlangen, daß ihre bisherigen Beziehungen zur altländischen preußischen Mutterkir che und die daraus entspringenden Rechte in nichts geändert werden, so wün⸗ schen sie nur ein Gebot der Gerechtigkeit und der Religionsfreiheit gewahrt zu. sehen, und die Interessen des pol nischen Staates selbst weisen darauf hin, alles aufzubieten, daß die zur ee Minder zeit gehörige evang. Bevölkerung des Abtrennungsgebiets in ihren religiösen Anschauungen und 5 ihren kirchlichen Ordnungen sich gesiche fühlt. Denn die Erfahrungen der Gesch icht lehren, daß eine politische und nale Irxedenta ihre stärksten Widerstandskräfte
religiösen Gegensätzen entnimmt, daß reli⸗ gibse Unterdrückung, Widerstand 15 zum äußersten auslöst. Die evangelischen Ge⸗ meinden machen für ihre Forderunge N nicht politische oder nationale Gründe geltend, so sehr sie solche empfinden mögen, sondern ausschließlich lirchliche und religiöse. Die Erfüllung ihres? Verlangens wird damit zu einem Gebot der öffentlichen völkerrecht lichen Moral.
Aus schwerer Feit. Im Jahre 1807 wurde ein wackerer deut⸗ scher Mann schwer von dem Schicksale ge⸗
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troffen. Der Mann, den wir hier im Auge haben, ist der Professor der Theologie August Hermann Niemayer aus Halle, geboren im Jahre 1754, gestorben, wie er sich selbst nannte, als„glü cklicher Greis? im Jahre 1828 Er war ein Urenkels sohn des berüh mten August Hermann Francke und führte in Halle die Direktion der von seinem Urgroß⸗
vater begründeten Anstalten christlicher Lie⸗
bestätigkeit. Das Lied Nr. 457 unseres Ge⸗ sangbuchs„Ich weiß, an wen ich glaube, 195 daß mein Heiland lebt“ rührt von
diesem Manne her. Außer einer ungemein
großen Anzahl von wissenschaftlichen Büchern hat er einige Reisebeschreibungen
verfaßt, so beschrieb er Reisen, 15 er nach
Holland und England gemacht hat. In den schweren Tagen nach der Niede rlage des preußischen Heeres, in den Jahren 1806 und 1807, wurde er mit anderen angesehenen Männern verhaftet und als Geisel nach Paris verbracht. Seine Erlebnisse auf dieser Reise hat er in einem 1824 und 1826 er⸗ schienc nen zweibändigen Werke„Beobachtun⸗ gen auf einer Deportationsre eise nach Faun reich im Jahre 1807“ beschrieben. Diese Deportation, heute würde man sagen Ver⸗ schleppung, wurde von den Franzosen sehr mild durchgeführt. Die Reisenden wurden mit aller Höflichkeit behandelt und durften sogar von Metz aus allein reisen. 1 konnten sie sich in Frankreich ungehinder bewegen. Niemeyer benutzte diese unfreimi⸗ lige Reise, von der er im September 1807 wieder heimkehrte, um recht die Augen auf⸗ zumachen. Alles Sehenswerte nahm er in anne d namentlich studierte er 1 kirchliche Leben und die Schuleinrichtunge Was er in seinem Buche mitteilt, ist 0 großen Teil heute noch interessant, umso⸗ mehr als die Lage, in der er sich damals mit seinem Volke befand, ganz unserer gegenwärtigen Lage gleicht. Sein Buch, das nach der 1 Er 1955 ing in den Jahren 1813 bis 1815 ge schrieben worden ist, ist gerade für uns in diesen Tagen he⸗ sonders trostreich und erhebend. Wir teilen alb daraus einiges mit. Ueber seine Verhaftung, die vom ersten zum zu n Pfingsttage 180 erfolgte, chreibt Niemeyer folgendes: Die Mitternacht war schon vorüber, al wir voneinander schieden.(Der Verfasser weilte an diesem Abend im Hause eines Freundes.) Der Mond erhellte das Dunkel, als wäre es Tag. Uns unerwartet stand der Kommandant Latour noch am Fenster un⸗ seres Nachbarhauses. Mehr noch be efremdete sein kurzer Gruß, da man von ihm immer lange Phrasen gewohnt war. Aber er wuß 1 was uns in wenigen Stunden bevorstand, und unser ungewöhnlich spätes Zurückkon⸗ men mochte ihn beunruhigt haben Desso ruhiger und zufriedener endeten wir einen recht froh genossenen Tag und schliefen, wie es Luther haben will, flugs und fröhlich ein.
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