Ausgabe 
28.12.1915
 
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Hessen und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

Bekämpfung der Geschlechtskraukheiten.

Ueber die Frage den Errichtung von tungsstellen zur Bekämpfung der Geschlechts krankheiten fand am 21. d. M. im Römer zu Frankfurt a. M. auf Anregung der Vorstände der Landesversicherungs⸗ anftalten Hessen-assau und Großh. Hessen und unter Vorsig des Herrn Geheimerat Dr. Dietz Darmstadt eine Besprech⸗ ung statt, zu der die bei Lösung dieser Frage beteiligten 5 hörden, Kassen⸗ und Aerzteorganisationen aus den Bezirken beider Versicherungsanstalten Vertreter entsandt dutten Die Versammlung war sich darin einig, daß angesichts der nicht zu verkennenden Zunahme der Zahl der Geschlechtskranken der Kampf gegen diese Krankheiten und ihre weitere Ver breitung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und unter weitgehender Mitwirkung aller beteiligten Stellen, durchge⸗ führt werden müsse. Als ein wirksames Mittel in dieser Beziehung werde sich aller Voraussicht nach die Errichtung von Beratungsstellen durch die Landesversicherungsanstalten erweisen, wie das Beispiel von Hamburg zeige, wo bereits eine von der Landesversicherungsanstalt der Hansastädte eingerichtete Fürsorgestelle für Geschlechtskranke mit Erfolg tätig ist; hätten sich doch auch Beratungsstellen dieser Art auf dem Gebiet der Tuberkulosebekämpfung, der Trinker und Säuglingshäuser als äußerst segensreich bewährt. Der Vorsitzende betonte hierbei ausdrücklich, daß wie hier so auch bei der Beratung von Geschlechtskranken in keiner Weise in die Behandlung selbst eingegriffen werden, daß die Tätigkeit der Beratungsstellen vielmehr in der Hauptsache in Beleh⸗ rung und Ueberwachung, sowie in der Veranlassung ärzt⸗ licher Behandlung bestehen solle. Herr Geheimerat Dr. Dietz schloß mit Dankesworten die Versammlung, die ein⸗ stimmig der Hoffnung Ausdruck gab, daß auf dem geplanten Wege das erveicht werden möge, was zur Förderung der Ge⸗ 9 unseres Volkes mit aller Tatkraft erstrebt werden muß.

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Unsere Parteipresse leidet unter dem nun bald an⸗ derthalbjährigem Kriegszustand ganz erheblich. Viele Tau⸗ sende ihrer Leser sind zum Heeve eingezogen und ihr dadurch verloren gegangen. Trotz der ungünstigen Unrstände müssen unsere Genossen nach Möglichkeit dafür sorgen, daß die Lücken ausgefüllt werden. Das ist sehr wohl möglich, da immer noch viele Arbeiter zu Hause sind, die das Parteiblatt noch nicht halten und als Leser gewonnen werden können. Ist auch gegenwärtig dupch die Zensurverhältnisse die freie Aussprache behindert, darf auch manches nicht gesagt werden, was die Arbeiterschaft öffentlich ausgesprochen wissen möchte, so müssen wir doch stets die Stärkung unserer Presse im Auge behalten, die das wichtigste und wirksamste Mittel für die Verbreitung unserer Grundsätze und für Wahrung der In⸗ teressen der arbeitenden und minderbemittelten Bevölkerung. Suche deshalb jeder in seinen Bekannten⸗ und Kollegen⸗ kreisen neue Leser für die Ober hessische Volkszei⸗ tung zu gewinnen!

An dieser Arbeit für unsere Sache sollen sich auch die Frauen beteiligen, die längst begriffen haben müssen, daß bessere Verhältnisse nicht von selber kommen, sondeen daß die Arbeiterschaft für eine bessere Zukunft tüchtig arbeiten muß. Und unsere Arbeit besteht darin, daß wir suchen unsere Parteibewegung zu stärben, ihr weitere Kreise zuzuführen. In keiner Zeit hat sich die Notwendigkeit dafür mehr gezeigt als gerade jetzt. Wäre z. B. in allen Kultur⸗ ländern unsere Bewegung mächtig genug so hätten wir das greuliche Völkermorden mit seinem Elend micht, es wäre dann sicher nicht zum Kriege gekommen! Den Frauen un⸗ serer zum Kriege eingezogenen Genossen ist der Verlag der Oberhessischen Volkszeitung nach Möglichkeit entgegengekom⸗ men und hat ihnen den Bezug des Blattes erleichtert. Sie handeln im Sinne und nach dem Wunsche ihrer Männer, wenn sie es weiter halten, denn die Männer wollen nach ihrer Rückkehr wieder der Partei angehören und sie wünschen, daß unsere Sache hochgehalten und gefördert werde. Be⸗ tätigt Euch deshalb in diesem Sinne!*

Wer ist Schuld an der Fleischnot? DerBund der Viehhändler Deutschlands hat in Berlin seine Generalver⸗ sammlung abgehalten und sich bei dieser Gelegenheit über die Fleischnot ausgesprochen. Selbstverständlich lehnen es die Viehhändler ab, an dem mangelnden Viehauftrieb schuld zu sein. Sie fordern, daß der Stallpreis 18 Prozent unter dem Höchstpreis sein soll, weil sie, die an guten Verdienst ge⸗ wöhnt sind, sonst nicht auskommen können. Die Konserven⸗ fabriken wurden beschuldigt, Fleischaufkäufe in großem Maß⸗ stabe vorgenommen und dadurch die Fleischversongung der Bevölkerung geschädigt zu haben. Die Viehhändler be, haupten, daß es sich bei diesem Aufkauf zumeist um Spekula⸗ tionen im Interesse der Privatindustrie handle. Dem gen. über darf darauf hingewiesen werden, daß im Haushaltsaus⸗ schuß des Reichstags von verschiedenen Seiten ganz unwider⸗ sprochen festgestellt wurde, daß gerade die, Viehhändler ein großer Teil der Schuld an dem mangelnden Viehauftrieb auf dem Viehmarkte trifft, und es wurde auch dem Wunsche Ausdruck gegeben, die Viehhändler völlig auszuschalten. Das Vieh könnte ebensogut durch staatliche Kommissionäre, denen ein bestimmter Prozentsatz zuzubilligen wäre aufge⸗ tauft werden. Diese Feststellungen scheinen den Bund 15 Biehhändler veranlaßt zu haben, schleunigst der 0 10 keit darlegen zu wollen, daß den Viehhändlern keine Schu 8 beizumessen ist. Viel Glauben wird man damit allerdings i inden 8 6 N ae in gewöhnlichen Briefen verschichen! Bapiergeld wird bekanntlich häufig in gewöhnlichen 8 verschickt. Besonders viel geschieht dies seitdem 1 1 8 nen Darlehenskassenscheine zu 1 und 2 Mark gibt. 5 n⸗ ehörige des Feldheeres versenden vielfach Papierge 19 A hnlichen Briefen nach der Heimat, so daß sich jent das

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Kriegsmigisterlum in eiger besonderen Verfügung damit beschäftigt hat. Für den Ver lust gewöhnlicher Briefe wird keinerlei Ersatz geleistet. Die Unteroffiziere und Mann⸗ schaften sollen von Zeit zu Zeit hierauf aufmerksam gemacht werden. Sie sollen ferner darauf hingewiesen werden, daß die Uebermittelung von Geldbeträgen bis 800 Mk. nach der Heimat durch Postanweisung nicht nur kostenfrei, sondern auch sicher erfolgt. Es wird ihnen dabei empfohlen, kein Papiergeld in Briefen nach Hause zu schicken.

Gegen Ueberschätzung der gelehrten Bevufe sprach Kultusminister Dr Beck in der Zweiten Sächsischen Kammer kürzlich sehr beachtliche Worte. Es ist ein falscher Stolz der Eltern, zum Studium oft durchaus nicht befähigte Kinder durch die höheren Schulen hindurchzubringen. Bei dem starken Wettbewerb infolge des Zudranges zu den höheren Lehranstalten werden auch in Zukunft immer nur diejenigen die eine bestimmte Befähigung haben, mit wirklichem Erfolg für ihr späteres Leben durch die Hochschule gehen. Auch der Gewerbestand ist ein angesehener Stand, und er wird in sei⸗ nem Ansehen immer mehr wachsen, wenn ihm auch die Be fähigteren wieder mehr zugeführt werden. Alles dies hat ge⸗ wiß seine Richtigkeit bemerkt die Korrespondenz des Deut⸗ schen Lehrervereins dazu und es wäre in Tausenden von Fällen für Kinder und Eltern ein wahrer Segen, wenn die Eltern von solchem falschen Stolz ließen; aber helfen wer⸗ den solche Ratschläge, so gut sie auch gemeint sind, nichts oder doch nur sehr wenig. Die Schulverwaltung muß versuchen, diesem Uebelstand auf andere Weise beizukommen. Ein Auf⸗ bau unseres Schulwesens, einheitlich un d festge⸗ fügt, von der Volksschule bis zur Universität, wird die Möglichkeit schaffen, den Zustrom zu den Stätten der höhe⸗ ren Bildung, der jetzt in erster Linie vielfach durch das Vor⸗ handensein der erforderlichen Geldmittel bestimmt ist, durch den Wettbewerb die Talente und Anlagen zu regeln, sie seien begütert oder nicht. Und in diesem Wettbewerb wird mancher, der wohl die Mittel, aber nicht die ausreichende Begabung hat, dem wirklichen Talent aus den unbemittelten Schichten des Volks das Feld räumen und auf den Weg durch die höhere Schule verzichten müssen, nicht zu seinem Schaden und der Allgemeinheit zum Nutzen!

Einheitliches Gesetz über den Unterstützungswohnsitz. Vom 1. Januar 1916 aber werden im ganzen deutschen Reichs⸗ gebiet die Bestimmungen über den Erwerb des Unter⸗ stützungswohnsitzes einheitlich sein. Von diesem Zeit⸗ punkt ab gilt das Unterstützungswohnsitzgesetz auch im Gebiete des Königreichs Bayern, wie es die Verordnung vom 4. April 1915 bestimmt. Bisher konnte bekanntlich ein Bayer in einem anderen Bundesstaate den Unterstützungs⸗ wohnsitz nicht erwerben, solange er bayerischer Staatsange hörjger blieb. In manchen Bundesstaaten hing und hängt heute noch das Gemeindewahlrecht von dem nachgewiesenen Usterstützungswohnsitz ab. Hessen hat in seiner neuen Städte⸗ und Landgemeindeordnung 1911 mit diesem Rückschritt auf⸗ geräumt; in Hessen können nun auch Bayern in den Ge meinden wählen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist ein Schritt nach vorwärts getan und ein alter Mißstand beseitigt, der durch das bayerische Reservatrecht bewirkt wurde.

Feuerwerks⸗Verbot. Der stellv. Kommandierende Gene⸗ raldes 18. Armeekorps hat folgende Verordnung erlassen: Auf Grund des§ 9b des Gesetzes über den Belagerungszu⸗ stand vom 4. Juni 1851 verbiete ich den Verkauf und das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern.

Die Rechte der Vermißten. Nachdem nunmehr der Krieg länger als ein Jahr dauert, erscheint es von Wichtigkeit, die Fyage einer Prüfung zu unterziehen, ob und wieweit die Angehörigen Vermißter auf Grund der Reichsversicherungsordnung Anspruch auf Zahlung einer Rente haben. Der§ 1265 der Reschs⸗ versicherungsordnung besagt auf dem Gebiete der Invalidenwer⸗ sicherung folgendes:

Die gesetzlichen Leistungen werden auch dann gewährt, wenn der Versicherte verschollen ist. Er gilt als verschollen, wenn während eines Jahres keine glaubhaften Nachrichten von ihm eim⸗ gegangen sind und die Umstände seinen Tod wahrscheinlich machen. Das Versicherungsamt kamm von den Hinterbliebenen die eides⸗ statlliche Erklärung verlangen, daß sie von dem Leben des Ver⸗ mißten keine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten haben.

Hernach haben Witwen und Waisen Anspruch auf Hinter⸗ bliebenenfürsorge nach der Reichsversicherungsordnurlg, sofern der Verschollene Invalidenversicherter war, die Wartezeit aus seiner Versicherung erfüllt und die Anwartschaft aufrechterhalten hat. Für die Auszahlung der Rente ist Voraus setzung, daß, wie schon erwähnt, während eines Jahres keine glaubhaften Nachrichten von dem Verschollenen eingegangen sind, und daß die Umstände seimen Tod wahrscheinlich machen. Zwelfellos liegt dies in den Fällen vor, in denen von Vermißten kelnerlei Mitteilung an die Ange⸗ hörigen eingegangen ist und die Nachforschung zu keinem Ergebnis geführt hat. 5 75.

Der Anspruch auf die Leistung ist zu erheben bei dem Ver⸗ sicherungsamt, in dessen Bezirk der Verschollene zuletzt gewohnt und beschäftigt war. Bei Stellung des Antrages sind die letzte Quittungskarte und die Aufrechnungsbescheinigungen des Ver⸗ sicherten vorzulegen. 5 5

Aus Vorstehendem geht hervor, daß bei den Versichevungs⸗ ämbern wegen Erwirkung der Rente vorstellig Ju werden ist. Es empfiehlt sich ferner, den Anspruch auf diese Leistungen auch damn anzubringen, wenn nicht bestimmt nachgewiesen werden kann, daß der Ernährer verstorben ist, weil nach den gesetzlichen. Bestimmumgen der Anspruch auf Witwengeld verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten angebracht wird. Auch dürfte es zweckmäßig sein, die Frist von einem Jahre nicht erst abzuwarten, sondern die Ansprüche möglichst schon nach Ablauf von 9 bis 10 Monaten nach Eingang der letztem Nachrichten geltend zu machen. 0

Brot mit Holzmehl! Was in jetziger Zeit für unverschämte Nahrungsmittelfälschungen getrieben werden, dafür lieferte eine Gerichtsverhandlung in Dresden einen Beweis. Dort hatte sich der Bäckermeister Franz aus Klotzsche bei Dresden zu verant⸗ worten, der im Oktober dleses Jahres gemahlenes Holz ins Brot verbacken hatte. Um diese Zeit erstattete ein Mann beim Gemeindevorstand Anzeige, daß das bei Franz gekaufte Brot dumpfig und kienig schmecke. Er konnte das Brot nicht essen und wollte eigentlich nur wieder in Besitz seiner Brotmarke kommen. Der Gemeindevorstand nahm sogleich eine Revision im Geschäft des Franz vor und da wurde noch eine Anzahl solcher Brote be⸗

schlagnahmt. Mau sandte sofort eins an die Zentralstelle für Ge⸗ sundheitspflege. Bel der chemischen Untersuchung wurde in dem

Brote ein ganz bedeutender Prozentsatz von Holzmehl festgestellt. Nun nahm man nochmals eine Revision in dem Franz'schen Ge⸗

schüft vor. Man fand noch 29 solcher Brote sowie 6 Stick Albuminbrote, die nur für Zucker⸗ und Magenkranke gebacken

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werden. F. war es ausdrücklich verbolen, derartige Brote zu backen. Er hat auch diesen Broten Holzmehl zugesetzt. Das Franz'sche Geschäft wurde an diesem Tage polizeilich ge⸗ schlossen und ist bis heute noch nicht wieder geöffnet. F. hot schon eine ganze Reihe Strasen wegen Gewerbevergehen, darunker

allein vier wegen zu leicht befundener Brote, bezahlt. Der Zusatz

von Holzmehl betrug 10 15 Prozent. Sachverständiger Dr.

med. Oppe führte aus, daß mit dem Holzmehl dem Magen unver⸗ dauliches Zeug einverleibt wird, was Beschwerden hervorruft und eine Verschwendung der Magen- und Verdauungssäfte herbeiführt.

Desgleichen sind die Harzteile im Holzmehl direkt schädlich. Obermeister Kuntzsch sprach sich zunächst über das Mindergewicht des altbackenen Brotes aus: solche Differenzen schilderte er als un⸗ ausbleiblich. Derartige Zusätze, wie sie der Angeklagte ver⸗ wendet habe, sind vom Standpunkte des Fachmannes auf das schärfste zu bekämpfen, und er selbst kann sie gar nicht begreifen. Das Gericht exkannte auf 2 Monate Gefängnis und 500 Mt. Geldstrafe oder weitere 50 Tage Gefängnis sowie Bekannt⸗ machung des Urteils in vier Dresdener Blättern. Die Strafe ist gewiß als milde zu bezeichnen.

Feierabendstunde für Wirtschaften. Für die Silvester⸗ nacht, am 31. Dezember, ist die Feierabendstunde vom Polizeiamt Gießen auf 2 Uhr festgesetzt worden. An beiden Weihnachtstagen durften die Wirtschaften bis 1 Uhr offen halten. Die betreffende Bekanntmachung kam erst am 24. Dezember heraus, so daß wir sie im Blatte vor den Feiertagen nicht mehr bringen konnten.

Stadttheater. Nochmals sei darauf hingewiesen, daß die 9. Dienstags-⸗Abonnements⸗Vorstellung ausnahmsweise auf einen anderen Wochentag und zwar auf Mittwoch den 29. Dezember verlegt werden mußte. Das zur Aufführung gelangende neue Werk von Anton Wildgans, das TrauerspielArmut, hat bei der Erstaufführung am Wiener Volkstheater tiefen Eindruck ge⸗ macht und wird hier in einer durch Direktor Steingoetter wohl⸗ vorbereiteten Vorstellung geboten werden, in der die Hauptrollen verkörpert werden durch die Damen Schild, Frenzel, sowie die Herren Steinhofer, Dworkowski, Steingoetter, Conradi, Stettner, Theiling und Strom. 1 5

Heuchelheim. Unser Arbeiter⸗ Bildungsverein hält nächsten Freitag abend im Lokale von August Rinn eine Zu⸗ sammenkunft ab, zu der sich alle Mitglieder, die noch zu Hause sind, einfinden wollen. Es sind Vereinsangelegenheiten zu besprechen

und außerdem sollen Mitttellungem einiger Genossen aus dem* 5

bebannt gegeben werden. Da wir jetzt so selten Mitgliederver⸗ sammlungen abhalten können, darf wohl erwartet werden, daß allo zu dieser erscheimen.

In Bersrod wurde am Freitag abend durch den starken Regen eine Ueberschwemmung des tiefer gelegenen Teiles dos Dorfes herbeigeführt. Wahre Ströme ergossen sich üben die Wege und in viele Keller dvang das Wasser.

Kreis Alsfeld⸗Lauterbach.

In Lauterbach ertrank am Abend vor Weihnachten ein

70jähriger Mann in der hochgehenden Lauter, im die er wahrschein⸗

lich durch den Stumm hineingeschleudert wurde, als er auf dem Wege

war, sich zu seinem verheirateten Sohne zu begeben. Die Leiche

ist jedenfalls durch das Hochwasser fortgetrieben worden. 3 Kreis Wetzlar.

Petroleumkarten für den Kreis Wetzlar. Der Landval des Kreises Wetzlar gibt bebannt, daß ab 1. Januar 1916 Petroleum⸗ karten im Kreise eingeführt und von den Blürgermeistorn ausge⸗ geben werden. Diese Karten gelten für die Dauer eines Viertel⸗ jahves mit Abschnitten für eimem halben Liter pro Woche und Haus⸗ haltungen, die kein Gas oder elektrisches Licht zur Verfügung haben

Launsbach. Wieder fiel einer unserer Genossen im Kriege. Hermann Rolshausen wurde von einer Granate getötet. Ey Hintewläßt sieben unmündige Kimder.

Von Nah und Fern.

Betrügereien bei Militärlieferungen. Vor der Darm⸗ städter Strafkammer wurde vor den Feiertagen ein umfang⸗ reicher Prozeß verhandelt gegen den 27 Jahre alten Kauf mam Adolf Grünebaum, den 34 Jahre alten Schreinergehilfen Max

Grlinebaum und deren Schwager, den Generalagenten Karl Leopold

Bodenheimer, die sich wegen vollendeten und versuchten Betrugs, Urkundenfälschung und der Beihilfe hierzu zu verantworten Hatten. Adolf Grlinebaum betrelbt seit 1914 in Offenbach eine Leder⸗ haltung und bei Ausbruch des Krieges traten die beiden anderen Angeklagten ins Geschäft ein, wobei Bodenheimer hauptsächlich in der Abteilung für Militärausrüstungsstücke tätig war. Als sich die Offenbacher Lederfabriken nach und nach darauf verlegten, Militärgegenstände anzufertigen, entstand große Nachfrage narh Leder und Adolf Gr. machte als Zwischenhändler der Dautsch⸗ Amerikanischen Lederwerke bedeutende Abschlüsse. Es ist ihm zur Last gelegt, bei diesen Lieferungen seine Abnehmer durch falsches Messen und Wiegen und minderwertige Ware betrogen zu haben. Von Herbst 1914 bis Sommer 1915 setzte Gr. drei Millionem Mark um, der außerveelle Gewinn soll sich nach Aussagen eines Sach⸗ verständigen auf 1020 000 Mark erstrecken. Max Grünebaum und Leopold Bodenheimer wunden freigesprochen, Adolf Grüne⸗ baum zu einer Gefängmisstvase von 2 Jahren abzüglich 4 Monaten Untersuchungshaft und zu 2000 Mark Geldstrafe verurteilt.

Hochwasser wird von vielen deutschen Flüssen gemeldet. Ju Koblenz stieg der Rhein gestern bis auf 5,8 Meter, sodaß die Schiffsbrücken bedeutend verlängert werden mußten. Auch der ei der Mosel ist so hoch, daß die Schiffahrt eingestellt wer⸗ em mußte.

dugelkeigt ie grüsen Hanptnufien

Sprengungen im Westen. W. B. Großes Hauptquartier, 27. Dez. vorm.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Ein von den Franzosen nordöstlich von Neuville vor un⸗ sarer Stellung gesprengtche Trichter ist von unß besetzt. Eine feindliche Sprengung alif der Combreshöhe richtete nur ge⸗ ringe Beschädigung an.*

Sonst keine Eraignisse von Bedeartung.

Oestlicher und Balkankriegsschauplatz.

Nichts Neues! Oberste Heeresleistung.

9 2 Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht

Wien, 2. Dez.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart. Den 27. Dezember 1915.

Russischer Kriegsschauplatz.

Die Lage ist unverändert.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Tätigkeit der italienischen Artillerie gegen die Tiroler Südfront war gestern wieder lebhafter. Bei einem Gefechte, das auf den östlichen Begleithöhen des Etsch⸗Tales südlich Rovereto stattfand, verlor der Gegner 200 Mann an Toten und Verwundeten. An der Isonzo⸗Front vereinzeltes Geschützfeuer.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Keine besonderen Ereignisse. In Bjelopolje wurden bisher an Beute 5400 Handfeuerwaffen eingebracht.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: v. Höfer, Feldmarschalleutnant.