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haben. Das ist einmal die allgemeine Un⸗ ruhe, die die Menschen allerwärts ergriffen hat. Der Krieg mit seinen Schrecken und seinem Blutvergießen hat die Vollsseele im tiefsten aufgewühlt. Die Menschen sind nicht mehr still, nicht mehr innerlich gesam⸗ melt, sie haben nicht mehr die Seelenruhe, die Vorbedingung treuer Pflichterfüllung ist. Sodann war die Entfaltung sittlicher Energie in 52 Kriegsmonaten so groß, daß nun notwendigerweise der Rückschlag eingetreten ist. Der Mensch, der ohne Ruhetag, ohne Feiertag weiter arbeitet, bricht eines Tags körperlich und seelisch zusammen und kann erst dann wieder nennenswerte Leistungen vollbringen, wenn Leib und Seele wieder in das Gleichgewicht gekommen sind. Mehr denn je gilt jetzt die Forderung des Apostels: Ringet darnach, daß ihr stille seid und das Eure schaffet. Hoffentlich befindet sich unser Volk jetzt in einem Zwischenzustand, der nicht mehr lange dauern wird, und wenn

es wieder stille geworden ist, so wird es

auch wieder das Seine schaffen. Zum Stille⸗ werden aber braucht es die Kraft und Gnade von oben. Nur der ist recht still, der mit dem Psalmisten spricht: Meine Seele

ist stille zu Gott, der mir hilft. H. B.

Geschichten und Bilder aus Alt⸗Gießen.

13. Aus dem Gießener Familienleben

des 18. Jahrhunderts. Alljährlich am ersten Ostertage werden in der Stadtkirche im Anschluß an den Abend⸗ gottesdienst die Zinsen einer Stiftung ver⸗ teilt, die man kurz als dasOstergeld be⸗ zeichnet. Nur solche dürfen des Segens dieser Stiftung teilhaftig werden, die den Gottes⸗ dienst an diesem Tage besuchen. Da kommen denn Kirchgänger in das Gotteshaus, die man sonst im ganzen Jahre dort niemals sieht, zumeist sind es Frauen, die auf das Almosen reflektieren. Man merkt deutlich, daß diesen seltenen Gästen die Teilnahme am Gottesdienst etwas Ungewohntes ist und nicht rechtliegt; ein gewaltiges Husten und Räuspern geht während der Predigt durch die Kirche, neugierig schauen die einen sich

leben und der Frömmigkeit jener alten Zei darum sei hier das Nähere über diese Stif⸗ tung mitgeteilt.

Im Jahre 1777 lebte und wirkte hier der Oberschultheiß Philipp Wilhelm Henrich Schott. Das Amt des Oberschultheißen stand ungefähr auf der Stufe, auf der heute das Amt des Kreisdirektors steht. Schott war ge⸗ tauft(die alten Kirchenbücher geben stetz nur den Tauftag, nicht den Geburtstag an am 23. Oktober 1728 als der Sohn des Prozeßrates und peinlichen Richters Johann Martin Schott und dessen Ehefrau Katharina Kunigunde geb. Rayß. Die Familie Rayß ist eine alte hessische Beamtenfamilie, die in mehreren Generationen hier bestanden hat, Schott verheiratete sich am 26. April 1760 mit Johannetta Maria Katharina Feuerbach, der am 4. Juni 1735 getauften Tochter des Ratsschöffen Philipp Henrich Feuerbach und dessen Ehefrau Anna Katharina, geb. Eckstein. Das Paar erlebte schon nach zweijähriger Ehe großes Leid, als der Sohn Johann Philipp am 23. März 1762 im zarten Alter von einem Jahre zu Grabe getragen wurde. Weitere Kinder wurden den beiden nicht ge⸗ schenkt. Im Jahre 1777 errichtete das an⸗ scheinend wohlbegüterte Ehepaar die Stif⸗ tung, von der hier die Rede ist. Oberschult⸗ heiß Schott starb am 14. Juli 1797, seine Gattin folgte ihm am 30. November 1805 im Tode nach. Die letztwillige Bestimmung, die die beiden Eheleute gemeinsam getroffen haben, wird hier wortgetreu mitgeteilt.

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Kund und zu wissen seye hiermit jeder⸗ männiglich, vornehmlich aber wem hiervon zu wissen nötig ist: Nachdem Ich Philipp Henrich Wilhelm Schott, Fürstlicher Regie⸗ rungs-Advokat und Stadt⸗Ober⸗Schultheis dahier zu Gießen, sodann Ich Johannetta Maria Catharina dessen Ehegattin, eine ge⸗ bohrene Feuerbachin, wir beyde Cheleuthe, nunmehro durch Gottes Gnade siebenzehn Jahre lang ohne Ehepacten errichtet zu haben, eine friedliche und vergnügte Ehe ge⸗ führet, und der große Gott, unsern während der Zeit erzeugten einzigen Sohn, vor uns zu sich in die Ewigkeit genommen, binnen

um, die anderen träumen vor sich hin, alle welcher Zeit wir ohne Kinder gelebt, dannen⸗ erwarten sehnlich, daß der Pfarrer Amen hero in Betracht, daß nichts gewissers als der sagt. Als Schreiber dieser Zeilen einmal, be⸗ Tod, die Zeit und Stunde aber, wenn es vor die Orgel intonierte, bei dieser Gelegen⸗ dem großen Gott, uns aus dieser Zeitlichkeit heit in der Kirche saß und das Husten sich zu abzufordern gefallen wird, unbekannt ist. Als gewaltiger Höhe erhob, flüsterte ihm ein alten haben wir, bey unsern Gott lob annoch ge⸗ Gießener Bürger in das Ohr: kenne die sunden Tagen, und vollkommener Vernunft Kercheluft net verdrooge. Ist der Gottes- zu verordnen vor nöthig erachtet, wie es nach dienst beendet, so werden nach einer sach⸗ unserm dereinstigen Absterben, mit unsrer entsprechenden Einleitung die Zinsen aus⸗ Verlassenschaft gehalten werden soll, und da⸗ geteilt, und zwar allemal im Beisein des hero diese, unsre beständige freye und un⸗ Herrn Oberbürgermeisters oder dessen Stell⸗ gezwungene letzte Willensverordnung, in vertreters. Es handelt sich hier um die besten Form Rechtens, als dieselbe nur im⸗ Schott⸗Stiftung. Die Entstehung dieser Stif⸗ mer beständig sein kann, und mag, contracts tung fällt in das 18. Jahrhundert. Die weiß errichtet, zu forderst aber befehlen wir: Stiftungsurkunden geben uns ein treffendes 1) Auf unsern Todesfall, unsere theuer und wohltuendes Bild von dem Familien⸗ erkaufte Seele in die Hände und Gewahrsam

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