Einzelbild herunterladen

Hessen und Nachbargebiete. Gießen und Umgebung.

1 Die Butterversorgung. 9 Die Sorgen um eine gerechte Verteilung der Butter zi erschwinglichen Preisen belasten nach wie vor weiteste Kreise der Bevölkerung. Es ist ganz gewiß richtig, daß, wie 11 0 eine offiziöse Auslassung uns belehrte, die Sorge Af Butter in keinem Verhältnis steht zu der Sorge wegen 7 0 5 rer Entbehrungen, die während eines Krieges eine 11 0 Notwendigkeit blieben. Aber diese sehr bilige Weisheit übersah, daß der Buttermangel nur ein Teil des allgemeiner Jettmangels ist, der sich in der Herstellung aller Speisen 1 fühlbar macht und beim Kochen und Braten keinerlei Ersatz finden kann. Es wurde auch weiter geflissentlich überse 515 daß die Bevölkerung gerade wegen des Buttermangels in e große Unruhe gekommen ist, weil sie hierfür in keiner Weise zureichende Gründe sah und von keiner Stelle bisher belehrt worden ist. Im Gegenteil, das allgemeine Publikum durfte gerade seit dem Hochsommer auf umso größere Produktion von Butter rechnen und zu billigen Preisen als erschwinglich erwarten, da die fleischlosen Tage den allgemeinen Butter⸗ konsum einschränken mußten und das Verbot von Sahne und Schlagsahne einen direkten Einfluß auf das Butterquantum

die Nervosität der Bevölkerung besonderen der

1 Frauen, die die Sorgen und Pflichten der Hauswirtschaft a u gen ganz anders zu tragen haben, als die Männer, auf das erheb Nei an lichste steigerte.

mn Es kommen auch kleinere Uebelstände, besonders in den t werd Großstädten, hinzu, die die Regelung der Butterversorgung

zu einer dringenden Aufgabe der Gegenwart machen. In den Großstädten müssen z. B. Frauen und Kinder stundenlang

e in e vor den Butterläden stehen bis sie ihr viertel Pfund Butter te 2 8 7 912 Pf e Leib einkaufen können. Wenn mehrere Familienmitglieder je ein

niche

arri viertel Pfund erobert haben, so zeigt sich vielfach, daß vier

viertel Pfund nicht ein ganzes Pfund ausmachen, sondern N um 40 bis 60 Gramm Butter weniger darstellen. Solche Begleitumstände verschärfen die üble Laune und lassen die Schuld der Regierung wegen der viel zu späten und noch höchst unvollkommenen Ordnung der Butterversorgung um so stärker empfinden. Die Regierung hat nun infolge dieser Zustände und ihrer Wirkungen durch die Verordnung vom 8. Dezember erheblich schärfer eingegriffen. Sie geht endlich, wenn auch noch höchst unvollkommen und schüchtern, an die teilweise Beschlagnahme der Milch- und Butterproduktion heran und an die so bitter notwendige zwangsweise Organi⸗ sation der Produktion. Die großen Molkereien sind jetzt verpflichtet, monatlich bis zu 15 Proz nt der im Vormonat hergestellten Buttermenge der Zentral-Einkaufsgesellschaft zu überlassen. Die Zentraleinkaufsgesellschaft darf die Butter nux an Gemeinden und an die vom Reichskanzler bestimmten Stellen geben, um die Privatspekulationen auszuschließen.

n d Freisinnig uservatie Rates nit n immer

dl arligen v

mungen ae Das ist wie angedeutet, nur ein höchst bescheidener Anfang in der organisierten Beschlagnahme und Verteilung, deren

umfassendste Durchführung allein eine gerechte und verhält⸗ nismäßig billige Butterversorgung gewährleistet. Die Organisation der Butterverteilung ist auch noch im Anfang stecken geblieben. Die neue Verordnung gibt den Gemeinden nur die Berechtigung und die Pflicht erst auf Anordnung der

Landeszentralbehörden, den Verbrauch von Butter durch PBautterkarten zu regeln. Es ist leider sehr zweifelhaft, ob die

Landesbehörden überall Butterkarten vorschreiben werden und erst recht zweifelhaft, ob die Gemeinden es. sich aus tun werden. Ohne Butterkarten aber bleibt nach wie vor die Größe des Geldsacks für die Größe des Butterver⸗ brauchs maßgebend. Der Reiche kann sich immer noch durch offene und heimliche Wege für viel Geld viel Butter beschaf⸗ fen. Hiergegen helfen nur obligatorische Butterkarten, die

de se r Hand in Hand mit einer zwangsweiser Organisation der

eit l Butterproduktion die Buttkerversorgung der Bevölkerung allein endgültig regeln können.

N 5 55 5 42 K

2 Gemüsehöchstpreise Gemüsemangel.

Für Groß⸗Berlin sind vor einiger Zeit Höchstpreise für Gemlüse sestgesetzt worden, die am 13. Dezember in Kraft e ee Nun sind wir ja in dieser Hinsicht nicht mehr verwöhnt und 15 1 uns zwar nicht damit abgefunden, wohl aber e nen milssen, daß notwendige Lebensmittel, die vorher au 1 t in jeder beliebigen Menge zu haben waren, in demselben 0 5 knapp werden, wo Höchstpreise dafür eintreten. Su 1 es 10 N 9 Butter, so war es mit dem Schweinefleisch und so ist es 1 5 Gemüse. Kaum graute der trübe Wintertag, 1 10 preise für Gemüse ihre Geltung beginnen, da ga e 1015 so vollen Verkaufsstellen der Gemüsehändler öde Fes. e mit einem Schlage das ganze im Verpflegungskreis 1115 1 hauptstadt wachsende Gemüse vernichtet worden wäre. i war doch nichts anderes geschehen, als daß die Preise e 11 liches Maß zurückgeführt worden waren! Noch im 5 1 pig konnte die Berliner Konsumgenossenschaft hi e N 15 verkaufen, die jetzigen Höchstpresse betragen bis 1 07 Gemüse ein Viertel bis ein Sechstel mehr. Auch für die ande an nien sind die vom Bundesrat festgesetzten Preise e eee 191 sie schwanken nach unten und oben um den Dez 1 Man glaube auch nicht etwa, daß wir in bezug auf 9 0 7 11 2 ausländischer Einfuhr abhäugig gewesen wären 15 e Einfuhr von 41 000 Tonne. b Ausfuhr von 246 000 Tonnen. Wenn auch bei i 1 kohl das Verhältnis ein umgekehrtes war, 5 11 0 Nene 19 0 nicht, baß auf einmal seh. bieser Mangel in so aufsän l setzung von Höchstpreisen zusammenfällt, daß 1 hang zwischen beiden Tatsachen niemandem verbergen man mit Nun liegt im Vergleich zu anderen Produkten, bei d

len

3

Gießen, Mittwoch, den 15. Dezember

1915.

müse ja zumeist von kleinen Produzenten in geringeren Mengen angebaut wird und daß es für die Beschlagnahme kaum möglich 1 würde, alle diese Kleinen zu erfassen. Aber hier müßte die Lösung eben auf dem Wege der Zwangsorganisation zu Genossen⸗ schaften der Gemüsegäntner usw. gesucht werden und der Staat müßte sich statt an den einzelnen, an diese Zwangsorganisationen halten. Es ist das ein Weg, der zwar ungewöhnlich, aber für uns im Kriege durchaus nicht neu ist. Wir haben in den größten Industrien die Zwangssyndizierung erlebt, möge man sie nun auch hier im Interesse der Volksernährung versuchen.

Der Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen schreibt uns zu Frage der Gemüseteuerung:

5 Was die Einsuhr von Gemüse anbetrifft, so hatten wir 1913, also unter normalen Verhältnissen, eine Einfuhr von 41 145 Tonnen Weißkohl, dem eine Ausfuhr von 246 164 Tonnen gegenübersteht. Da diese Ausfuhr in diesem Jahre nicht stabtgefunden hat, resp. nicht in dem Umfang, so läßt sich für den Inlandkonsum ein Ge⸗ winn von rund 200 000 Tonnen ananehmen. Bei Rot⸗ und Wirsing⸗ kohl übersteigt die Einfuhr die Ausfuhr. Wir erhielten 205 741 Tonnen in der Einfuhr und gaben 20689 in der Ausfuhr hinaus. Wird uns jetzt die Einfuhr durch einen angeblich zu niedrigen Preis unterbunden, so wird es gut sein, hier allein nicht das Urteil des Großhandels als maßgebend zu erachten. Es wird notwendig sein,

der

nehmen. Die Mißstimmung des Großhandels gegen ist so groß, daß die Beurteilung der Geschäftslage durch ihn leicht irreführen kann. Versagt der Handel, so muß die Gemeindever⸗ waltung eintreten, denn es darf nicht die Festsetzung mäßiger Höchstpreise durch den Unwillen des Handels in Frage gestellt werden.

Größere Fürsorge für Mutter und Kind. Unserem Breslauer Parteiorgan wird geschrieben: Die während des Krieges eingeführte Reichswochenhilfe hat nach mehrfachen Ergänzungen, die nötig wurden, durch Verordnung vom 23. April 1915 ihre jetzige Gestalt bekom⸗ men. Sie hat zweifellos viel Gutes gewirkt und zur Besserung der Gesundheitsverhältnisse beigetragen, besonders zur Minde⸗ rung der Säuglingssterblichkeit. Umsomehr-erscheint bei den noch vorhandenen Unzulänglichkeiten ihre weitere Aus⸗ gestaltung erwünscht. Der Reichstag wird sich in seiner jetzigen T mit i

Tagung verschiedenen hierauf gerichteten An⸗ trägen und Eingaben zu befassen haben. Neben solchen An⸗ trägen aus der Mitte des Reichstages, die u. a. in Ueber⸗ einstimmung mit einer vom Deutschen Bunde für Mutter⸗ schutz überreichten Eingabe über Schwangerenhilfe eine Ausdehnung der Unterstützungszeit von acht auf zwölf Wochen verlangt, ferner die Erhöhung der Wochen- und Still⸗ gelder und die Erstreckung der Wochenhilfe auf al le minder bemittelten Wöchnerinnen, liegt auch eine weitere Eingabe des Bundes für Mutterschutz dahin vor, die gesetzliche Familienunterstützung auch dennaseituri, d. i. den er⸗ warteten Kindern zukommen zu lassen.

Den Müttern, bei denen die Schwangerschaft einwand⸗

an für das erwartete Kind die gleiche Unterstützung wie für ein bereits vorhandenes Kind unter 15 Jahren gewährt we den. Die bisherige Berücksichtigung der nascituri im Zivil⸗ und Strafrecht müsse ebenfalls auf die soziale Fürsorge be⸗ reits vor der Geburt erstreckt werden. Vom vierten Monat der Schwangerschaft an erhöhen sich die Bedürfnisse der Schwangeren, zugleich vermindern sich Arbeitsfähigkeit und Arbeitsgelegenheit. Dieser doppelten Notlage sei zum Wohle des kommenden Geschlechts durch die Unterstützung für die nascituri abzuhelfen.

Es kann nur gewünscht werden, daß der Reichstag diesen wohlbegründeten Eingaben recht bald zustimmt und die Re gierung auch.

r⸗

Ueber siebzehn Millionen eiserneSechfer im Umlauf. Nicht weniger als 17 160 760 Stück eiserne Fünfpfennig⸗

Stücke sind im Monat November in den deutschen Münzstätten zur Ausprägung gelangt und in Umlauf gesetzt worden. Diese gewaltige Zahl entspricht der Summe von 858 038 Mark. Nach amtlicher Auskunft wurden bisher im Monat Dezember ründ eine Million dieses Kriegsgeldes hergestellt und in den Verkehr gegeben. In die Sammlungen der Münz⸗ freunde dürften etwa eine Million Stück abgewandert sein.

Nahrungsmittel⸗Versorgung. Wie wir hören, hat die Stadt amerikanischen Speck und Dörrfleisch beschafft, das in einigen Tagen bei den städtischen Verkaufsstellen abgegeben werden soll. Näheres wird darüber noch bekannt gegeben werden,

Plötzlicher Tod. genosse Georg Stock aus

Am Montag früh ist unser Partei Rödgen bei Bad Nauheim plötz⸗ lich am Herzschlag gestorben. Er war hier in Gießen als Landsturmmann und sollte ins Feld verladen werden. Er hinterläßt die Wiswe und zwei Kinder. Die Parteiorgani sation verliert an ihm ein langjähriges, tüchtiges Mitglied.

Veränderte Rechtsbegriffe. Während der Kriegszeit kann als Verbrechen gelten und schwer bestraft werden, was man sonst als menschenfreundliche und lobenswerte Tatsache anugesehen hätte. So hatte sich vor dem Frankfurter Schöffengericht die 57jährige Ehefrau Klara Bernstein wegen Vergehens gegen eine Verordnung des Generalkommandos über das Verhalten zu Kriegsgefangenen zu verantworten. Frau Bernstein ist eine ge⸗ borene Engländerin, hat aber durch Heirat die deutsche Nationgli⸗ tät erworben. In Preun gesheim, wo sie wohnt, lernte sie in dem Gemüseladen eines Gärtners einen englischen Kriegsge⸗ fangenen kennen, der dem Gärtner als Feldarbeiter Dienste leistete. Diesem Kriegsgefangenen hat Frau Bernstein gelegentlich Kuchen, Zigaretten, auch ein Schnäpschen gegeben, serner einmal eine Nummer der Morning Post und schließlich einen Zivilanzug und einen Ueberzieher. Zu der Hingabe der Kleider war sie bewogen worden, weil die Gärtnersfrau gesagt hatte, der Mann friere immer so, er habe so schlechte Kleider. Daß sie dem Kriegsge fangenen damit die Flucht ermöglichen könne, daran hatte sie nicht gedacht. Der Mann ist ja auch nicht geflohen. Da das Gesetz über den Belagerungszustand von 1851, auf das sich die Verord⸗ mung gründet, nur Gefängnisstrase zuläßt, so beantragte der Staatsanwalt einen Tag Gefängnis. Die Angeklagte habe nicht aus unedlen Motiven gehandelt, auch halte er ihr Verhalten

diecht sagen kann, daß Höchstpreise

leichzeitiger Beschlag⸗ f nahme wirksam sein können, die darin, daß

nur bei g K Schwierigleit das Ge

nicht für ehrlos, deshalb erscheine die geringste gesetzliche Strafe

daß die Stadtverwaltungen selbst den Ankauf im Ausland vor⸗ die Höchstpreise

frei festgestellt ist, soll vom Beginn des vierten Monats

eine Anzahl von

wig allein in der Wohnstube, als durch aus den Ofen schlugen und die Kleider des

ausreichend. Der Vexteidiger Rechtsanwalt Dr. Sinzheimer ersuchte das Gericht, im Urteil zu erklären, daß esmit Be⸗ dauern auf Gefängnisstrafe erkenne. Eine Deutsche, die in Eng⸗ land so gegen einen deutschen Kriegsgefangenen handle, würden wir preisen. Das Gericht aber faßte die Sache streugeer auf. Auch die Spionage werde, wenn sie von Landeskindern für das eigene Land betrieben werde, nicht aus unedlen Motiven betrieben und doch schwer bestraft. Miß Cawell z. B. habe vom englischen Stand⸗ punkte durchaus nicht unedel gehandelt und doch sei sie mit Recht nach Kriegsgesetz von uns bestraft worden, Schon um des Exempels willen hätte das Gericht über den Antrag des Staats⸗ anwalts hinausgehen mlissen. Ein Monat Gefängnis er⸗ scheine als geeignete Sühne.

Vierzig Milliarden Kriegsauleihen. Wie bereits mitgeteilt, ist dem Reichstage eine neue Kriegskreditvor lage über 10 Milliarden Mark zugegangen. Mit dem Ertrag der letzten Kriegsanleihe sollten laut Frklä g des Reichsschatzsekretärs die Kosten der deutschen Kriegsführung bis zum Frühjahr gedeckt sein. Die Forderung des neuen Kriegskredits bedeutet, also, wie den Blättern mitgeteilt wird, eine Vorsichtsmaßregel. Die bisher vom Reichstag bewilligten Kriegskredite waren: am 4. August 1914 5 Milliarden Mark, am 2. Dezember 1915 5 Milliarden Mark, am 20. März 1915 10 Milliarden Mark, am 20. August 1915 10 Mil⸗ liorden Mark. Mit der neuen Forderung von 10 Milliarden er⸗ reichen also die Kriegskredite die Summe von 40 Milliarden. Das sind 40000 Millionen Markl. Die französische Kriegs⸗ entschäbigung von 1870, die damals als ungeheuer groß galt, betrug bekanntlich nur vier Milliarden! Die Gesamtsum me der von allen Staaten mit Einschluß der Neutralen aufgenommenen Kriegsanleihen beträgt jetzt ungefähr 130 Mill iarden Framk, eine Summe, von deren Größe man sich kaum eine Vorstellung machen kann. Wie die Zinsen für diesen noch nie dagewesenen Riesenpump aufgebracht werden sollen, weiß heute auch noch kein Mensch zu sagen.

Vernagelte Denkmäler. In vielen Städten hat man soge⸗ nannteKriegswahrzeichen errichtet. Das sind Figuren irgend⸗ welcher Art in Holz geschnitzt, in welche dann Nägel eingeschlagen werden. Jeder, der sich das Vergnügen machen will, einen Nagel hineinzuklopfen, muß natürlich dafür bezahlen, der Zweck ist, damit Geld zu sammeln für irgend eine wohltätige Sache, in der Hauptsache für die Kriegsfürsorge. Durch das Mittel der Nagelung sucht man die Sammlung erfolgreicher zu gestalten, etwa wie durch Feste oder Bälle die Wohltätigkeit anzuregen gesucht wird. Wer für irgend eine Sache etwas opfer will, sollte einer derartigen Anregung nicht bedürfen; warum denn nicht einfach seinen Obolus hingegeben, warum muß derOpfersinn erst durch eine Spielerei geweckt werden? Es heißt, daß auch in Gießen der Plan erörtert werde, einKriegswahrzeichen zu errichten. In welcher Form es geschehen soll, ruht, noch in der Zukunft Schoß. Wir sehen aber wirklich keinen Grund dafür, warum wir anderen Städten Geschmacklosigkeiten nachäffen sollen. Denn um solche handelt es sich bei den vernagelten Denkmälern. In diesem Sinne hat sich auch die Berliner Akademie der Künste in einem Schreiben an den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven ausgesprochen. Es heißt darin:An zahllosen Stellen in Deutschland sind Nagelungen von Standbildern und Wahrgeichen zur Sammlung von Mitteln für die Kriegshilfe vorgenommen worden, und es läßt sich vom künst⸗ lerischen Standpunkt aus schließlich wenig gegen die Fälle ein⸗ wenden, bei denen es sich um ein gauß einfaches Gebilde, ein Eisernes Kreuz, Titren, symbolische oder heraldische Wahrzeichen usw. handelt. Etwas künstlerisch ganz Unmögliches ist aber die Benagelung von Porträtstatuen. Das Beispiel des Hindenburg⸗Kolosses in Berlin sollte allen anderen Städten warnend vor Augen stehen. Es ist doppelt traurig, daß gerade die Ereignisse unserer großen Zeit einen Niederschlag in so minderwertigen Erzeugnissen untergeord⸗ neter künstlerischer Kräfte gefunden haben, und es wäre tief be⸗ klagenswert, wenn der Geschmack des Publikums durch solche Ver⸗ irrungen noch mehr verwirrt und verbildet werden sollte.

Reisen in die besetzien feindlichen Gebiete. Reisende Privat⸗ personen werden darauf aufmerksam gemacht, daß bei Reisen nach den besetzten feindlichen Gebieten im Westen und Osten neben dem polizeilich abgestempelten Personalausweis oder Paß ein Passier⸗ schein erforderlich ist, welcher auf schriftliches Ersuchen durch das stellvertretende Generalkommando, in dessen Bereich der Gesuch⸗ steller wohnt, ausgefertigt wird.

Oberhessischer Kunstverein. In der Gemäldeausstellung im Turmhause am Brand ist die erst seit einigen Tagen ausgestellte kleine Sammlung graphischer Arbeiten von Daniel Greiner um künstlerischen interessanten Werken bereichert worden. Außerdem haben einige reizvolle Batikarbeiten von Minna Weber⸗Lich Aufstellung gefunden. Die Ausstellung ist täg⸗ lich von 113 Uhr geöffnet.

Von Nah und Fern.

Verbranntes Kind. In Hanau befand sich am Sonntag das Jahr alte Mädchen des im Felde stehenden Formers Hart⸗ den Sturm die Flammen Kindes ergriffen, das gerade vor dem Ofen stand. Im Nu war das Kind von den Flam⸗ men eingehüllt und seine auf das Schreien schnell herbeigeeilte

Mutter fand es am ganzen Körper mit Brandwun den bedeckt vor. Am Sonntag nachmittag starb es unter furchtbaren Schmerzen.

Die alte Geschichte. In Dietzenbach, Kr. Offenbach, wurde am Sonntag die 19jährige Tochter eines dortigen angesehenen Bürgers wegen Kindesmords verhaftet. Durch verschiedene um⸗

laufende Gerüchte war die Polizei aufmerksam geworden und am

Samstag war Kriminalkommissar anwaltschaft Darmstadt dort, um nähere Ermittelungen anzu⸗ stellen. Man durchsuchte das ganze Haus, die Gruben usw. und fand schließlich die Kindesleiche im Garten vergraben. Schließlich. gestand das Mädchen ein, vor etwa drei Wochen heimlich ohne Wissen ihrer Angehörigen einem Kinde weiblichen Geschlechts das Leben geschenkt und es daun vergraben zu haben.

Bluttat eines Wahnsinnigen. In einer Apotheke in Neu⸗ kölln überfiel am Montag nachmittag der Jährige Propisor Siegfried Andresen in nervösem Zustand den 63jährigen Provisoy Max Grosse und stach ihm ein Messer in den Hals. Grosse ist lebensgefährlich verletzt. Andresen hat die Tat vermutlich in einem Anfall von Verfolgungswahnsinn verübt.

Daniel im Auftrag der Staats⸗

Die Marktpreise für Vietz und Frucht. und die Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise am 13. Dezember 1915

Schlachtoiehpreise in 2. Ira 1 755 1 M. Fleischpreise in Gießen Ochsen 50 kg Schlachtgewicht 128140 M. ½ Kk 9 120124 Pfg. Külber ½ 5 85138 Pf! ½ 120124 Schweine ½ 1 78129 9 150 000 5 Getreidepreise in Mannheim. Brotpreise in Gießen Weizen 0 00* öchstpreis][ Weißbrot 2g Pfg. Roggen 23.00 Höchstpreis] Schwarsbrot 2, 68