Ausgabe 
16.2.1919
 
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28 belegene Hauß auch immer bei der Schotti⸗ sagen kann. Wie ernst sind die Gedanken, die

schen Familie bleiben solle.

Viertens verordne ich weiter, daß ge⸗

dachte meine beiden Erben ebensowenig als

deren Erben und Nachkommen in insinitum das war für beide der Grund, warum sie zu einer Zeit, da sie noch nicht 50 Jahre

jemalen befugt sein sollen, eins von meinen besitzenden Häuser, Gärten, Aecker und Wie⸗ sen zu verkaufen oder zu veräußern, sondern

bestimme hiermit ausdrücklich, daß meine Häuser, Gärten, Aecker und Wiesen jede zeit b an ihn glauben, die ihn lieben und suchen,

bei der Familie meiner instituirten beiden

universal⸗Erben bleiben sollen, mit dem An⸗

fügen, daß wenn dieser meiner Verordnung

zuwider meine beiden eingesezte Erben, oder deren Erben, eins oder mehrere der vor⸗ bemeldeten Häuser und Gärten zu verkaufen oder zu veräußern sich unterfangen sollten,

alsdann das hiesige Armuth auf die jähr⸗ lichen Zinsen des Erlöses von dem verkauf⸗ ten Hauß oder Grundstück Anspruch zu machen berechtigt sein solle.

Endlich verordne ich, daß wenn diese wohl und reiflich überlegte freywillige Disposition nicht als ein zierliches Testament sollte be⸗ stehen können, solche jedoch als ein Codieill, Schenkung auf den Todesfall oder sonstige letzte Willensverordnung bei Kräften bleiben und bestehen möge.

Dessen zu wahrer Urkund habe ich nicht allein diese letzte Willensdisposition, die mein wahrer, ernster, und reiflich überlegter

Wille ist, zu Papier bringen lassen, sondern

habe auch solche selbst durchlesen, und zu desto mehrer Festhaltung derselben, solche dem fürstlichen Regierungs und Consistorial Rat Herrn von Buri Hochwohlgebohren, und dem fürstlichen Regierungs Secretär Elwert, nachdem ich bei Hochfürstlicher Regierung da⸗

hier desfalls zuvor demüthig nachgesucht, in meiner Behausung unverschlossen, nach noch

mahlig deutlicher Verlesung und von mir geschener Unterschrift, in so eben gedachter beider Herren Gegenwart, übergeben, und

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beide Herren ersucht, diese meine letzte Wil⸗

lens Meinung, die ich nach diesem allem mit meinem Familien Pettschaft ver, iegelt

habe, gegen Ausstellung des gewöhnlichen

Scheins, ad acta publica aufzunehmen und

ber Hochfürstlicher Regierung loco consulto,

bis nach meinem seeligen Absterben zu deponieren. So geschehen Gießen den 8. 1797. Johannetta Maria Catharina Schottin Eine geborne Feuerbachin.

5 Dezember

Es ist ein schönes und erfreuliches Bild. das man aus diesen Aktenstücken von dem

Leben in der alten Zeit bekommt. Zunächst tritt deutlich die tiefe Frömmigkeit hervor,

die damals die Herzen so vieler erfüllte. Oberschultheiß Schott war ein vornehmer

und hochgestellter Mann, aber weder er noch fänger segnen heute noch das Andenken de⸗ Ehepaares. Der Krieg mit seinen furcht⸗ baren Menschenverkusten hat vielen Eltern

seine Ehefrau schämten sich des Evangeliums. Es ist sehr fraglich, ob man das von den

Vornehmen und Hochgestellten dieser Tage

im Eingang des von den beiden Ehegatten

errichteten Testamentes ausgesprochen wer⸗ den. Sie sagen, es gäbe nichts Gewisserez als der Tod, seine Stunde aber sei ungewiß;

alt waren, ihr Haus bestellten. Aus dem ersten Absatze des Testamentes geht die gläu⸗ bige Zuversicht hervor, daß Jesus die, die

erlösen und selig machen werde, zugleich auch die lebendige Hoffnung auf die Auferstehung des Leibes und auf die ewige Seligkeit. Auch in dem Testamente, das die Ehefrau allein für sich errichtete, kommt dieser Glaube zum Ausdruck. Es gibt Theologen, die die zweit Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts als eine Zeit ansehen, in der in Deutschland nichts als ein öder Vernunftglaube geherrscht habe und die Menschen sich mehr und mehr von der biblischen Wahrheit entfernt hätten; aus den mitgeteilten Aktenstücken und aus vielen

anderen zeitgenössischen Dokumenten gehl

hervor, daß die Annahme sehr irrig ist. Aber auch einen wohltuenden Eindruck von dem Che- und Familienleben, das die Eheleute Schott geführt haben, gewinnt man aus diesen alten Papieren. Sie habeneine friedliche und vergnügte Ehe geführt.Ver gnügt bedeutet hier in der Sprache der alten Zeit so viel wiezufrieden. Den herben Verlust des einzigen Kindes haben beide in dem Glauben getragen, daß denen, die Gott lieben, alle Dinge zum besten dienen. Inter essant ist, daß Frau Schott nicht von ihrer Nichte, sondern von ihrerNiece spricht. Damals, ehe es Klopstock und Lessing voll⸗ ständig gelungen war, die deutsche Sprache von fremdländischen Zutaten zu reinigen, waren viele französische Worte in den deut⸗

schen Sprachschatz eingedrungen. Noch in un⸗

seren Tagen hat man in Hessen von dem Cousin und demNeveu gesprochen. Groß ist die Gewissenhaftigkeit, mit der die beiden Eheleute über ihr irdisches Gul verfügt haben. Sie waren reiche Leute, hal⸗ ten sich aber klargemacht, daß sie ihren Besiz nicht dauernd behalten konnten, und hatten Verständnis für das paulinische Wort: Wir haben nichts in die Welt gebracht, darum

auch offenbar ist, wir werden nichts mit hin⸗

ausnehmen. Als gewissenhaften Haushalten des ihnen anvertrauten Gutes haben sie ge⸗ nau bestimmt, wie es mit ihrer Hinterlassen⸗

schaft gehalten werden sollte. Schott hat als

Rechtsgelehrter bei der Abfassung des Tessa mentes alle erdenkliche Vorsicht angewandt Was aber uns in der Gegenwart am meisten interessiert, ist, daß das Ehepaar die Armen nicht vergessen hat. Ihre Stiftung ist, wie wir im Eingang dargelegt haben, jetzt noch in Geltung, und nachdenkliche Almosenemp

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